Urteile aus der Kategorie „Äußerungsrecht“

22. Juni 2026 Top-Urteil

KI-Übersicht von Google kann Persönlichkeitsrecht verletzen

Urteil des LG München I vom 28.05.2026, Az.: 26 O 869/26

Das LG München I hat Google im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, bestimmte KI-generierte Übersichten über zwei Verlagsunternehmen weiter zu verbreiten. Die KI-Übersichten hatten die Unternehmen unter anderem mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht. Nach Ansicht des Gerichts handelte es sich bei den KI-Übersichten nicht um bloße Suchergebnisse, sondern um eigene zurechenbare Inhalte der Suchmaschinenbetreiberin. Der Antrag hatte überwiegend Erfolg; hinsichtlich einzelner weitergehender Äußerungen wurde er zurückgewiesen.

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01. Juli 2026

Bewertungsportal darf gelöschte Rezensionen ausweisen

Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 12.06.2026, Az.: 15 W 55/26

Ein Bewertungsportal darf bei einem Praxiseintrag darauf hinweisen, wie viele Bewertungen im vergangenen Jahr aufgrund von Beschwerden wegen Diffamierung entfernt wurden. Die Angabe ist nach Ansicht des OLG Köln personenbezogen, aber sachlich richtig und rechtmäßig verarbeitet. Das Transparenzinteresse des Portals und seiner Nutzer überwiegt die Interessen des betroffenen Arztes. Die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung blieb ohne Erfolg.

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07. Mai 2026

Auch unbegründete Meinungen können grundrechtlich geschützt sein

Urteil des Bundesgerichtshof vom 10. März 2026, Az.: VI ZR 194/23

Der BGH hat die Klage zweier Gründer eines Sportwettenanbieters gegen die Berichterstattung des SPIEGEL vollständig abgewiesen. Die Aussage, die Gründer seien beim Aufbau ihres Unternehmens an die Grenzen des rechtlich Erlaubten und darüber hinaus gegangen, sei als wertende Meinungsäußerung zulässig. Art. 5 Abs. 1 GG schützt nach dem Senat auch eine nicht tragfähig begründete oder objektiv unzutreffende Meinung, solange keine Schmähkritik vorliegt. Auch der Abdruck eines kleinen, weitgehend verdeckten Passfotos durfte die Wortberichterstattung bebildern.

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04. Mai 2026 Top-Urteil

Keine Gewinnherausgabe für Kohl-Protokolle

Pressemitteilung zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.04.2026, Az.: I ZR 41/24

Der Bundesgerichtshof hat Ansprüche der Witwe von Dr. Helmut Kohl auf Auskunft und Gewinnherausgabe wegen des Buchs „Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle“ verneint. Die Verwertung angeblicher Äußerungen greift nicht in die vermögenswerten Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein. Geschützt sind insoweit Persönlichkeitsmerkmale wie Bildnis, Stimme und Name, nicht aber der gedankliche Inhalt gesprochener oder verschriftlichter Äußerungen. Zugleich bestätigte der BGH Unterlassungsverbote für bestimmte Buchpassagen und verwies den Rechtsstreit hinsichtlich weiterer Passagen teilweise zurück.

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23. April 2026

Maskenauftrag und Spendendinner: Bericht bleibt zulässig

Beschluss des OLG München vom 09.03.2026, Az.: 18 U 3650/25 Pre

Das OLG München hält die beanstandete TV-Berichterstattung über ein Spendendinner und einen Maskenauftrag für zulässig. Der Senat sieht in den angegriffenen Aussagen teils nur wertende Schlussfolgerungen und teils lediglich einen sehr niedrigschwelligen Verdacht, der durch einen Mindestbestand an Beweistatsachen gedeckt sei. Zudem überwiegen nach Auffassung des Gerichts das öffentliche Informationsinteresse sowie die Meinungs- und Pressefreiheit das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen.

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22. April 2026

„Manipulative und toxische Person“ ist regelmäßig eine Meinung

Beschluss des OLG Frankfurt vom 11.03.2026, Az.: 3 W 6/26

Das OLG Frankfurt hat die Beschwerde gegen die Ablehnung einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Die Bezeichnung einer Person als „manipulativ und toxisch“ ist – ohne konkrete Tatsachenschilderung – grundsätzlich als Meinungsäußerung einzuordnen und damit von Art. 5 Abs. 1 GG geschützt. Deshalb scheiden Unterlassungsansprüche wegen Kreditgefährdung nach § 824 BGB regelmäßig aus, weil diese unwahre Tatsachenbehauptungen voraussetzen. Auch die Formulierungen zur „manipulativ-toxischen Beziehung“ und die Ankündigung, ein Buch zu „verbrennen“, überschreiten nach der Entscheidung nicht die Schwelle zur Schmähkritik.

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17. April 2026 Top-Urteil

Löschung unzulässiger Google-Bewertungen ist erlaubnispflichtig

Pressemitteilung zum Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 19.03.2026, Az.: 16 U 2/25

Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass das Angebot, gegen Google-Bewertungen vorzugehen und diese zu melden oder zu beanstanden, dem Rechtsdienstleistungsgesetz unterfallen kann. Eine solche Tätigkeit setze eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls voraus, weil sowohl über das Ob als auch über die Art der Schritte gegen die Bewertung zu entscheiden sei. Da die Klägerin keine Erlaubnis nach dem RDG dargelegt habe, sei die beanstandete Aussage der beklagten Kanzlei, es würden teilweise nicht ausführbare Leistungen angeboten, nicht unwahr.

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28. November 2025

Die Presse darf Verdächtigungen zwischen Politikern wiedergeben

Aufschrift Presse auf Würfeln, die auf Zeitung liegen
Urteil des LG Berlin II vom 18.11.2025, Az.: 27 O 362/25 eV

Im Eilverfahren ging es vor dem LG Berlin II darum, ob eine Berichterstattung des Handelsblatts über die Thüringer AfD zulässig war, da diese negative Äußerungen von Politikern enthielt. Den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung wies das Gericht zu einen einerseits mit der Begründung zurück, da es sich nicht um unwahre Tatsachenbehauptungen oder um „aus der Luft gegriffene“ Äußerungen handelte. Andererseits stand im Raum, dass das Handelsblatt die strengen Grundsätze der sog. Verdachtsberichterstattung nicht eingehalten habe. Diese Überlegung sah zwar auch das Gericht, doch nach Abwägung mit der Meinungs- und Pressefreiheit kam es zu dem Schluss, dass es der Presse nicht zugemutet werden könnte, wenn sie die Fundiertheit der Aussagen von Politikern zunächst prüfen müsste.

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29. August 2025

Verletzt eine negative Restaurantbewertung das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gastronoms?

Ein mit Tellern, Besteck und Weingläsern gedeckter Tisch
Beschluss des LG Berlin II vom 07.08.2025; Az.: 27 O 262/25 eV

Die Betreiberin eines Restaurants versuchte sich vor dem Landgericht (LG) Berlin II gegen die negative Bewertung "Gar nicht meins. Salz-Pfeffer-Verhältnis hat überhaupt nicht gepasst" mithilfe einer einstweiligen Verfügung wehren. Der begehrte Unterlassungsanspruch richtete sich dabei gegen den Hostingdienstleister, über den der Gast die Bewertung veröffentlichte. Das Landgericht wies den Antrag allerdings bereits als unzulässig ab. Laut LG Berlin II liege der Streitwert weit unter den für die Zuständigkeit des Landgerichts notwendigen EUR 5000,00, da gastronomische Bewertungen heutzutage derart üblich seien, dass das Publikum diese Äußerungen nicht als beweiszugängliche Tatsachenbehauptung verstehen. Vielmehr sei offensichtlich, dass es den persönlichen Geschmack als Meinung widerspiegelt. Unabhängig davon ist der Antrag zudem unbegründet. Die Restaurantbetreiberin wäre wegen des Digital Service Act (DSA) zur vorherigen Antragstellung bei dem Hostingdienstleister verpflichtet gewesen wäre.

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10. Juni 2025

Steckt in „Top-Mediziner“ auch top-Medizin drin?

Paragraphenzeichen vor einem Wettbewerbsrecht-Ordner
Urteil des OLG München vom 22.05.2025, Az.: 29 U 867/23 e

Das Verwenden des Siegels „TOP Mediziner“ und das Veröffentlichen von Ärztelisten durch ein Medienunternehmen, ist wettbewerbsrechtlich zulässig. Eine Irreführung ist nicht darin zu sehen, dass die Bewertung von Ärzten im Wesentlichen subjektiv geprägt ist, also bspw. durch ein "Scoring" erworben wurde, bei welcher der wesentlichste Bewertungsfaktor auf den Selbstauskünften von Ärzten beruht und auch ohne Gewichtung angegeben wird. Denn zum einen seien auch diese Faktoren hinreichend objektivierbar und zum anderen wissen laut dem OLG München alle Personen, die auf der Suche nach einem geeigneten Mediziner für eine bestimmte Fachrichtung sind, dass es sich hierbei nicht um Siegel und Bewertungen eines anerkannten Prüfinstitutes handelt, sondern um Rechercheergebnisse eines Medienunternehmens.

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