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22. April 2009

Bundeska­bi­nett be­schließt Netz­sper­ren gegen Kin­der­por­nos

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 22.04.2009 Auf Vorlage des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie hat die Bun­des­re­gie­rung am 22.04. 2009 den Ent­wurf für ein Ge­setz zur Be­kämp­fung der Kinder­por­no­gra­phie in Kom­mu­ni­ka­ti­ons­net­zen be­schlos­sen. Die neuen Regelungen ent­hal­ten Än­de­rungs­vor­schlä­ge zum Te­le­me­di­en­ge­setz (TMG) und zum Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setz (TKG). Sie be­schrän­ken sich - wie in den Eckpunk­ten fest­ge­legt - auf Zu­gangs­er­schwe­run­gen zu kinderpornographischen In­hal­ten.
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