Inhalte mit dem Schlagwort „Zustellungsempfänger“

30. Mai 2017

An Facebook in Irland kann in deutscher Sprache zugestellt werden

Frau wirft Brief in gelben Briefkasten ein
Urteil des AG Berlin Mitte vom 08.03.2017, Az.: 15 C 364/16

Wird eine Klage in deutscher Sprache verfasst und diese versucht ins Ausland zuzustellen, so kann diese durchaus wirksam sein. Voraussetzung hierfür ist die grundsätzliche Annahme, dass die Organisation des Unternehmens und der Umfang ihrer Geschäftstätigkeit es zulässt, dass Mitarbeiter vor Ort sind, welche in der Lage sind, sich mit ausländischen Kunden bezüglich Rechtsstreitigkeiten auseinander zu setzen. Bei einem ausländischen Unternehmen mit 20 Millionen Kunden in Deutschland ist das denklogisch der Fall.

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26. Februar 2009

Postzustellungsurkunde kein Beweis, dass Adressat unter Zustellungsanschrift wohnt

Beschluss des LG Saarbrücken vom 08.12.2008, Az.: 5 T 410/08 Eine Postzustellungsurkunde begründet nicht nach § 418 Abs. 1 ZPO den vollen Beweis dafür, dass der Adressat unter der Zustellungsanschrift wohnt. Allerdings stellt die Erklärung des Zustellungsbediensteten, er habe den Zustellungsadressaten in dessen Wohnung nicht angetroffen, ein beweiskräftiges Indiz dafür dar, dass der Zustellungsempfänger unter der Zustellungsanschrift gewohnt hat...
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