marions-kochbuch vs. chefkoch.de – Haftung für zu eigen gemachte Inhalte
Pressemitteilung Nr. 233/2009 des BGH vom 12.11.2009, Az.: I ZR 166/07
Der Betreiber einer (Rezept-) Sammlung im Internet kann dafür haften, dass die Nutzer der Sammlung widerrechtlich Fotos auf die Webseite hochladen. Nach Ansicht des BGH hat sich der Betreiber der Sammlung die hochgeladenen Inhalte zu eigen gemacht und müsse daher wie für eigene Inhalte einstehen.
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