Deine Worte – Meine Worte
Urteil des LG Berlin vom 24.02.2009, Az.: 27 O 1191/08
Verbreiter einer Aussage ist, wer zu dieser eine eigene gedankliche Beziehung hat. Zitiert man die Worte eines Dritten, um sie als Beleg und Bestätigung für eigene Recherchen zu nutzen, und distanziert man sich nicht eindeutig davon, so gilt man als Verbreiter dieser Aussage. Dieser Eindruck wird durch die Verwendung des Indikativ verstärkt. Im Gegensatz dazu können verschiedene grammatische Mittel zur Distanzierung beitragen.