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05. September 2014

14.000 Euro Gebühren für Akteneinsicht stehen nicht im Einklang mit dem Informationsfreiheitsgesetz

Urteil des VG Berlin vom 10.07.2014, Az.: 2 K 232.13

Verwaltungsgebühren, die von Behörden für den Zugang zu Informationen des Bundes erhoben werden, dürfen nicht so hoch sein, dass sie den Auskunftssuchenden abschrecken. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz sind die Gebühren und Auslagen so zu bemessen, dass der Informationszugang auch tatsächlich in Anspruch genommen werden kann. Verwaltungsgebühren in Höhe von 14.250,60 Euro für eine Akteneinsicht sind jedoch derart hoch, dass sie eine beinahe prohibitive Wirkung entfalten und sind daher rechtswidrig.

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