Wort-Bild-Marke „Ludwig II“ und Wortmarke „Ludwig II“ zu ähnlich
Beschluss des BPatG vom 01.10.2013, Az.: 27 W (pat) 564/12 Aufgrund der Ähnlichkeit der Wort-Bild-Marke „Ludwig II“ und der Wortmarke „Ludwig II“ wird der Löschung der Wort-Bild-Marke zugestimmt. Zum einen ist der gemeinsame Wortbestandteil „Ludwig II“ prägend und dem Bildbestandteil der Wort-Bild-Marke kommt keine eigene kennzeichnende Stellung zu. Zum anderen mag der Verbraucher die Unterschiede der Marken zwar wahrnehmen, gleichwohl besteht aber die Gefahr, dass die Marken aufgrund der Gemeinsamkeiten gedanklich in Verbindung gebracht werden.
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