Kommentar

Top-Level-Domain wird mitgelesen: Micro Electronics erkämpft micro.center

14. Mai 2019
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Mann wählt unter verschiedenen Top-Level-Domains aus Kommentar zum UDRP-Verfahren vom 11.04.2019, National Arbitration Forum No. FA1902001829812

Die Entscheidung eines Panelisten des National Arbitration Forums macht wieder einmal deutlich, dass die Top-Level-Domain nicht außer Acht gelassen werden kann, wenn es um die Frage geht, ob eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Im Streit um die Domain „micro.center“ bekam Micro Electronics Recht, der Gegner hatte argumentiert, dass Top-Level-Domain und Second-Level-Domain sondiert betrachtet werden müssten.

Was ist passiert?

Klägerin in dem Verfahren war die Micro Electronics Inc. mit Sitz in den USA, Händlerin für Computerzubehör, Software und verwandte Dienstleistungen. Neben diversen Filialen betreibt die Klägerin einen Onlineshop unter der Domain „microcenter.com“. Zudem ist die Marke „MICRO CENTER“ zu ihren Gunsten für computerbezogene Waren und Dienstleistungen eingetragen.

Der Beklagte ist Inhaber der Domain „micro.center“, die 2015 erstmalig registriert wurde. Auf der dazugehörigen Website werden Links zu Webseiten von Wettbewerbern der Klägerin angezeigt. Zudem bot der Beklagte die Domain zum Kauf an.

Die Beklagte regte ein UDRP-Verfahren vor dem National Arbitration Forum (NAF) an. Aus ihrer Sicht ist der in Streit stehenden Domainname und die geschützte Marke zum Verwechseln ähnlich, lediglich der dazwischenstehende Punkt unterscheide die beiden. Der Beklagte habe weder ein Recht, noch berechtigte Interessen an der Nutzung der Domain, sei nicht unter der Marke bekannt und wurde nicht von der Klägerin zur Nutzung ermächtigt. Die Tatsache, dass er die Domain zum Kauf anbiete und darauf Links zu Websites von Wettbewerbern platzierte, spreche gerade gegen den nichtkommerziellen „Fair-Use“ (dt. „angemessene Verwendung“).

Der Beklagte wendet sich gegen diese Vorwürfe. Nach seiner Auffassung bestünde schon keine Ähnlichkeit zwischen Domain und geschützter Marke. Der Name seiner Domain sei „micro“ und nur die Domain-Endung „center“. Weder in Bezug auf „micro“, noch auf „center“ könne die Klägerin Markenrechte geltend machen. Er führt weiter aus, dass es keinen Hinweis gebe, dass es zu Verwechslungen gekommen sei. Die Besucherzahlen seiner Domain würden sich unterhalb von 20 Personen bewegen, die streitgegenständliche Domain hingegen verzeichne tausende Klicks pro Tag. Zudem würde bei einer Suche nach dem Domainnamen des Klägers die Website des Beklagten nicht einmal aufgeführt.

Die Entscheidung im UDRP-Verfahren

Zur Entscheidung berufen wurde der amerikanische Rechtsanwalt Kendall C. Reed. Dieser urteilte ganz im Sinne der Klägerin und entschied, dass die Domain markenrechtsverletzend sei und daher übertragen werden müsse. Marke und Domain wurden als zum Verwechseln ähnlich befunden, der Beklagte hatte weder ein Recht, noch berechtigte Interessen an der Nutzung und handelte bösgläubig.

Den Nachweis, dass die Markenrechte an „MICRO CENTER“ zugunsten der Klägerin bestehen, wurde unbestritten erbracht. Viel entscheidender war die Frage, welcher Auffassung das Einzelpanel hinsichtlich der Verwechslungsgefahr mit der streitigen Domain folgen würde. Im Rahmen der Entscheidung wurde eingeräumt, dass auf die Top-Level-Domain im Normalfall nicht das Hauptaugenmerk liege. Daraus ließe sich jedoch im Umkehrschluss nicht ableiten, dass die Endung ganz außer Betracht bleibe. Es werde immer eine Gesamtbetrachtung vorgenommen, um zu klären, ob die Verwechslungsgefahr gegeben sei. Vorliegend sei einziger Unterschied – wie von der Klägerin vorgetragen – der Punkt zwischen „micro“ und „center“. Dieser Punkt ist jedoch nicht dazu geeignet, „MICRO CENTER“ und „micro.center“ inhaltlich voneinander abzugrenzen. Domain und Marke sind damit zum Verwechseln ähnlich.

Die Klägerin machte im Verfahren geltend, sie habe keinem Dritten, so auch nicht dem Beklagten, ein Nutzungsrecht an der geschützten Marke eingeräumt. Es konnten zudem keine legitimen Interessen festgestellt werden, aufgrund derer der Beklagte zur Nutzung berechtigt sein könnte. Sein Vorbringen, er habe das Recht die Domain zu halten und anderen zum Verkauf anzubieten, wurde nicht gehört.

Zuletzt blieb zu klären, ob der Beklagte bösgläubig handelte. Dies ist etwa der Fall, wenn die Ähnlichkeit der Domain mit der Marke dazu missbraucht wird, Internetnutzer aus kommerziellen Gründen in die Irre zu führen. Dies wurde in früheren Fällen bejaht, wenn – wie hier – Weiterleitungen auf Webseiten der Konkurrenz platziert wurden. Unter einem Verweis auf die ständige Entscheidungspraxis hatte Reed auch im Rahmen dieses Prüfungspunkt keine Probleme.

Der amerikanische Jurist ordnete damit an, dass die Domain „micro.center“ auf die Klägerin übertragen werden müsse.

Fazit

In dieser Entscheidung wird deutlich, dass die Beurteilung der markenrechtlichen Relevanz einer Domain sich nicht in Second-Level-Domain und Top-Level-Domain unterteilen lässt. Im Regelfall wird zwar der Fokus auf der Second-Level-Domain liegen, doch auch die Domain-Endung wird nicht außer Acht gelassen oder gar gesondert betrachtet. Dass vor diesem Hintergrund ein einzelner Punkt nicht zur Unterscheidung beiträgt, ist dann keine Überraschung mehr.

Zu erwähnen ist weiterhin eine nicht zu empfehlende Verteidigungsstrategie: Der Einwand des Gegners, eine Verwechslung habe nicht stattgefunden, wurde in der Entscheidung überhaupt nicht aufgegriffen. Das Verhalten des Domaininhabers erfüllte die Voraussetzungen des UDPR-Verfahrens. Ob er damit Erfolg hatte oder nicht, ist schlussendlich irrelevant. Allein die Verwechslungsgefahr begründet die Entscheidung pro Kläger.

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