Inhalte mit dem Schlagwort „Zurückweisung“

23. Juli 2020 Top-Urteil

Sieg für Ritter Sport – Ende der „Schokoladenschlacht“!

gemischte Schokoladensorten
Pressemitteilung Nr. 93/2020 zu den Beschlüssen des BGH vom 23.07.2020, Az.: I ZB 42/19, I ZB 43/19

„Quadratisch. Praktisch. Gut.“ Es ist offiziell: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ausschließlich Ritter Sport quadratisch bleiben darf. So findet ein jahrzehntelanger Patentrechtsstreit zwischen Milka und Ritter Sport ein Ende. Mit dem bekannten Werbeslogan wird zwar eine Vermarktungsstrategie verfolgt, allerdings verleiht die quadratische Form der Verpackung der Schokolade keinen wesentlichen Wert, sodass ein markenrechtlicher Schutz besteht. Begründet wurde diese Entscheidung dahingehend, dass der bekannte Werbeslogan zwar dazu führen kann, dass die Kaufentscheidung der Verbraucher beeinflusst wird, letztendlich habe die Form aber keinen künstlerischen Wert und führe auch nicht zu Preisunterschieden.

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19. Mai 2010

hey! – Ausruf- und Grußformeln als Marke

Beschluss des BGH vom 14.01.2010, Az.: I ZB 32/09

Einem Wort-/Bildzeichen, das aus der Kombination einfacher graphischer Elemente mit einem Wort besteht, das vom Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen nur als Zuruf, Ausruf oder Grußformel aufgefasst wird, fehlt die konkrete Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.
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27. Januar 2010

Nur unverzügliche Abmahnungszurückweisung erfolgreich

Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.09.2009, Az.: I-20 U 164/08

Fehlt im Rahmen einer Abmahnung eine Vollmachtsurkunde, so kann die Abmahnung nur dann erfolgreich zurückgewiesen werden, wenn dies unverzüglich im Sinne des § 174 BGB geschieht. Der Senat bestätigte damit erneut seine Rechtsprechung, nach welcher § 174 BGB auf Abmahnungen entsprechende Anwendung findet. Wurden -wie im hier entschiedenen Fall - bereits der Abmahnung nachfolgend Verhandlungen in der Sache geführt, so kann eine Zurückweisung nach § 174 BGB nicht mehr erfolgen.
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