Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

31. Januar 2023 Top-Urteil

Sole owner of copyrights Hinweis begründet keine Vorsorgepflicht

Schriftzug "Urheberrecht" auf einer Computertastatur
Urteil des OLG Hamburg vom 12.01.2023, Az.: 5 U 22/19

Ein Hinweis gegenüber dem Betreiber einer Internet-Videoplattform darauf, dass man "the sole owner of copyrights" von Musikaufnahmen ist, stellt laut dem OLG Hamburg keine klare und zweifelsfreie Rechtsrühmung dar. Somit werden beim Betreiber der Internet-Video Plattform keine Vorsorgepflichten ausgelöst, unverzüglich etwaige erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu den betroffenen rechtswidrig veröffentlichten geschützten Inhalten zu verhindern.

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06. März 2023

Parodie im Sinne des § 51a UrhG erfordert Humor oder Verspottung

Hand, die ein Handy hält vor einem Laptop
Urteil des OLG Frankfurt vom 02.02.2023, Az.: 11 U 101/22

Ein Instagram-Nutzer (Beklagter) kritisierte einen Rechtsanwalt (Kläger), in einem auf Instagram hochgeladenen Video, sowie in einer Instagram-Story unter Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Bildes, das den Rechtsanwalt zeigt. Der Beklagte war der Meinung seine Postings wären Parodien und damit erlaubt. Eine Parodie im Sinne des § 51a UrhG erfordert jedoch zu erkennenden Humor oder Verspottung. Stellt der in Frage stehende Beitrag bloß Kritik an der betroffenen Person dar, ist eine Parodie zu verneinen. Die Beiträge des Beklagten erfüllten diese Kriterien nur teilweise.

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02. Januar 2023

Kein Entstellen bei Senkrechtstellung einer Kreuzverstrebung

Wörterbuch mit dem Begriff Urheberrecht
Urteil des OLG Frankfurt vom 29.11.2022, Az.: 11 U 139/21

Bei Fehlen einer diagonalen Kreuzverstrebung ist das Urheberrecht an dem Tischgestell 1953 nicht verletzt. Nur das Aufweisen der diagonalen Kreuzverstrebung in Verbindung mit der minimalistischen Gestaltung des Tischgestells kann als schöpferische Leistung gesehen werden, welche urheberrechtlich geschützt ist. Das OLG Frankfurt bezeichnete die diagonale Kreuzverstrebung als für den Gesamteindruck des Gestells 1953 prägende eigenschöpferische Merkmal. Fehlt dies, ist lediglich von der Übernahme des minimalistischen Stils auszugehen, welcher als solcher jedoch nicht geschützt ist.

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25. Oktober 2022

Verzicht auf die Urheberbenennung in den AGB wirksam

Frau mit Kamera am fotografieren
Urteil des OLG Frankfurt vom 29.09.2022, Az.: 11 U 95/21

Ein Verzicht auf Urhebernennung in den AGB eines Microstock-Portals ist wirksam. Somit können lizensierte Lichtbilder von Fotografen bspw. auf Webseiten verwendet werden, ohne dass es einer Nennung des Fotografen benötigt. Der Verzicht stellt insbesondere keine unangemessene Benachteiligung für den Fotografen dar, weil ein entscheidender Marketingeffekt der Urhebernennung von Urhebern, die ihre Bilder ausschließlich über Microstock Agenturen lizensieren, nicht besteht.

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29. Juli 2022

Verfallene Burg – ein „Lost Place“?

baufällige Ruine mit Lichteinfall und Bauschutt auf dem Boden
Pressemitteilung des AG München zum Urteil vom 09.04.2021, Az.: 142 C 14251/20

Eine verfallene mittelalterliche Burg darf als "lost Place" bezeichnet werden. Dies entschied das AG München. Der Betreiber einer Website hat Fotos des historischen Schlosses auf seinem Blog unter der Rubrik "Lost Places" veröffentlicht. Die Klägerin, eine amerikanische Gesellschaft und Eigentümerin der Burg, machte daraufhin Schadensersatzansprüche wegen Verletzung "moralischer Rechte" geltend. Diese hat das Gericht vollständig abgewiesen: Die Gesellschaft als juristische Person könne nicht Inhaberin der Urheberrechte sein. Zudem handele es sich bei der Bezeichnung als "lost Place" um eine offenkundig wahre Tatsachenbehauptung.

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29. Juli 2022

Art. 17 der DSM-Richtlinie rechtmäßig

weißes Paragraphenzeichen mit Europasternen auf Landkarte Europa
Urteil des EuGH vom 26.04.2022, Az.: C‑401/19

Polen erhob vor dem EuGH Klage, um feststellen zu lassen, dass der Art. 17 der Richtlinie 2019/790 (sog. DSM-Richtlinie) nichtig sei, da er die Meinungs- und Informationsfreiheit verletze. Besagter Artikel enthält die Grundlage für die Einführung von Upload-Filtern. Das Gericht wies die Klage jedoch zurück. Das Gericht bejahte die Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit durch die Upload-Filter, jedoch ist dies verhältnismäßig. Der Unionsgesetzgeber habe eine Grenze für die Maßnahme gesetzt, indem nur solche Upload-Filter zulässig sind, die nicht auch rechtmäßige Inhalte sperren bzw. filtern. Zuletzt weist das Gericht noch daraufhin, dass es im Übrigen Sache der Mitgliedsstaaten ist für eine rechtmäßige Umsetzung der Richtlinie zu sorgen, indem die verschiedenen zu schützenden Grundrechte in einem angemessenen Gleichgewicht berücksichtigt werden.

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18. Juli 2022 Top-Urteil

Kein weiterer Fairnessausgleich für Erbin eines Konstrukteurs der Porsche AG

roter Oldtimer, Sportwagen
Urteil des BGH vom 07.04.2022, Az.: I ZR 222/20

a) Der Begriff der Nutzung im Sinne von § 32a Abs. 1 Satz 1 UrhG ist dahingehend auszulegen, dass Erträge oder Vorteile aus einer Nutzung, die nicht in den Schutzbereich eines Verwertungsrechts des Urhebers eingreifen, keinen Anspruch gemäß § 32a Abs. 1 Satz 1 UrhG auf weitere angemessene Beteiligung des Urhebers begründen können.

b) Die vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur Abgrenzung der freien Benutzung von der (unfreien) Bearbeitung gelten für Werke im Sinne von § 2 UrhG auch nach der durch das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes vom 31. Mai 2021 (BGBl. I S. 1204) vorgenommenen Streichung des § 24 UrhG aF und der Änderung des § 23 UrhG in der Sache mit der Maßgabe weiter, dass das Kriterium des "Verblassens" unionsrechtskonform im Sinne des Kriteriums einer fehlenden Wiedererkennbarkeit der schutzbegründenden eigenschöpferischen Elemente zu verstehen ist

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01. Juli 2022 Top-Urteil

Streit um „Pumuckl-Ausstrahlung“ – kein Schadensersatz

Hand hält Fernbedienung vor Fernseher
Urteil des OLG München vom 24.03.2022, Az.: 29 U 2009/20

Die Drehbuchautorin der Serie „Pumuckls Abenteuer“ klagte wegen der wiederholten Fernsehausstrahlung im Jahr 2019 der Folge „Pumuckls neues Heim“ gegen den Bayrischen Rundfunk (BR) auf Schadensersatz in Höhe von EUR 32.722,67. Zwar wurde im Jahr 2002 eine „Buy-Out-Vereinbarung“ zwischen den Parteien geschlossen, wonach dem Beklagten zunächst ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt wurde, allerdings wurde dieses einfache Nutzungsrecht durch einen zweiten Vertrag bis zum 31.12.2012 beschränkt, so dass zum Zeitpunkt der Ausstrahlung keine vertragliche Beziehung mehr zwischen der Drehbuchautorin und dem BR bestand. Erstinstanzlich hatte der Beklagte einen Betrag von EUR 3.067,76 anerkannt. Das OLG München schätzte den Schadensersatz für die wiederholte Ausstrahlung mangels eigener Lizenzierungspraxis der Klägerin und feststellbarer branchenüblicher Vergütungssätze ebenfalls auf diesen anerkannten Betrag.

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01. Juli 2022

Unzulässige Verwendung einer Fotografie durch Kreisverband einer Partei

Frau mit Kamera am fotografieren
Urteil des LG München I vom 20.06.2022, Az.: 42 S 231/21

Ein Fotograf klagte erfolgreich gegen den Kreisverband einer Partei, welcher eines der Bilder des Klägers auf Facebook veröffentlichte. Dagegen legte die Partei Berufung ein und unterlag dabei wieder. Das Bild zeigte eine Aufnahme eines Aktionskünstler, im Rahmen einer Protestaktion gegen die beklagte Partei. Dabei hatte die Partei bei der Veröffentlichung auf Facebook den Schriftzug „Ein Bild sagt mehr als tausend Worte“ auf die Fotografie gesetzt. Das LG München bestätigte, dass die Beklagte trotz des zusätzlichen Schriftzugs das Bild zu Unrecht verwendet hat.

Für eine Bearbeitung oder andere Umgestaltung gemäß § 23 I 1 UrhG sei das Bild nicht genug verändert worden. Das Hinzufügen des Schriftzugs reichte dafür nicht aus. Mit derselben Begründung verneinte das Gericht die Anwendung des § 51a UrhG. Es fehle an den Unterschieden zum Originalwerk, um als Parodie, Karikatur oder Pastiches gelten zu können. Die Schrankenbestimmung des § 50 UrhG für Berichterstattungen über Tagesthemen sei auch nicht anwendbar, da die Beklagte das Bild nicht zur Berichterstattung nutzte, sondern vielmehr die Protestveranstaltung schlechtmachen wollte.

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17. Juni 2022 Top-Urteil

Internetplattformen haften für ihre Nutzer

Mann schreibt am Laptop, daneben sind verschieden Computerzeichen abgebildet
Pressemitteilung des BGH zu den Urteilen vom 02.06.2022, Az.: I ZR 140/15 u. a.

Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Verfahren über die Haftung der Betreiber der Internetvideoplattform "You-Tube" und des Internetsharehosting-Dienstes "uploaded" entschieden. Dabei änderte der BGH seine langjährige Rechtsprechung und passt diese damit an EU-Recht an. Bislang konnten die Betreiber nur als Störer auf Unterlassung verklagt werden, nun ist auch ein Anspruch auf Schadensersatz möglich. Das letzte Wort ist jedoch noch nicht gesprochen - um Detailfragen zu klären, müssten die Berufungsgerichte noch weitere Feststellungen treffen.

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