Internetrecht / IT-Recht

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Beratungsfelder Internetrecht

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Gibt es einen Fachanwalt Internetrecht?

Einen Fachanwalt Internetrecht gibt es zwar nicht. Rechtsfragen, die sich im Bereich des Internetrechts stellen, gehören jedoch zu den Fachgebieten eines Fachanwalts für IT-Recht.


20 Jahre Erfahrung im Internetrecht & IT-Recht

Wir haben 20 Jahre Praxis-Erfahrung im Internetrecht & IT-Recht.

Erfahrung im Internetrecht seit 2001

Bereits 2001 erkannte Herr Rechtsanwalt Hild als einer der ersten Rechtsanwälte in Deutschland die rechtliche Bedeutung des Internets und dessen Probleme für Unternehmen und Verbraucher. Viele waren damals über die konsequente Ausrichtung der Kanzlei auf das Gebiet des Internetrechts verwundert, das zum damaligen Zeitpunkt noch ein Novum war und von fast keiner Kanzlei bundesweit angeboten wurde.

Gegründet als Einzelkanzlei, ohne einen einzigen Mandanten, entwickelte sich die Kanzlei seitdem durch die Spezialisierung zielgerichtet und schnell zu einer Boutique im Internetrecht /IT-Recht, Gewerblichen Rechtsschutz und Medienrecht.

Praxis-Erfahrung in einem spezialisierten Team

Sowohl das Internetrecht, als auch das IT-Recht, gehören immer noch zu den dynamischsten Rechtsgebieten. Hier gibt es auch heute immer noch zahlreiche Fallkonstellationen, bei denen juristisches Neuland betreten wird. Hierbei gibt es oft sich widersprechende Gerichtsentscheidungen. Nur wer das Internetrecht und IT-Recht grundlegend beherrscht und stets über aktuelle Entwicklungen informiert ist, kann den Mandanten optimal beraten. Hinzu kommt, dass bei Sachverhalten mit Internet- oder IT-Bezug meist zusätzlich marken-, wettbewerbs- oder urheberrechtliche Aspekte zu berücksichtigen sind. Nur wenige Kanzleien bundesweit bieten eine solche perfekte Ausrichtung durch ausschließliche Tätigkeit in derart verzahnten und zusammengehörigen Rechtsgebieten. Daneben erfordert das Internetrecht und IT-Recht wie kein anderes Rechtsgebiet neben rechtlich fundiertem Spezialwissen ein solides Verständnis der technischen Grundlagen.

Erfahrene Fachanwälte gesucht?

  • 20 Jahre Erfahrung
  • Erfahrung mit über 10.000 Gegnern, Rechtsanwälten und Kanzleien
  • hochspezialisierte Rechts- und Fachanwälte Fachanwälte IT-Recht und Fachanwälte Gewerblicher Rechtsschutz
  • perfekte Ausrichtung durch ausschließliche Tätigkeit in zusammengehörigen und verzahnten Rechtsgebieten
  • zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig
  • hochkarätige in- und ausländische Mandanten


Was ist Internetrecht /IT-Recht ?

Für das Internetrecht existieren in der Praxis unterschiedlichste Bezeichnungen: z.B. Internetrecht, Online-Recht, IT-Recht, Multimediarecht, Recht der Neuen Medien, etc. Teilweise sind diese Begriffe deckungsgleich wie etwa beim Onlinerecht, teilweise handelt es sich um Oberbegriffe, wie etwa beim IT-Recht, in anderen Fällen handelt es sich um Teilgebiete des Internetrechts, wie etwa beim Domain- oder E-Commerce-Recht.

Vereinfacht gesagt umfasst das Internetrecht alle Sachverhalte, die einen Bezug zum Internet haben, das IT-Recht ist allgemeiner und umfasst alle Sachverhalte, die einen Bezug zum Bereich IT oder Telekommunikation haben.

Auszeichnungen

Industrial Property Protection Law Firm of the Year Germany
IT Law - Law Firm of the Year in Germany - 2020
IT Law - Law Firm of the Year in Germany - 2021
zu unseren Auszeichnungen

Abmahnung erhalten? Wir helfen sofort!

Wir helfen Ihnen sich effektiv gegen die Abmahnung zur Wehr zu setzen!

Fortbildungen

Diese Vorausetzungen stellen wir jeden Tag aufs Neue durch ständige Fortbildung sicher. Mitgliedschaften in Fachverbänden und ein stetiger interdisziplinärer Austausch ermöglichen praxisgerechte Lösungen. Bei schwierigen technischen Fragen verfügen wir über ein hervorragendes Netzwerk von Experten, die uns bei der Einschätzung weiterhelfen.

Wie wir unsere Kosten berechnen

Kosten

Erstberatung

Für sämtliche Fragestellungen bieten wir Ihnen eine kostengünstige Erstberatung an. Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir die Rechtslage kompetent und umfassend.

Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Webseiten-Prüfung

Die Kosten für die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Webseiten-Prüfung  rechnen wir im Regelfall zu einem fixen Pauschalpreis ab, die Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Zeitaufwand zu einem fairen Stundensatz. Bei Rechtstexten für komplexere Projekten rechnen wir meist ebenfalls nach Zeitaufwand zu einem fairen Stundensatz  ab. Kostentransparenz und Kostensicherheit sind uns wichtig und bilden für uns die Grundlage einer vertrauensvollen und langjährigen Zusammenarbeit. Daher geben wir Ihnen vor Beauftragung auch eine realistische Einschätzung des Aufwands und locken Sie nicht mit einem unrealistisch niedrigem Aufwand.

AGB-Flatrate & Webcheck-Flatrate

Unsere individuelle AGB-Flatrate für Online-Shops, eBay-Verkäufe, Amazon, Yatego und viele andere Plattformen bieten wir Ihnen zu einem fairen Preis ab monatlich 35 € zzgl. MwSt an (berechnet bei jährlicher Zahlungsweise).

Ihr persönlicher Rechtsanwalt /Fachanwalt steht Ihnen ohne Zusatzkosten unbegrenzt zur Verfügung bis hundertprozentig rechtssicher alle Punkte umgesetzt sind. Voraussetzung dafür, dass wir Ihnen unsere AGB-Flatrate und Webcheck-Flatrate anbieten können, ist die vorherige Erstellung von AGBs und Rechtstexten durch unsere Kanzlei.


Abmahnungen

Bei Abmahnungen bieten wir Ihnen eine kostengünstige Erstberatung an. In diesem Rahmen prüfen wir nicht nur die Berechtigung der Abmahnung, sondern im Regelfall auch zusätzlich, ob und wie gegen den abmahnenden Mitbewerber vorgegangen werden kann. Die Kosten der Erstberatung rechnen wir in voller Höhe auf die weitere außergerichtliche Tätigkeit an.

außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen

Die außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen rechnen wir im Regelfall nach den gesetzlichen Gebühren aufgrund Streitwert ab. Dies hat den Vorteil, dass Sie bei Abmahnungen einen Erstattungsanspruch in voller Höhe gegen den Verletzer haben.   Vor der Abmahnung empfehlen wir meist eine kostengünstige Erstberatung in der wir die Chancen einer Abmahnung prüfen. Die Kosten der Erstberatung rechnen wir in voller Höhe auf eine folgende außergerichtliche Tätigkeit an.

Erstellung und Prüfung von IT-Verträgen

Die Kosten für die Erstellung oder Prüfung von IT-Verträgen rechnen wir nach Zeitaufwand zu einem fairen Stundensatz oder zu einem fixen Pauschalpreis ab. Kostentransparenz und Kostensicherheit sind uns wichtig und bilden für uns die Grundlage einer vertrauensvollen und langjährigen Zusammenarbeit. Daher geben wir Ihnen vor Beauftragung auch eine realistische Einschätzung des Aufwands und locken Sie nicht mit einem unrealistisch niedrigem Aufwand.


Unsere Rechtsanwälte für Internetrecht / Fachanwälte IT-Recht

Hild_225x250Hagen Hild, Rechtsanwalt Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwalt WagnerAlexander Wagner, Rechtsanwalt
Kempter_225x250Arthur Kempter, Rechtsanwalt Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwältin PillerKerstin Piller, Rechtsanwältin Fachanwältin IT-Recht Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz

Warum Sie uns beauftragen sollten

Erfahrung seit 2001
Aufgrund unserer hochspezialisierten und langjährigen Kanzlei-Tätigkeit können wir unsere Praxis-Erfahrung effektiv für Sie einbringen.
Erfahrung mit über 10.000 Gegnern und Rechtsanwälten
In der Zeit seit 2001 konnten wir Erfahrung mit über 10.000 Gegnern, Kanzleien und Rechtsanwälten sammeln. Diese Erfahrung setzen wir täglich zum Nutzen unserer Mandanten ein. Unsere Gegnerliste ist eine der umfangreichsten Gegnerlisten im Internet.
Fachanwälte IT-Recht / Fachanwälte Gewerblicher Rechtsschutz
In unserer Kanzlei finden Sie Fachanwälte für IT-Recht und Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz.
Rechteinhaber und Verletzte wissen bei Verletzungsfällen im Internet nicht, an welchem Gericht ein Anspruch geltend gemacht wird
Bei Verletzungen im Internet gilt in der Regel der fliegende Gerichtsstand. Deshalb werden Ansprüche meist vor einem spezialisierten Gericht geltend gemacht werden und gerade nicht am Gericht des Wohn- oder Geschäftssitzes des Abgemahnten. Rechteinhaber oder Mitbewerber suchen sich hier meist ein Gericht aus, mit dem diese bereits Erfahrung gemacht haben oder dessen Rechtsprechung diese als günstig für sich einschätzen. Manche Kanzleien wählen aus Bequemlichkeit auch oft das Gericht an deren Kanzleisitz. Wir berücksichtigen bei unserer Beratung sowohl die unterschiedliche Rechtsprechung der einschlägigen Landes- und Oberlandesgerichte, als auch unsere Erfahrung in anderen Gerichtsfällen mit denselben Gegnern oder Kanzleien. Aus diesem Grund wählen erfahrene Mandanten gleich einen spezialisierten Rechtsanwalt, anstatt eines Rechtsanwalts vor Ort.
Wir sind zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig
Egal ob bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Aufgrund unserer Spezialisierung sind wir zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig.
Kenntnis der divergierenden Rechtsprechung der Landes- und Oberlandesgerichte
Durch unsere über 10-jährige Tätigkeit auf Seiten von Rechteinhabern und Abgemahnten, können wir unsere ganze Erfahrung zugunsten unserer Mandanten einbringen. Hierbei kommt unseren Mandanten unsere bundesweite Tätigkeit an unterschiedlichen Gerichten und die Kenntnis von deren unterschiedlichen Entscheidungen zugute. Vielfach entscheiden sogar einzelne Richter der jeweiligen Gerichte unterschiedlich. Viele Anwälte haben hier nur theoretische, jedoch keine praktischen Erfahrungen. Um gerichtliche Verfahren zu vermeiden oder diese zu gewinnen, kommt es jedoch meist auch auf praktische Erfahrungen an, nicht ausschließlich auf theoretisches Wissen.
hoher interner Wissensaustausch durch spezialisiertes Kanzlei-Team im gleichen Tätigkeitsbereich
Sämtliche Anwälte unserer Kanzlei sind im gleichen Rechtsbereich tätig. Dadurch ist ein hoher interner Wissensaustausch gewährleistet. Dies gilt sowohl für Fachwissen, als auch Sonderwissen über Gerichte, Richter, Gegner, Rechtsanwälte oder Kanzleien.
perfekte Ausrichtung durch ausschließliche Tätigkeit in zusammengehörigen und verzahnten Rechtsgebieten
Dieses Spektrum wird nur von sehr wenigen Kanzleien bundesweit angeboten.
langjährige technische und wirtschaftliche Erfahrung im Bereich Internet und IT
Wir lassen bei der Beratung nicht nur unser rechtliches Fachwissen einfließen, sondern geben unsere ganze Praxiserfahrung an Sie weiter. Auch bei untypischen IT-Fällen profitieren Sie von unserer langjährigen technischen und wirtschaftlichen Erfahrung im Bereich Internet und IT.


11. Oktober 2024 Top-Urteil

Facebook: Nutzung von personenbezogenen Daten nicht unbefristet möglich

Facebook F auf einer blauen Taste einer Tastatur
Urteil des EuGH vom 04.10.2024, Az.: C-446/21

In dem, vom Obersten Gerichtshof (Österreich) eingeleiteten, Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH zwischen dem Datenschutzaktivisten Maximilian Schrems und Meta ging es um Fragen bezüglich der Verarbeitung von Daten über die sexuelle Orientierung für personalisierte Werbung. Zunächst wurde der Grundsatz der Datenminimierung gem. Art. 5 Abs. 1 Buchst. c DSGVO dahingehend betont, dass eine zeitlich unbegrenzte Speicherung personenbezogener Daten für zielgerichtete Werbung als unzulässiger Eingriff in die Rechte der Nutzer von sozialen Netzwerken anzusehen ist. Außerdem kann eine unterschiedslose Verwendung der Daten ohne Berücksichtigung des Sensibilitätsgrads nicht als verhältnismäßiger Eingriff in die Nutzerrechte nach der DSGVO angesehen werden. Auf die zweite Frage antwortete der Gerichtshof, dass zwar durch die Äußerung über die eigene sexuelle Orientierung auf einer öffentlichen Podiumsdiskussion diese Information nach Art. 9 Abs. 2 Buchst. e DSGVO verarbeitet werden darf. Allerdings dürfen deswegen keine Daten die gegebenenfalls außerhalb des sozialen Netzwerks von Anwendungen und Webseiten dritter Partner erhoben werden, aggregiert und analysiert werden, um personalisierte Werbung zu schalten.

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