Abmahnung der Kalypso Media Group GmbH durch die NIMROD Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung am Computerspiel Tropico 6

16. März 2023
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Uns liegt eine Abmahnung der Kalypso Media Group GmbH, verfasst durch die NIMROD Rechtsanwälte vor. Darin wird unserem Mandanten vorgeworfen, das Computerspiel Tropico 6 illegal herunter- sowie hochgeladen zu haben.

Die Abmahnung der Kalypso Media Group GmbH im Einzelnen

In der Abmahnung wird ausgeführt, dass unser Mandant sich als Täter schuldig gemacht haben soll, da er das Computerspiel „Tropico 6“, an welchem die Kalypso Media Group GmbH die ausschließlichen deutschen Nutzungsrechte hält, illegal über ein P2P-Netzwerk herunter- und gleichzeitig hochgeladen haben soll. Dadurch soll unser Mandant die Rechte der Gegner aus § 16 und § 19a UrhG verletzt haben.

Die Kalypso Media Group GmbH fordert daher nach den Ansprüchen aus §§ 97 ff. UrhG die Unterlassung, Schadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten. Dazu haben sie sowohl ein Beispiel einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beigefügt als auch ein Vergleichsangebot unterbreitet. Als Schadensersatz machen sie 2.500,- EUR geltend, den sie aus der Vervielfachung der grundsätzlichen Lizenzgebühr des Spiels berechnen. Unser Mandant soll auch für die Rechtverfolgungskosten i.H.v. 381,40 EUR aufkommen, welche sie aus einem Gegenstandswert von 3.500,- EUR berechnen.

Das beiliegende Vergleichsangebot umfasst sowohl die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von 850,- EUR, womit alle Ansprüche abgegolten wären.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Kalypso Media Group GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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