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03. Januar 2022 Top-Urteil

Warnhinweise und Schockbilder: Auch auf Abbildung der Zigarettenpackung

Zigaretten mit Warnhinweisen
Urteil des EuGH vom 09.12.2021, Az.: C-370/20

Warnhinweise und Schockbilder müssen nicht nur auf Zigarettenpackungen sichtbar sein. Auch auf jedem Bild, das Kunden mit Zigarettenpackungen assoziieren, müssen derartige Warnungen zu sehen sein. Dies entschied der EuGH. Konkret ging es um einen Fall, bei dem die gewählte Zigarettenpackung direkt auf Einkaufsband fällt, nachdem die Marke ausgewählt wurde. Warnhinweise waren auf den Auswahltasten des Automaten nicht zu sehen.

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