Inhalte mit dem Schlagwort „Zutatenverzeichnis“

07. Juli 2023

Werbung trotz niedrigem Anteil des gezeigten Lebensmittels erlaubt

© Yvonne Weis - stock.adobe.com
Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main vom 16.09.2019, Az.: 6 U 133/18

Ein Produkt mit dem Namen "Pesto mit Basilikum und Rucola" darf auf der Verpackung ein Bild von Rucola haben, obwohl dessen Anteil nur 1,5 % am Gesamtprodukt beträgt. Die anderen Zutaten, die auf der Verpackung zu sehen sind, haben zwar einen deutlich größeren Anteil, dennoch ist keine Irreführung des Verbrauchers ersichtlich, da ein Kunde, der auf die Zusammensetzung des Produkts achtet, auf das Zutatenverzeichnis blickt und erkennt, wie hoch die einzelnen Anteile sind. Auch beachtlich ist, dass die Erwartung des Kunden nicht enttäuscht werden, da das Produkt auch unzweifelhaft nach Rucola schmeckt und allein das Mengenverhältnis der einzelnen Zutaten nicht auf die Geschmackswirkung schließen lässt.

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02. Juni 2015

Kennzeichnungspflicht von geschwärzten Oliven

Schwarze Oliven in einer weißen Porzellanschale, dekoriert mit Rosmarin
Urteil des LG Duisburg vom 06.03.2015, Az.: 2 O 84/14

Industriell schwarz eingefärbte grüne Oliven dürfen nicht als "Schwarze Oliven" verkauft werden. Auch wenn der als Färbemittel verwendete Inhaltsstoff "Eisen-II-Gluconat" in dem Zutatenverzeichnis namentlich aufgeführt wird, ist hierin ein Verstoß gegen das Irreführungsverbot zu erkennen, da nicht erwartet werden kann, dass der Verbraucher über die Wirkungsweise des hinzugefügten Stoffs informiert ist. Auch der Begriff "Geschwärzte Oliven" in der Zutatenliste genügt nicht den Anforderungen an die Kennzeichnungspflicht, wenn dem Verbraucher aufgrund des Gesamteindrucks der Etikettierung des Produkts der Eindruck vermittelt wird, es handle es sich um natürlich schwarz gewachsene und eben keine nachträglich geschwärzten Oliven.

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10. März 2015

Himbeer-Vanille-Früchtetee ohne echtes Vanille und Himbeer-Aroma möglich

Roter Tee in einem Teeglas mit Himbeeren auf dem Unterteller.
Pressemitteilung des Urteils des BGH vom 26.02.2014, Az.: I ZR 45/13

Der Bundesgerichtshof hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der europäischen Union gerichtet zur Klärung der Frage, ob die Gestaltung der Verpackung eines Lebensmittels das Vorhandensein einer Zutat vortäuscht, wenn die abgebildete Zutat im Produkt durch eine andere ersetzt wurde, solange die verwendeten „Ersatzbestandteile“ im Zutatenverzeichnis aufgelistet werden.

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07. August 2014

Ausländische Lebensmittel müssen in deutscher Sprache gekennzeichnet sein

Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale zum Urteil des LG Berlin vom 22.05.2014, Az.: 52 O 286/13

Lebensmittel, die der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) unterfallen, müssen in deutscher Sprache gekennzeichnet sein. Nur wenn Angaben in einer anderen leicht verständlichen Sprache erfolgen und dadurch die Information der Verbraucher nicht beeinträchtigt ist, kann von diesem Grundsatz abgewichen werden.

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03. Juni 2013

Barilla

Urteil des BGH vom 22.11.2012, AZ.: I ZR 72/11 a) Die lebensmittelrechtlichen Kennzeichnungsvorschriften über das Zutatenverzeichnis, das Mindesthaltbarkeitsdatum und nährwertbezogene Angaben sind Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG. b) Die Grundsätze über den freien Warenverkehr nach Art. 34 AEUV stehen der Anwendung nationaler Vorschriften über die Kennzeichnung von Lebensmitteln nicht entgegen, die die Verwendung einer bestimmten Sprache vorschreiben, wenn stattdessen auch die Möglichkeit besteht, eine leicht verständliche andere Sprache zu verwenden. c) Der Hinweis "mindestens haltbar bis Ende: siehe Packung" genügt nicht den Anforderungen, die die LebensmittelKennzeichnungsverordnung an die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums stellt.
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