Inhalte mit dem Schlagwort „Zigaretten“

20. August 2020

BGH ruft EuGH zu Warnhinweisen beim Zigaretten-Verkauf an

Hand zieht Bankkarte durch den Schlitz eines Zigarettenautomats
BGH, PM zum Beschluss vom 25.06.2020, Az.: I ZR 176/19

Der Streit um Warnhinweise auf Zigarettenautomaten im Kassenbereich geht in die nächste Runde. Nachdem auch die Berufung gegen das abweisende Urteil des Landgerichts ohne Erfolg blieb, landete die Sache beim BGH. Dieser sieht sich jedoch aktuell nicht zur Entscheidung fähig, sondern ruft zunächst den EuGH an. Dieser soll unter anderem klären, ob gesundheitsbezogene Warnhinweise im Sinne der Tabak-Richtlinie (2014/40/EU) verdeckt werden, wenn die gesamte Zigarettenpackung durch einen Warenautomaten verdeckt wird.

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14. Februar 2020

Ausgabe von Zigaretten mit Wareausgebautomaten zulässig

Geöffnete rote Zigarettenschachtel
Urteil des OLG München vom 25.07.2019, Az.: 29 U 2440/18

Ein Supermarktbetreiber aus München hatte Zigarettenpackungen in einem Warenausgabeautomaten angeboten, wogegen ein Verbraucherverband Klage eingelegt hatte, da dieser der Meinung war, dass dadurch die Warnhinweise vollständig abgedeckt werden würden, was gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstoßen würde. Diese Sichtweise lehnte das Gericht ab, weil der Kunde genug Zeit hat die Warnhinweise zu lesen, während er die Schachtel auf das Kassenband legt. Außerdem müsse das deutsche Tabakerzeugnisgesetz unionskonform ausgelegt werden, wodurch ebenfalls kein Verstoß ersichtlich wird.

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06. August 2018

Supermärkte müssen keine Schockbilder an Zigarettenautomaten anbringen

Zigaretten mit Warnhinweisen
Urteil des LG München I vom 05.07.2018, Az.: 17 HK O 17753/17

Das Angebot von Zigaretten an Supermarktkassen mittels eines Zigarettenautomaten, der die gesetzlich vorgeschriebenen gesundheitsbezogenen Warnhinweise auf den Packungen vollständig verdeckt, stellt nicht grundsätzlich einen Wettbewerbsverstoß dar. Ebenso wenig kann es zu beanstanden sein, wenn die Verpackungen der Zigaretten auf dem Automaten symbolisch so dargestellt sind, dass die erforderlichen Warnhinweise nicht zu sehen sind. Der Verbraucher nimmt die Warnhinweise zur Kenntnis, wenn er die Sortenwahltaste betätigt und die gewählte Schachtel erhält. Im Supermarkt kann der potentielle Kunde diese Hinweise noch in seiner Entscheidungsfindung vor dem Kauf berücksichtigen, womit ihm auch keine wesentlichen Informationen vorenthalten werden.

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06. Dezember 2010

Verbot für Tabakwerbung auch bei Imagewerbung

Pressemitteilung Nr. 225/2010 des BGH zum Urteil vom 18.11.2010, Az.: I ZR 137/09 Neben dem bereits vorherrschenden Verbot, für Zigaretten und Tabak im Allgemeinen zu werben, untersagte der BGH nun auch die bloße Imagewerbung für ein Tabakunternehmen. Auch wenn nicht direkt für die Produkte eines Tabakherstellers geworben wird und nur auf das Unternehmen selbst Bezug genommen wird, ist hierin eine wettbewerbswidrige und somit unzulässige Werbung zu sehen. Die dem Tabakkonsum innewohnenden Gefahren dürfen auch nicht mit bloßer Imagewerbung verharmlost werden.
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