Markenstrategische Beratung

In unserer Urteilsdatenbank…
…finden Sie 1462 Urteile zum Markenrecht.

Bevor man ein Kennzeichen beim zuständigen Markenamt anmeldet und eintragen lässt, empfiehlt es sich, im Rahmen einer umfassenden und weitsichtigen markenstrategischen Beratung den Inhalt, die Ausgestaltung und den Kern der Marke ausführlich zu besprechen.

Auf dieser Grundlage können wir die Eintragung Ihrer Marke noch konkreter vornehmen, was im Ergebnis zu einem höheren Markenschutz für Sie führt.

Wir beraten Sie bei der Markenbildung und Markenführung - egal, ob Sie Ihre Marke online oder offline einsetzen wollen. In jedem Fall ist es ratsam, ein Kennzeichen für Ihre Waren und Dienstleistungen durch eine Anmeldung beim zuständigen Markenamt abzusichern, um die von Ihnen angebotenen Waren oder Dienstleistungen verkaufsfördernd an den Kunden zu bringen.

Die Anwaltskanzlei Hild & Kollegen hat langjährige Erfahrung mit der Beratung und Anmeldung von Marken in den unterschiedlichsten Märkten und steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Jetzt Markenberatung anfragen

Kosten

Erstberatung

Für sämtliche Fragestellungen bieten wir Ihnen eine kostengünstige Erstberatung an. Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir die Rechtslage kompetent und umfassend.

KONTAKT

Unsere Kontaktdaten:

kanzlei.biz - Anwaltskanzlei Hild & Kollegen
Konrad-Adenauer-Allee 55
86150 Augsburg

Telefon: +49 (0)821 - 420 795 0
Telefax: +49 (0)821 - 420 795 95
E-Mail: [email protected]

Soziale Netzwerke:

 
SOFORTKONTAKT!

Formular ausfüllen:

Unsere Rechtsanwälte für markenstrategische Beratung

Hild_225x250Hagen Hild, Rechtsanwalt Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwalt WagnerAlexander Wagner, Rechtsanwalt
Kempter_225x250Arthur Kempter, Rechtsanwalt Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwältin PillerKerstin Piller, Rechtsanwältin Fachanwältin IT-Recht Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz

Warum Sie uns beauftragen sollten

Erfahrung seit 2001
Aufgrund unserer hochspezialisierten und langjährigen Kanzlei-Tätigkeit können wir unsere Praxis-Erfahrung effektiv für Sie einbringen.
Erfahrung mit über 10.000 Gegnern und Rechtsanwälten
In der Zeit seit 2001 konnten wir Erfahrung mit über 10.000 Gegnern, Kanzleien und Rechtsanwälten sammeln. Diese Erfahrung setzen wir täglich zum Nutzen unserer Mandanten ein. Unsere Gegnerliste ist eine der umfangreichsten Gegnerlisten im Internet.
Fachanwälte IT-Recht / Fachanwälte Gewerblicher Rechtsschutz
In unserer Kanzlei finden Sie Fachanwälte für IT-Recht und Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz.
Rechteinhaber und Verletzte wissen bei Verletzungsfällen im Internet nicht, an welchem Gericht ein Anspruch geltend gemacht wird
Bei Verletzungen im Internet gilt in der Regel der fliegende Gerichtsstand. Deshalb werden Ansprüche meist vor einem spezialisierten Gericht geltend gemacht werden und gerade nicht am Gericht des Wohn- oder Geschäftssitzes des Abgemahnten. Rechteinhaber oder Mitbewerber suchen sich hier meist ein Gericht aus, mit dem diese bereits Erfahrung gemacht haben oder dessen Rechtsprechung diese als günstig für sich einschätzen. Manche Kanzleien wählen aus Bequemlichkeit auch oft das Gericht an deren Kanzleisitz. Wir berücksichtigen bei unserer Beratung sowohl die unterschiedliche Rechtsprechung der einschlägigen Landes- und Oberlandesgerichte, als auch unsere Erfahrung in anderen Gerichtsfällen mit denselben Gegnern oder Kanzleien. Aus diesem Grund wählen erfahrene Mandanten gleich einen spezialisierten Rechtsanwalt, anstatt eines Rechtsanwalts vor Ort.
Wir sind zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig
Egal ob bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Aufgrund unserer Spezialisierung sind wir zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig.
Kenntnis der divergierenden Rechtsprechung der Landes- und Oberlandesgerichte
Durch unsere über 10-jährige Tätigkeit auf Seiten von Rechteinhabern und Abgemahnten, können wir unsere ganze Erfahrung zugunsten unserer Mandanten einbringen. Hierbei kommt unseren Mandanten unsere bundesweite Tätigkeit an unterschiedlichen Gerichten und die Kenntnis von deren unterschiedlichen Entscheidungen zugute. Vielfach entscheiden sogar einzelne Richter der jeweiligen Gerichte unterschiedlich. Viele Anwälte haben hier nur theoretische, jedoch keine praktischen Erfahrungen. Um gerichtliche Verfahren zu vermeiden oder diese zu gewinnen, kommt es jedoch meist auch auf praktische Erfahrungen an, nicht ausschließlich auf theoretisches Wissen.
hoher interner Wissensaustausch durch spezialisiertes Kanzlei-Team im gleichen Tätigkeitsbereich
Sämtliche Anwälte unserer Kanzlei sind im gleichen Rechtsbereich tätig. Dadurch ist ein hoher interner Wissensaustausch gewährleistet. Dies gilt sowohl für Fachwissen, als auch Sonderwissen über Gerichte, Richter, Gegner, Rechtsanwälte oder Kanzleien.
perfekte Ausrichtung durch ausschließliche Tätigkeit in zusammengehörigen und verzahnten Rechtsgebieten
Dieses Spektrum wird nur von sehr wenigen Kanzleien bundesweit angeboten.
langjährige technische und wirtschaftliche Erfahrung im Bereich Internet und IT
Wir lassen bei der Beratung nicht nur unser rechtliches Fachwissen einfließen, sondern geben unsere ganze Praxiserfahrung an Sie weiter. Auch bei untypischen IT-Fällen profitieren Sie von unserer langjährigen technischen und wirtschaftlichen Erfahrung im Bereich Internet und IT.

Weitere ausgewählte Dienstleistungen

17. Juni 2024 Top-Urteil

„Big Mac“ schützt keine Hähnchensandwiches mehr

Pressemitteilung des EuG vom 06.05.2024. Az.: T-58/23

1996 wurde die Unionsmarke des ikonischen "Big Macs" zugunsten von McDonald´s eingetragen. Seit 2017 herrscht ein Markenrechtsstreit zwischen McDonald´s und dem Konkurrenten Supermac´s, nachdem dieser vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) einen Antrag auf Verfall der Marke für Bestimmte Waren oder Dienstleistungen stellte. Supermac´s behauptete, dass McDonald´s die Marke für diese Waren oder Dienstleistungen nicht ununterbrochen fünf Jahre am Stück ernsthaft benutzte. Das EUIPO gab den Antrag teilweise statt, aber bestätigte den Markenschutz unter anderem für Fleisch- und Hühnchensandwiches. Das EuG hob die Entscheidung auf und verneinte gerade den Markenschutz für Hühnchensandwiches, da die von McDonald´s vorgelegten Beweise keine Angaben zum Umfang der Nutzung der Marke beinhalteten.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a