

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 13.05.2009, Az.: 2-06 O 61/09
Durch Einrichtung und Betrieb eines Portals für kostenlose anonyme Kleinanzeigen schafft der Betreiber dadurch, dass er Gewerbetreibende nicht zur Einhaltung der Impressumspflicht zwingt, eine Gefahrenquelle für Wettbewerbsverletzungen. Ein bloßer Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen für gewerbliche Anbieter auf der Portalseite ist nicht ausreichend. Vielmehr muss der Betreiber dafür Sorge tragen, dass der Anzeigenschalter alle nötigen Impressumsangaben bereitstellt.
Urteil des BGH vom 31.03.2010, Az.: I ZR 174/07
Verwenden zwei rechtlich und wirtschaftlich voneinander unabhängige, aber in der gleichen Branche tätige Unternehmen vereinbarungsgemäß dasselbe Unternehmenskennzeichen, so muss der Internetauftritt des jeweiligen Unternehmens eindeutig kennzeichnen, dass es sich um unterschiedliche, unabhängige Firmen handelt und wessen Webseite der Internetnutzer aufgerufen hat.
Urteil des OLG Hamm vom 18.03.2010, Az.: 4 U 177/09
Ist ein Verkäufer bei einem Auskunftsdienst im Internet normalerweise als gewerblicher Händler eingetragen, kann er sich bei Verkäufen über Internet-Auktionsplattformen nicht darauf berufen, er würde nur Privatverkäufe tätigen, wenn die Verkäufe mit seinem Geschäft im Zusammenhang stehen. Auch eine zeitweise eigene Nutzung der Ware als Privatperson, schließt die gewerbliche Tätigkeit nicht aus.
Urteil des OLG Hamm vom 18.03.2010, Az.: 4 U 223/09
Beantragt ein Unternehmen eine einstweilige Verfügung ohne erkennbaren Grund fernab seines Heimatgerichtes, so kann hierin ein Rechtsmissbrauch liegen, sofern es in kurzem Abstand mehrere Abmahnung initiiert, welche mit den Geschäftsausmaß in keinem vereinbaren Umfang stehen.
Beschluss des KG Berlin vom 11.04.2008, Az.: 5 W 41/08
Das Impressum einer Website einer juristischen Person muss neben der vollständigen Firmenbezeichnung auch den ausgeschriebenen Vornamen des Geschäftsführers enthalten. Wird jedoch der Vorname des Geschäftsführers vorschriftswidrig abgekürzt dargestellt, hingegen aber der Name der juristischen Person korrekt und vollständig angegeben, ist dies als Bagatelle zu werten. Dieser Verstoß ist nicht geeignet, den Wettbewerb mehr als nur unerheblich zu beeinträchtigen.
* kanzlei.biz weist darauf hin, dass das KG Berlin bei der Entscheidung die UGP-Richtlinie nicht berücksichtigte. Mittlerweile ist diese unmittelbar anwendbar, so dass nach Art.6 Abs. 1 lit.f, § 5 Abs. 1 S.2 Nr.3 UWG kein Bagatelleverstoß mehr vorliegen dürfte.
Urteil des OLG Hamm vom 12.11.2009, Az.: 4 U 93/09
Ein Mitbewerber der Konkurrenten v.a. mit dem Ziel abmahnt, Gebühren für die Abmahnung zu kassieren, anstatt für lauteren Wettbewerb zu sorgen, handelt rechtsmißbräuchlich.
Im vorliegenden Fall mahnte ein Gebrauchtwagenhändler Konkurrenten mit Hilfe eines Anwaltes und Gebrauchtwagenhändlers ab, konnte aber den Vorwurf des Rechtsmissbrauches nicht entkräften.
Urteil des OLG Hamm vom 04.08.2009, Az.: 4 U 11/09
Wird auf einer Internethandelsplattform der Name des Anbieter nicht klar und verständlich sowie nicht vollständig und richtig wiedergegeben, verstößt der Anbieter damit gegen seine Informationspflichten. Das Bereithalten eines korrekten Impressums an anderer Stelle, welches nur über zwei Links, einer davon schwer aufzufinden, zu erreichen ist, gleicht die erforderlichen, aber falschen Angaben auf der Angebotsseite nicht aus.
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 23.10.2008, Az.: 6 U 139/08
Den Betreiber eines Internetportals für kostenlose anonyme Kleinanzeigen trifft die Verpflichtung, dass dort inserierende gewerbliche Anbieter ihren Namen und ihre Anschrift angeben. An die hierfür erforderlichen Maßnahmen ist jedoch kein allzu hoher Maßstab zu setzen. Es kann bereits genügen, den Anbieter vor Abgabe seiner Anzeige auf die Impressumspflicht hinzuweisen, um nicht gegen die wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht zu verstoßen.
Urteil des OLG Hamm vom 02.04.2009, Az.: 4 U 213/08
Im Impressum ist das Handelregister samt diesbezüglicher Nummer und Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß den Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG anzugeben, §§ 312 c BGB i.V.m. §§ 5 Abs. 1 Nr. 4, Nr. 6 TMG. Ein Verstoß ist erheblich, mithin kein Bagatellverstoß, § 3 Abs. 1 UWG. Schließlich dienen die geforderten Informationspflichten der Transparenz und dem Verbraucherschutz.
Urteil des OLG Hamm vom 02.04.2009, Az.: 4 U 213/08
Wieder einmal stellt ein Gericht fest, dass das Fehlen von Angaben im Impressum einer Webseite, wie beispielsweise Angaben zum Handelsregister oder zur Umsatzsteuer-Nummer, einen Grund sind, den Seitenbetreiber abzumahnen. Ein solcher rügbarer Wettbewerbsverstoß ist keinesfalls eine bloße Bagatelle, da dadurch dem Verbraucher Anhaltspunkte fehlen, die er im Falle eventuell auftretender Probleme benötigt.
Urteil des LG München I vom 07.04.2009, Az.: 33 O 1936/08
Wer bei eBay schon in geringem Umfang auch ohne Gewinnerzielungsabsicht bestimmte Dinge, die nicht dem alltäglichen Leben zuzuordnen sind, ein- und verkauft, ist Unternehmer i.S.d. § 14 BGB. Dies ist insbesondere auch dann anzunehmen, wenn Besichtigungstermine für die Gegenstände vereinbart worden sind. An die Unternehmereigenschaft sind insoweit nur geringe Anforderungen zu stellen.
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