Fachanwalt IT-Recht

Der Begriff des Fachanwalts für Informationstechnologierecht ist sprachlich leider etwas umständlich gefasst und lautet verständlicher Fachanwalt IT-Recht oder Fachanwalt IT.

Welche Rechtsgebiete umfasst der Fachanwalt IT-Recht?

  • AGB-Recht /AGB-Erstellung
  • Datenschutz
  • Domainrecht
  • e-Commerce-Recht
  • internationales Recht
  • Internetrecht /Online-Recht
  • Internetstrafrecht
  • M-Commerce-Recht (mobile Commerce)
  • Telekommunikationsrecht
  • Vergaberecht

Obwohl es die unten aufgeführten Fachanwaltschaften offiziell nicht gibt, könnte man einen Fachanwalt IT-Recht auch als Fachanwalt Internetrecht, Fachanwalt AGB-Recht, Fachanwalt Datenschutzrecht, Fachanwalt e-Commerce-Recht, etc. bezeichnen

Welche besonderen Kenntnisse müssen für den Erwerb des Fachanwalts IT-Rechts nachgewiesen werden?

  1. Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB,
  2. Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business),
  3. Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht,
  4. Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten,
  5. Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste,
  6. Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht,
  7. Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht,
  8. Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien,
  9. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Rechtsanwalt Hild, Rechtsanwalt Kempter und Rechtsanwältin Piller sind sowohl als Fachanwalt/Fachanwältin für IT-Recht als auch als Fachanwalt/Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz zugelassen.

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