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19. Mai 2014

Vorbehalt eines vorzeitigen Zwischenverkaufs ermöglicht zulässigen Abbruch einer eBay-Auktion

Urteil des OLG Düsseldorf vom 11.10.2013, Az.: I-22 U 54/13

Ein eBay-Verkäufer darf es sich ausdrücklich vorbehalten, eine Auktion vorzeitig zu beenden (Vorbehalt eines Zwischenverkaufs). Er kann die Bindungswirkung seines Angebots auf Abschluss eines Kaufvertrages insoweit grundsätzlich ausschließen bzw. einschränken. Im Fall des Bedingungseintritts kommt kein Vertragsschluss zu Stande und dem Bieter steht kein Schadensersatzanspruch zu.

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