Urteile aus der Kategorie „Äußerungsrecht“

10. Februar 2023 Top-Urteil

BGH zu Persönlichkeitsrecht trauernder Promis

Prominentes Pärchen will sich vor Paparazzi schützen
Urteil des BGH vom 13.12.2022 Az.: VI ZR 280/21

Berichterstattungen über den Tod einer Person können auch dann das Persönlichkeitsrecht trauernder Angehöriger verletzten, wenn dessen Gefühlswelt nicht explizit dargestellt wird. Die Äußerung ist nur im Kontext des Artikels zu erfassen. Dabei muss zwischen dem Eingriff in die persönliche Sphäre des Verletzten und dem berechtigten Informationsinteresse der Öffentlichkeit abgewogen werden. Dies gilt auch für Personen des öffentlichen Lebens.

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25. April 2023

Berichterstattung über Gesundheitszustand unzulässig

Zeitung mit der Überschrift Stars und Sternchen
Urteil des BGH vom 14.03.2023, Az.: VI ZR 338/21

a) Zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Berichterstattung über den Gesundheitszustand eines Menschen.

b) Die bloße Richtigstellung einer falschen Presseberichterstattung führt nicht dazu, dass dadurch ein konsistent verschlossener Bereich der Privatsphäre für eine öffentliche Berichterstattung eröffnet würde.

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16. Dezember 2022

Tonaufnahme von Polizeieinsätzen nicht strafbar bei faktischer Öffentlichkeit

Polizeibeamter überwacht Menschenmenge
Urteil des OLG Düsseldorf vom 04.11.2022, Az.: 3 RVs 28/22

Das Aufnehmen von Polizeieinsätzen kann gem. § 201 StGB unter Strafe gestellt werden, wenn das aufgenommene Wort „nichtöffentlich“ ist. Entscheidend für das Merkmal der Nichtöffentlichkeit ist, dass der Zuhörerkreis abgeschlossen ist und die Reichweite der Äußerung kontrollierbar ist. Anwesende, die den Polizeieinsatz mitbekommen, ohne dass die Polizisten etwas davon wissen, könnten eine faktische Öffentlichkeit begründen. Für Polizisten, die während einer Demonstration, auf einem Platz, der von Versammlungsteilnehmern und Passanten frequentiert war, muss damit zu rechnen gewesen sein, dass sie von Dritten gehört werden. Eine faktische Öffentlichkeit lag damit vor.

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30. September 2022

„Versandkosten Wucher“ ist keine Schmähkritik

Online-Bewertung mit Laptop und Händen
Pressemitteilung zum Urteil des BGH vom 28.09.2022, Az.: VIII ZR 319/20

Nachdem die Klägerin dem Beklagten etwas über eBay verkaufte, gab der Beklagte eine Bewertung über die Klägerin ab, in der er schrieb "Ware gut, Versandkosten Wucher!!". Die Klägerin begehrte die Entfernung der negativen Bewertung. Der BGH stellte fest, dass durch die Bewertung des Beklagten die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten ist. Der Begriff der Schmähkritik ist eng auszulegen. Eine überzogene, ungerechte oder gar ausfällige Kritik ist noch nicht ausreichend für eine Schmähung. Dazukommen muss noch Diffamierung des Betroffenen. Dies ist bei der vorliegenden Bewertung nicht der Fall gewesen.

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26. September 2022

Umfang der Pflichten einer Social Media Plattform bei Falschzitaten

Social Network und soziales Umfeld
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 08.04.2022, Az.: 2-03 O 188/21

Die Beklagte „Host-Providerin“ muss nicht nur die „Memes“ sperren, die unter konkreter Nennung der URL gemeldet wurden, sondern „vorbeugend“ das soziale Netzwerk auf alle identische und ähnliche persönlichkeitsrechtsverletzende „Memes“ überprüfen und diese sperren. Hierfür hat sie:

1. Durch automatisierte Erkennung, mit Hilfe eines dafür geeigneten Programmes, alle identische und ähnliche „Memes“ herauszufiltern und

2. In Form einer „menschlichen Moderationsentscheidung“ selber festzustellen, welche der „Memes“ dem Ursprünglichen so kerngleich sind, dass sie das ursprüngliche Falschzitat weiter verbreiten.

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02. September 2022

Findet keine Anhörung bei der Löschung eines Facebook-Posts statt, kann diese im Gerichtsprozess nachgeholt werden

Schwarzer Social Media Post
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 30.06.2022, Az.: 16 U 229/20

Im vorliegenden Fall klagte ein Facebook-Nutzer, weil mehrere seiner Posts gelöscht worden sind und auch Teilfunktionen seines Kontos vorübergehend gesperrt wurden, ohne dass er zuvor durch den Betreiber angehört worden ist. Hierzu stellte das Gericht zunächst fest, dass es sich bei den Posts um Hassrede handeln könnte. Dem fügte es jedoch hinzu, dass der Betreiber des sozialen Netzwerks es unterlassen hat, den Nutzer vor der Löschung seiner Posts anzuhören. Dies kann laut dem OLG Frankfurt a. M. im darauf anschließenden Prozess nachgeholt werden. Zusammenfassend wurde somit festgestellt, dass das soziale Netzwerk zwar zur Löschung der Posts befugt sei, die unterlassene Anhörung im Prozess aber nachgeholt werden kann.

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01. August 2022 Top-Urteil

Kein Unterlassungsanspruch für Aussagen, die nach Interpretation einer Äußerung entnommen wurden

Die Lippen eines Mannes sind mit einem Schloss versperrt
Urteil des BGH vom 21.06.2022, Az.: VI ZR 395/19

1. Begehrt der Kläger in einem äußerungsrechtlichen Rechtsstreit nicht die Unterlassung einer von ihm wörtlich wiedergegebenen Äußerung des Beklagten, sondern die Unterlassung einer Aussage, die er der Äußerung des Beklagten nach eigener Interpretation entnehmen zu können meint, so kommt ein auf eine Wiederholungsgefahr nach erfolgter Erstbegehung gestützter Unterlassungsanspruch (sogenannter "Verletzungsunterlassungsanspruch") nur in Betracht, wenn sich die vom Kläger bekämpfte Aussage aus der betreffenden Äußerung des Beklagten tatsächlich ergibt.

2. Ergibt sich in einem äußerungsrechtlichen Rechtsstreit, dass der Kläger die von ihm begehrte Unterlassung einer bestimmten Aussage nicht verlangen kann und die Klage deshalb unbegründet ist, so bedarf es vor Abweisung der Klage keines richterlichen Hinweises dahingehend, dass sich aus dem maßgeblichen Sachverhalt (möglicherweise) ein auf eine andere Aussage gerichteter Unterlassungsanspruch ergibt.

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18. Juli 2022

Besteht ein Anspruch auf Löschung eines Presseartikels, so entsteht auch ein Anspruch auf Löschung seiner Gegendarstellung

Zeitung auf Laptop
Urteil des BGH vom 28.09.2021, Az.: VI ZR 1228/20

Der BGH hatte vorliegend zu entscheiden, ob eine Person, die erfolgreich einen Anspruch auf Löschung eines rechtswidrigen Presseartikels aus einem Online-Portal erwirkt hat, auch einen Anspruch auf Löschung der eigenen Gegendarstellung hat. Dies bejahte der Gerichtshof mit der Begründung, dass ansonsten das Persönlichkeitsrechts des Betroffenen unterlaufen werden würde. Die Gegendarstellung ist nämlich stets an die Erstmitteilung in der Presse gebunden. Muss die Erstmitteilung gelöscht werden, so muss auch die Gegendarstellung gelöscht werden.

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09. Mai 2022

Kein Anspruch auf Löschung eines Jameda-Basisprofils, wenn berechtigtes Interesse besteht

Arzt zeigt mit dem Finger auf Sterne.
Urteil des BGH vom 15.02.2022, Az.: VI ZR 692/20

Die Beklagte betreibt das Ärztebewertungsportal "Jameda", auf welchem die Klägerin als arrogant, unfreundlich und unprofessionell bewertet wurde. Diese bat um die Löschung der Bewertung sowie ihrer Basisdaten auf dem Portal. Der BGH hat dies mit der Begründung abgelehnt, dass für die Speicherung der Basisdaten ein berechtigtes Interesse bestehe. Ein solches liegt vor, da die Abgabe und Verbreitung einer Meinung auf dem Portal den passiven Nutzern ermöglicht, davon Kenntnis zu nehmen. Somit hat ein Arzt, dessen Basisdaten ungefragt von Jameda übernommen wurden, keinen Löschungsanspruch gegen den Anbieter.

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02. Mai 2022

Kein Unterlassungsanspruch bei nicht namentlicher Berichterstattung

Hände halten Zeitungen vor einem gelben Hintergrund hoch
Urteil des OLG Dresden vom 25.01.2022, Az.: 4 U 2052/21

Veröffentlichen Dritte Artikel einer Nachrichtenagentur auf ihrer Website, müssen sie nicht eigenständig nachrecherchieren, sofern es sich um eine nicht namentliche Berichterstattung handelt und die Informationen von einer anerkannten Agentur stammen. Eine namentliche Berichterstattung könne angenommen werden, wenn aufgrund von Teilinformationen ein begrenzter Bekanntenkreis den Betroffenen identifizieren könne. Im vorliegenden Fall, in dem eine Erzieherin gegen einen auf einem Newsportal veröffentlichten Artikel vorging, handelt es sich nach Ansicht des Gerichts um eine zulässige Verdachtsberichterstattung. Aufgrund des verwendeten Konjunktivs könne erkannt werden, dass es sich um nicht bewiesene Umstände handele.

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