Keine Sperrung einer Internetseite mit rechtswidrigem Inhalt durch Access-Provider
Urteil des LG Hamburg vom 12.11.2008, Az.: 308 O 548/08 Auch wenn ein Access-Provider grundsätzlich der Störerhaftung unterliegt, ist es für diesen nach Abwägung und unter Berücksichtigung aller betroffenen Interessen und relevanten rechtlichen Wertungen unzumutbar eine Internetseite sperren zu lassen, auf der für seine Kunden Inhalte mit urheberrechtsverletzenden Inhalten angeboten und runtergeladen werden können.
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