Social Media Recht

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Beratungsfelder Social Media-Recht:

Social Media-Recht

  • Erstellung von Impressen für Facebook, Twitter, Google+
  • Beratung hinsichtlich sämtlicher Rechtsfragen zur Unternehmenskommunikation via Social Media, insb. im Hinblick auf urheberrechtliche, medienrechtliche, wettbewerbsrechtliche und markenrechtliche Fallstricke
  • Reputations-Management
  • Beratung im Falle eines Shitstorms
  • Klärung aller Rechtsfragen betreffend Werbung und Sponsoring im Social Media Bereich ("Sponsored Posts")
  • Umfassende Beratung bei der Einführung von Social Media-Auftritten im Unternehmen
  • Erstellung von sog. Social Media Richtlinien für Mitarbeiter, insbesondere im Hinblick auf arbeitsrechtliche, datenschutzrechtliche und wettbewerbsrechtliche Aspekte

Mittlerweile nutzen mehr als eine Milliarde Menschen soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter und Google+ zur privaten Kommunikation und Austausch von Fotografien und Videos. Leider werden hierbei oftmals Meinungen geäußert oder Bilder veröffentlicht, die aus Sicht des Betroffenen eine Rechtsverletzung darstellen, in etwa weil die Äußerung einen beleidigenden Inhalt aufweist, das Bild unzulässigerweise übernommen wurde oder sich auf der Fotografie Personen befinden, die sich nicht dazu bereit erklärt haben, dass ein Bild von Ihnen veröffentlicht wird. Wir unterstützen Sie im Falle einer Rechtsverletzung dabei, Ihr Recht durchzusetzen. 

Neben dieser rein privaten Nutzung entdecken immer mehr Unternehmen den Mehrwert, den Facebook & Co. für sie als direkten Kommunikationskanal zu ihren Kunden zu bieten hat. Sowohl bei der Einführung als auch bei der Durchführung dieser Art von Unternehmenskommunikation sind jedoch einige rechtliche Fallstricke zu beachten, die eine rechtliche Beratung noch vor der Einführung als sinnvoll erscheinen lassen. So treten bei der Erstellung von Social Media Kanälen regelmäßig urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche und medienrechtliche Fragestellungen auf, die wir Ihnen gerne beantworten. 

Insbesondere Mitarbeiter, welche den Social Media Kanal für das Unternehmen betreuen, müssen entsprechend rechtlich geschult werden. In aller Regel bietet sich für Unternehmen in diesem Zusammenhang auch die Erstellung von sog. Social Media Guidelines an, womit Mitarbeitern Richtlinien an die Hand gegeben werden, wie die Kommunikation über das Unternehmen in sozialen Medien zu erfolgen hat.

 

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Warum Sie uns beauftragen sollten

Erfahrung seit 2001
Aufgrund unserer hochspezialisierten und langjährigen Kanzlei-Tätigkeit können wir unsere Praxis-Erfahrung effektiv für Sie einbringen.
Erfahrung mit über 10.000 Gegnern und Rechtsanwälten
In der Zeit seit 2001 konnten wir Erfahrung mit über 10.000 Gegnern, Kanzleien und Rechtsanwälten sammeln. Diese Erfahrung setzen wir täglich zum Nutzen unserer Mandanten ein. Unsere Gegnerliste ist eine der umfangreichsten Gegnerlisten im Internet.
Fachanwälte IT-Recht / Fachanwälte Gewerblicher Rechtsschutz
In unserer Kanzlei finden Sie Fachanwälte für IT-Recht und Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz.
Rechteinhaber und Verletzte wissen bei Verletzungsfällen im Internet nicht, an welchem Gericht ein Anspruch geltend gemacht wird
Bei Verletzungen im Internet gilt in der Regel der fliegende Gerichtsstand. Deshalb werden Ansprüche meist vor einem spezialisierten Gericht geltend gemacht werden und gerade nicht am Gericht des Wohn- oder Geschäftssitzes des Abgemahnten. Rechteinhaber oder Mitbewerber suchen sich hier meist ein Gericht aus, mit dem diese bereits Erfahrung gemacht haben oder dessen Rechtsprechung diese als günstig für sich einschätzen. Manche Kanzleien wählen aus Bequemlichkeit auch oft das Gericht an deren Kanzleisitz. Wir berücksichtigen bei unserer Beratung sowohl die unterschiedliche Rechtsprechung der einschlägigen Landes- und Oberlandesgerichte, als auch unsere Erfahrung in anderen Gerichtsfällen mit denselben Gegnern oder Kanzleien. Aus diesem Grund wählen erfahrene Mandanten gleich einen spezialisierten Rechtsanwalt, anstatt eines Rechtsanwalts vor Ort.
Wir sind zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig
Egal ob bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Aufgrund unserer Spezialisierung sind wir zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig.
Kenntnis der divergierenden Rechtsprechung der Landes- und Oberlandesgerichte
Durch unsere über 10-jährige Tätigkeit auf Seiten von Rechteinhabern und Abgemahnten, können wir unsere ganze Erfahrung zugunsten unserer Mandanten einbringen. Hierbei kommt unseren Mandanten unsere bundesweite Tätigkeit an unterschiedlichen Gerichten und die Kenntnis von deren unterschiedlichen Entscheidungen zugute. Vielfach entscheiden sogar einzelne Richter der jeweiligen Gerichte unterschiedlich. Viele Anwälte haben hier nur theoretische, jedoch keine praktischen Erfahrungen. Um gerichtliche Verfahren zu vermeiden oder diese zu gewinnen, kommt es jedoch meist auch auf praktische Erfahrungen an, nicht ausschließlich auf theoretisches Wissen.
hoher interner Wissensaustausch durch spezialisiertes Kanzlei-Team im gleichen Tätigkeitsbereich
Sämtliche Anwälte unserer Kanzlei sind im gleichen Rechtsbereich tätig. Dadurch ist ein hoher interner Wissensaustausch gewährleistet. Dies gilt sowohl für Fachwissen, als auch Sonderwissen über Gerichte, Richter, Gegner, Rechtsanwälte oder Kanzleien.
perfekte Ausrichtung durch ausschließliche Tätigkeit in zusammengehörigen und verzahnten Rechtsgebieten
Dieses Spektrum wird nur von sehr wenigen Kanzleien bundesweit angeboten.
langjährige technische und wirtschaftliche Erfahrung im Bereich Internet und IT
Wir lassen bei der Beratung nicht nur unser rechtliches Fachwissen einfließen, sondern geben unsere ganze Praxiserfahrung an Sie weiter. Auch bei untypischen IT-Fällen profitieren Sie von unserer langjährigen technischen und wirtschaftlichen Erfahrung im Bereich Internet und IT.

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02. November 2023 Top-Urteil

Löschung von mehrdeutigen Social-Media-Posts

Laptop, auf dem getippt wird; Interaktionskästchen von Social Media (Likes, Kommentare etc.) sind zu sehen
Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 22.08.2023, Az.: 11 O 6693/21

Bei der Frage der Rechtmäßigkeit der Löschung eines Nutzer-Beitrags auf einer Social-Media-Plattform durch den Betreiber wegen eines Verstoßes gegen Gemeinschaftsstandards, da der Beitrag Hassrede enthalten haben soll, kommt es bei mehrdeutigen Posts auf die für den Nutzer günstigere Auslegung an. Ein Anspruch auf Berichtigung der von der Social-Media-Plattform gespeicherten Daten über die Löschung bzw. Sperrung eines Accounts gemäß Art. 16 DSGVO besteht nicht, weil es sich dabei nicht um unrichtige personenbezogene Daten in diesem Sinne handelt.

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