Inhalte mit dem Schlagwort „Zweitmarke“

30. März 2022

Herkunftstäuschung trotz abweichender Kennzeichnung

Bunte Armbanduhren vor weißem Hintergrund
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 17.02.2022, Az.: 6 U 202/20

Der Vertrieb von aus Plastik hergestellten Uhren kann trotz einer markenähnlichen Kennzeichnung wettbewerbswidrig sein. Zwar liegt in einem solchen Fall keine unmittelbare Herkunftstäuschung vor, in Betracht kommt allerdings eine mittelbare Herkunftstäuschung, wenn sich die streitgegenständlichen Uhren sehr ähnlich sind. Es sei auf dem Uhrenmarkt üblich, dass mit Zweitmarken oder Lizenzverträgen gearbeitet werde, so dass der Verkehr annehme, es würden lizenzrechtliche Beziehungen zwischen beiden Unternehmen bestehen oder eine Zweitmarke vorliegen, so das Gericht. Außerdem hat das OLG festgestellt, dass auch niedrigpreisige Produkte einer Rufausbeutung unterliegen können.

Weiterlesen
25. Januar 2022

Modellbezeichnung ist nicht gleich eine Zweitmarke

Gesetzbuch Markenrecht mit einem Richterhammer
Beschluss des OLG Frankfurt vom 19.11.2021, Az.: 6 W 97/21

Das OLG Frankfurt hat in seinem Beschluss bestätigt, dass die Begriffe „Modellbezeichnung“ und „Zweitmarke“ sich zwar nicht ausschließen, jedoch regelmäßig nicht gleichzusetzen sind. Vielmehr richtet sich das nach dem Kontext und der Verkehrsauffassung im konkreten Fall: Stehen z.B. unter der Überschrift „SUPERDRY“ noch Informationen wie „Stoffhosen SAM SHORTS Uni“ so wird „SAM“ hier lediglich als Modellbezeichnung und nicht als Zuordnung zu einem bestimmten Hersteller verstanden. Entgegen der Ansicht der Klägerin liegt hier somit keine kennzeichenmäßige Verwendung nach Art einer Zweitmarke vor, sodass auch kein Anspruch aus §§ 14 Abs. 5, Abs. 2 Nr.1 MarkenG auf Unterlassung der Benutzung des Wortes „SAM“ für die Klägerin besteht.

Weiterlesen
07. Oktober 2021

Wahrnehmung einer Modellbezeichnung als Zweitmarke

Schwarzes Buch mit Aufschrift Markenrecht wird aus dem Regal gezogen
Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 02.09.2021, Az.: 6 W 58/21

Ein T-Shirt der Marke Balmain wurde von einem Händler mit dem Zusatz "T-Shirt MO" als Angebot bezeichnet. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der angesprochene Verkehrskreis diesen Zusatz nicht als Hinweis auf Produkteigenschaften versteht. Vielmehr wird die Modellbezeichnung als Herkunftshinweis im Sinne einer Zweitmarke wahrgenommen. Für diese Ansicht spreche der unmittelbare, klare räumliche Zusammenhang der Bezeichnung "MO" zu der Marke in der Angebotsbezeichnung. Die Bezeichnung erwecke folglich den falschen Eindruck einer Zweitmarke unter der Dachmarke "Balmain".

Weiterlesen
14. August 2020

Wegfall der wettbewerblichen Eigenart durch Verkauf unter Zweitmarke?

Kaffee wird in Kaffeebereiter zubereitet
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 18.06.2020, Az.: 6 U 66/19

Für das Entstehen der wettbewerblichen Eigenart ist die Beschreibung der Merkmale, die die Eigenart begründen, ausreichend. Im Fall des Kaffeebereiters „Chambord“, der auch unter der zweiten Marke „Melior“ vertrieben wurde, bejahte das OLG Frankfurt die wettbewerbliche Eigenart. Hierbei ist der Verkauf unter der Zweitmarke unschädlich, wenn dieser bereits 15 oder 11 Jahre zurückliegt.

Weiterlesen
05. Juli 2018

Bezeichnung im Online Versandhandel als markenmäßige Benutzung

Online-Shopping mit Tablet
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 07.06.2018, Az.: 6 U 94/17

Wird eine Wortmarke (hier: MO) innerhalb des Namens eines Artikels verwendet (hier: Damen Hose MO), so wird die Bezeichnung markenmäßig benutzt und vom Verkehr als Zweitmarke verstanden. Handelt es sich bei dem bezeichneten Produkt jedoch um keines dieser Marke, liegt eine Markenrechtsverletzung vor. Da die Bezeichnung nicht nur in einem beschreibenden Sinn oder als dekoratives Gestaltungsmittel verwendet wird, besteht eine Verwechslungsgefahr mit der eigentlichen Marke.

Weiterlesen
20. Januar 2016

Markenmäßige Benutzung eines Zeichens mit beschreibendem Anklang

Küchengeräte - MIxer mit Schneebesenaufsatz und Gefäßen auf weißem Hintergrund
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 29.10.2015, Az.: 6 U 96/15

Unter der Bezeichnung „MultiStar“ versteht der Verkehr grundsätzlich ein Mehrfach-Spitzenprodukt, der Begriff hat also für Küchengeräte keinen glatt beschreibenden Inhalt. Vielmehr ist das Zeichen, sofern es von den auf der Verpackung eines Küchengeräts aufgelisteten Sachaussagen abgesetzt und graphisch hervorgehoben wird, als Herkunftshinweis geeignet und kann daher markenmäßig verwendet werden. In Verbindung mit einem weiteren Zeichen kann das Zeichen insbesondere als Zweitmarke dienen.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a