Inhalte mit dem Schlagwort „Zinsen“

01. Juli 2022 Top-Urteil

Streit um „Pumuckl-Ausstrahlung“ – kein Schadensersatz

Hand hält Fernbedienung vor Fernseher
Urteil des OLG München vom 24.03.2022, Az.: 29 U 2009/20

Die Drehbuchautorin der Serie „Pumuckls Abenteuer“ klagte wegen der wiederholten Fernsehausstrahlung im Jahr 2019 der Folge „Pumuckls neues Heim“ gegen den Bayrischen Rundfunk (BR) auf Schadensersatz in Höhe von EUR 32.722,67. Zwar wurde im Jahr 2002 eine „Buy-Out-Vereinbarung“ zwischen den Parteien geschlossen, wonach dem Beklagten zunächst ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt wurde, allerdings wurde dieses einfache Nutzungsrecht durch einen zweiten Vertrag bis zum 31.12.2012 beschränkt, so dass zum Zeitpunkt der Ausstrahlung keine vertragliche Beziehung mehr zwischen der Drehbuchautorin und dem BR bestand. Erstinstanzlich hatte der Beklagte einen Betrag von EUR 3.067,76 anerkannt. Das OLG München schätzte den Schadensersatz für die wiederholte Ausstrahlung mangels eigener Lizenzierungspraxis der Klägerin und feststellbarer branchenüblicher Vergütungssätze ebenfalls auf diesen anerkannten Betrag.

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26. Juli 2021

Unwirksame AGB-Klauseln bei Altersvorsorgeverträgen

Ein Mann hält in seiner rechten Hand ein weißes Sparschwein und in seiner linken Hand zwei händehaltende blaue Strichfiguren.
Urteil des LG München vom 15.03.2021, Az.: 27 O 230/20

Eine AGB-Klausel eines Vorsorgevertrags verstößt gegen § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, wenn diese eine negative Verzinsung nicht ausdrücklich ausschließt. Auch müssen reine Hinweise, welche nicht Vertragsbestandteil werden sollen, klar als solche gekennzeichnet werden. Die Bezeichnung "Sonderbedingungen" als Überschrift einer Klausel sowie die Formulierung "werden ... belastet" suggerieren aus Sicht eines objektiven Dritten für den Kunden eine vertragliche Regelung. Daher verstoßen diese gegen das Transparenzgebot aus § 307 Abs. 1 S. 2 BGB.

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07. Januar 2013

Neuer Basiszinssatz ab 01.01.2013 bei – 0,13 %

Pressenotiz der Deutschen Bundesbank vom 28.12.2012 Der neue Basiszinssatz seit dem 01.01.2013 bis zum 30.06.2013 beträgt - 0,13 Prozent. Bis zum 31.12.2012 lag er noch bei 0,12 Prozent. Damit erreicht er erstmals einen negativen Wert und damit den tiefsten Stand seit Beginn der Festsetzung eines Basiszinssatzes (vor dem Jahre 1999 Diskontzinssatz) im Jahre 1948. Als neue Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern können somit nun 4,87 Prozent geltend gemacht werden, gegenüber Unternehmern 7,87 Prozent.
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01. Juli 2010

Anpassung des Basiszinssatzes zum 1. Juli 2010 auf 0,12 %

Pressenotiz der Deutschen Bundesbank vom 29.06.2010

Der Basiszinssatz liegt ab dem 01.07.2010 bis zum 31.12.2010 weiterhin bei nur 0,12 Prozent. Somit ist der Basiszinssatz gegenüber dem bis Ende Juni diesen Jahres gültigen Satz erneut unverändert geblieben. Als Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern können somit unverändert 5,12 Prozent geltend gemacht werden, gegenüber Unternehmern 8,12 Prozent.
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04. Januar 2010

Anpassung des Basiszinssatzes zum 1. Januar 2010 auf 0,12 %

Pressenotiz der Deutschen Bundesbank vom 29.12.2009

Der Basiszinssatz liegt ab dem 01.01.2010 bis zum 30.06.2010 erneut bei nur 0,12 Prozent. Somit ist der Basiszinssatz gegenüber dem bis Ende Dezember letzten Jahres gültigen Satz unverändert geblieben. Als Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern können somit nun weiterhin 5,12 Prozent geltend gemacht werden, gegenüber Unternehmern 8,12 Prozent.
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