Inhalte mit dem Schlagwort „Zurückbehaltungsrecht“

18. September 2019

Rücksendung SIM-Karte vor Erstattung Restguthaben – Vorleistungspflicht des Verbrauchers ist unzulässig

Fotolia_244679402: Smartphone mit zwei SIM-Karten und dem nötigen Zubehör
Urteil des LG Düsseldorf vom 08.05.2019, Az.: 12 O 264/18

Eine AGB-Klausel, die dem Verbraucher für den Fall der Beendigung eines Mobilfunkvertrages die Verpflichtung auferlegt, die gesperrte SIM-Karte vor Erstattung des Restguthabens zurückzuschicken, ist unzulässig. Grund dafür ist, dass der Verbraucher durch die Vorleistungspflicht unangemessen benachteiligt wird: Ihm wird sein Zurückbehaltungsrecht genommen, außerdem kann die Verpflichtung die Handlungs- und Entscheidungsfreiheit einschränken. Sachliche Gründe für die Vorleistungspflicht sah das Gericht weder im Risiko des Datenmissbrauches, noch in der Zuführung der unbrauchbaren Karte in den Werkstoffkreislauf.

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20. März 2014

AGB eines Fitnessstudios

Urteil des LG Koblenz vom 19.12.2013, Az.: 3 O 205/13

Folgende AGB eines Fitnessstudiobetreibers sind unwirksam:

-Eine Sperrung der Mitgliedskarte bei ausbleibenden Zahlungen, insoweit die Klausel die Bedingungen der Sperrung nicht näher beschreibt;

- Der Ausschluss eines außerordentlichen Kündigungsgrundes wegen Schwangerschaft;

- Zustimmung zur Videoberwachung, insoweit nicht hinreichend konkretisiert wird, welche Bereiche von der Videoüberwachung betroffen sind.

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13. März 2013

Unwirksame Vorauszahlungsvereinbarungen bei einem Vertrag über Lieferung und Einbau einer Küche

Pressemitteilung Nr. 37/2013 des BGH zum Urteil vom 07.03.2013, Az.: VII ZR 162/12 Eine in den AGB eines Vertrages über Lieferung und Einbau einer Küche enthaltene Klausel, wonach der Besteller den vollen Kaufpreis noch vor dem vollständigen Einbau der Küche zu leisten hat, ist mit wesentlichen Grundgedanken des Gesetzes nicht vereinbar und benachteiligt den Vertragspartner unangemessen, da dieser jegliches Druckmittel für den Fall eines mangelhaften Einbaus verliert. Daran ändert auch die - in diesem Fall erfolgte - nachträgliche Einräumung eines Zurückbehaltungsrechts in Höhe vom 10% des Kaufpreises nichts, da dem Besteller auch diesbezüglich keine Gestaltungsfreiheit eingeräumt wurde.
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