Verletzung „in gewerblichem Ausmaß“ durch Upload eines einzigen Werkes in P2P-Netzwerk
Beschluss des LG Köln vom 28.07.2010, Az.: 209 O 238/10
Das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen eines einzigen geschützten Filmwerkes in einem P2P-Netzwerk stellt eine schwere Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß dar. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich bei dem geschützten Werk um einen Film handelt, der vor der eigentlichen Veröffentlichung in Deutschland zugänglich gemacht wurde.
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