Designrecht / Geschmacksmusterrecht

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Beratungsfelder Geschmacksmuster & Designschutz:

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Geschmacksmuster & Designschutz:

Durch welche Schutzrechte kann ein Design geschützt werden?

Designleistungen werden durch unterschiedliche gesetzliche Regelungen geschützt. So kann die äußere Gestaltung eines Produkts, aber auch beispielsweise sonstige grafische Gestaltungen, als Design oder Gemeinschaftsgeschmacksmuster geschützt werden. Design und Geschmacksmuster sind letztlich die gleichen Schutzrechte werden jedoch je nach Registrierungamt unterschiedlich benannt. Vom Geschmacksmuster als Schutz der äußeren Gestaltung ist das Gebrauchsmuster zu unterscheiden, das wie ein Patent eine technische Erfindung schützt. Gerade für Laien ist dies leicht zu verwechseln.

Ebenso ist es möglich die Form eines Produkts als 3D-Marke anzumelden. Auch ohne Anmeldung ist es möglich, dass ein Produkt oder eine Gestaltung Urheberschutz genießt oder diesem ein Schutz als nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster zukommt. Bei Verletzungsfällen kommen regelmäßg Ansprüche aus wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz dazu, der in bestimmten Konstellationen einen wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz bietet.

Schutz der äußeren Gestaltung eines Produkts:

  • Design
  • Geschmacksmuster
  • 3D-Formmarke
  • Urheberrecht
  • wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

Wir beraten und vertreten sowohl Rechteinhaber als auch Unternehmen gegenüber denen Ansprüche geltend gemacht werden

Da sich Ansprüche wegen des "Designs" eines Produkts aus vielen unterschiedlichen Rechtsgebieten ergeben können, ist es entscheidend im Rahmen einer strategischen anwaltlichen Beratung für Rechteinhaber die unterschiedlichen Schutzvoraussetzungen zu kennen und sich dementsprechend zu entscheiden, welche Schutzrechte sinnvoller Weise angemeldet werden sollen. Die Anmeldung einer Sammelanmeldung eines Designs oder Gemeinschaftsgeschmacksmusters bietet hier oft eine kostengünstige Möglichkeit, die vielen Mandanten nicht bekannt ist. Ebenso zu berücksichtigen unter welchen Aspekten bei einer Verletzung aus den jeweiligen Schutzrechten vorgegangen werden kann.

In der Praxis zeigt sich beispielsweise auf Verletzerseite oft, dass Rechtsanwälte von Rechteinhabern in der Abmahnung, aber auch gerichtlich, ein Konglomerat von Verletzungsaspekten geltend machen, aber nicht korrekt nach Ansprüchen trennen. Prüft man dann die Ansprüche sauber nach einzelnen Schutzrechten, stellt sich dann heraus, dass die keine Ansprüche gegeben sind.

Ebenso vertreten wir Mandanten auch bei Löschungsanträgen von Designs vor dem DPMA und Nichtigkeitsanträgen von Gemeinschaftsgeschmacksmustern bei der EUIPO. Gleiches gilt für Widerklagen im Verletzungsverfahren.

Kosten

Erstberatung

Für sämtliche Fragestellungen bieten wir Ihnen eine kostengünstige Erstberatung an. Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir die Rechtslage kompetent und umfassend.

Erfahrene Fachanwälte gesucht?

  • 20 Jahre Erfahrung
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  • hochspezialisierte Rechts- und Fachanwälte Fachanwälte IT-Recht und Fachanwälte Gewerblicher Rechtsschutz
  • perfekte Ausrichtung durch ausschließliche Tätigkeit in zusammengehörigen und verzahnten Rechtsgebieten
  • zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig
  • hochkarätige in- und ausländische Mandanten

Aktuelle Auszeichnungen

IT Law - Law Firm of the Year in Germany - 2020
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Unsere Rechtsanwälte für Designrecht / Geschmacksmusterrecht

Hild_225x250Hagen Hild, Rechtsanwalt Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwalt WagnerAlexander Wagner, Rechtsanwalt
Kempter_225x250Arthur Kempter, Rechtsanwalt Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwältin PillerKerstin Piller, Rechtsanwältin Fachanwältin IT-Recht Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz

Designleistungen werden durch unterschiedliche gesetzliche Regelungen, so aus dem Bereich des Urheberrechtes, des Geschmacksmusterrechtes und des Wettbewerbsrechts geschützt. Dabei werden von den einzelnen gesetzlichen Regelungen unterschiedlich hohe Anforderungen an die Gestaltungsqualität der Designleistung gestellt. Hier gilt es, die für das jeweilige Designobjekt passende Schutzmöglichkeit festzulegen um der geistigen Schöpfung ausreichenden und umfassenden Schutz zu Teil werden zu lassen.

Der Schutz von Geschmacksmustern gewinnt in Zeiten des globalisierten Wettbewerbs zunehmend an Bedeutung. Durch den Geschmacksmusterschutz werden Vorlagen für besondere Gestaltungsformen geschützt.

Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Dieses bietet einen reinen Nachahmungsschutz für drei Jahre, entsteht aber automatisch mit der öffentlichen Zugänglichmachung des Musters in der Europäischen Union.

Warum Sie uns beauftragen sollten

Erfahrung seit 2001
Aufgrund unserer hochspezialisierten und langjährigen Kanzlei-Tätigkeit können wir unsere Praxis-Erfahrung effektiv für Sie einbringen.
Erfahrung mit über 10.000 Gegnern und Rechtsanwälten
In der Zeit seit 2001 konnten wir Erfahrung mit über 10.000 Gegnern, Kanzleien und Rechtsanwälten sammeln. Diese Erfahrung setzen wir täglich zum Nutzen unserer Mandanten ein. Unsere Gegnerliste ist eine der umfangreichsten Gegnerlisten im Internet.
Fachanwälte IT-Recht / Fachanwälte Gewerblicher Rechtsschutz
In unserer Kanzlei finden Sie Fachanwälte für IT-Recht und Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz.
Rechteinhaber und Verletzte wissen bei Verletzungsfällen im Internet nicht, an welchem Gericht ein Anspruch geltend gemacht wird
Bei Verletzungen im Internet gilt in der Regel der fliegende Gerichtsstand. Deshalb werden Ansprüche meist vor einem spezialisierten Gericht geltend gemacht werden und gerade nicht am Gericht des Wohn- oder Geschäftssitzes des Abgemahnten. Rechteinhaber oder Mitbewerber suchen sich hier meist ein Gericht aus, mit dem diese bereits Erfahrung gemacht haben oder dessen Rechtsprechung diese als günstig für sich einschätzen. Manche Kanzleien wählen aus Bequemlichkeit auch oft das Gericht an deren Kanzleisitz. Wir berücksichtigen bei unserer Beratung sowohl die unterschiedliche Rechtsprechung der einschlägigen Landes- und Oberlandesgerichte, als auch unsere Erfahrung in anderen Gerichtsfällen mit denselben Gegnern oder Kanzleien. Aus diesem Grund wählen erfahrene Mandanten gleich einen spezialisierten Rechtsanwalt, anstatt eines Rechtsanwalts vor Ort.
Wir sind zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig
Egal ob bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Aufgrund unserer Spezialisierung sind wir zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig.
Kenntnis der divergierenden Rechtsprechung der Landes- und Oberlandesgerichte
Durch unsere über 10-jährige Tätigkeit auf Seiten von Rechteinhabern und Abgemahnten, können wir unsere ganze Erfahrung zugunsten unserer Mandanten einbringen. Hierbei kommt unseren Mandanten unsere bundesweite Tätigkeit an unterschiedlichen Gerichten und die Kenntnis von deren unterschiedlichen Entscheidungen zugute. Vielfach entscheiden sogar einzelne Richter der jeweiligen Gerichte unterschiedlich. Viele Anwälte haben hier nur theoretische, jedoch keine praktischen Erfahrungen. Um gerichtliche Verfahren zu vermeiden oder diese zu gewinnen, kommt es jedoch meist auch auf praktische Erfahrungen an, nicht ausschließlich auf theoretisches Wissen.
hoher interner Wissensaustausch durch spezialisiertes Kanzlei-Team im gleichen Tätigkeitsbereich
Sämtliche Anwälte unserer Kanzlei sind im gleichen Rechtsbereich tätig. Dadurch ist ein hoher interner Wissensaustausch gewährleistet. Dies gilt sowohl für Fachwissen, als auch Sonderwissen über Gerichte, Richter, Gegner, Rechtsanwälte oder Kanzleien.
perfekte Ausrichtung durch ausschließliche Tätigkeit in zusammengehörigen und verzahnten Rechtsgebieten
Dieses Spektrum wird nur von sehr wenigen Kanzleien bundesweit angeboten.
langjährige technische und wirtschaftliche Erfahrung im Bereich Internet und IT
Wir lassen bei der Beratung nicht nur unser rechtliches Fachwissen einfließen, sondern geben unsere ganze Praxiserfahrung an Sie weiter. Auch bei untypischen IT-Fällen profitieren Sie von unserer langjährigen technischen und wirtschaftlichen Erfahrung im Bereich Internet und IT.

Gibt es einen Fachanwalt Designrecht?

Einen Fachanwalt Designrecht gibt es zwar nicht. Rechtsfragen, die sich im Bereich des Designrechts stellen, gehören jedoch zu den Fachgebieten eines Fachanwalts für Gewerblichen Rechtsschutz.

27. August 2024 Top-Urteil

Leonardo da Vincis „Vitruvianische Mensch“ darf außerhalb Italiens weiterhin als Bild für Puzzles verwendet werden

Urteil des LG Stuttgart vom 14.03.2024, Az.: 17 O 247/22

Das italienische Kulturministerium und die Kunstakademie für Malerei und Skulptur in Italien wollten den Vertrieb von Puzzles mit Leonardo da Vincis Bild "Vitruvianischer Mensch" verbieten. Die beklagten Vertreiber der Puzzles klagten dagegen, da sie einen solchen Unterlassungsanspruch außerhalb Italiens als unzulässig ansahen. Zu Recht, wie das LG Stuttgart nun entschied, denn der Unterlassungsanspruch leite sich aus italienischen Rechtstexten ab, die außerhalb Italiens keine Anwendung fänden.

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