Ein GfK-Bericht ist kein Beweis
Urteil des OLG Düsseldorf vom 04.08.2011, Az.: I-2 U 21/11 Ein Marktforschungsbericht der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), der ein anonymes Gespräch zwischen einem Außendienstmitarbeiter und einem Arzt wiedergibt, besitzt keinen Beweiswert dafür, dass ein bestimmtes Medikament beworben wurde.
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