Airbnb: Identität von Gastgebern muss preisgegeben werden
Die Frage, ob die Online-Buchungsplattform Airbnb Daten der sogenannten Hosts an die Stadt München preisgeben muss, entschied das Verwaltungsgericht München positiv und schmetterte so die Klage des Airbnb Ireland Konzerns ab.
Dieser hatte geklagt, da die Stadt München, den Konzern dazu aufgefordert hatte, Benutzerdaten der Gastgeber preiszugeben. Grund für die Aufforderung war das bayrische Zweckentfremdungsrecht (ZwEWG), nach diesem kann die Vermietung von Wohnraum, die länger als acht Wochen im Jahr erfolgen soll, unter Genehmigung gestellt werden.
Durch die Aktivität des irischen Unternehmens in Deutschland ist es darangehalten, sich nach den nationalen Vorschriften zu richten.