Inhalte mit dem Schlagwort „Markenrechte“

20. November 2014 Kommentar Top-Urteil

LG Köln – Bundesrepublik Deutschland hat Anspruch auf Freigabe der Domain bag.de

Web-Adresse "http://www.". Internetrecht/Domainrecht.
Kommentar zum Urteil des LG Köln vom 26.08.2014, Az.: 33 O 56/14

Das Namensrecht schützt den Träger eines bestimmten Namens, diesen Namen auch im Rahmen einer Internet-Domain verwenden zu können. Doch was gilt im Fall einer Abkürzung des geschützten Namens, insbesondere dann, wenn diese Abkürzung zugleich als generischer Begriff verstanden werden könnte? Das Landgericht Köln hatte nun einen solchen Fall im Zusammenhang mit der Domain bag.de zu entscheiden.

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23. März 2023

Markenrechtsverletzung durch das Vertreiben von „VW-Bulli-Miniaturen“?

Mehrere Auto in einer Reihe
Urteil des OLG Hamburg vom 26.01.2023, Az.: 5 U 61/21

Das OLG Hamburg hatte in zweiter Instanz zu entscheiden, ob das Verkaufen und sonstige Vertreiben von Modell- und Spielzeugautos, die die Miniatur eines durch den Automobilhersteller geschützten Modells darstellen, Markenrechtsverletzungen nach § 14 Abs. 2 MarkenG erfüllt. Dabei stand insbesondere die Frage der Verwechslungsgefahr (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) im Vordergrund. Entscheidend sei, ob der maßgebliche Verkehrskreis aus der Warenform des Modellautos auf die Herkunft der Ware aus einem konkreten Unternehmen schließen könne oder ob sie ausschließlich der äußeren Ausgestaltung der Ware selbst zuzuordnen sei. Entgegen der Ansicht des Landgerichts bejaht das OLG einen solchen - durch den Verkehr wahrgenommen - Herkunftshinweis auch bei Modell - und Spielzeugautos. Begründet wird dies hauptsächlich mit der wachsenden Bemühung der Automobilbranche, herstellertypische Modelle zu entwickeln, die einen fortlaufenden Wiedererkennungswert haben. Dadurch werde die Beschaffenheit des Autos in den Vordergrund gerückt.

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15. Oktober 2021

Markenanmeldung als Mittel des Wettbewerbskampfes

Ein Richterhammer liegt auf einer Markenrechtakte
Urteil des LG München I vom 21.09.2021. Az.: 33 0 14670/19

Das LG München I hat die Markenanmeldung einer langjährigen Vertriebspartnerin, von gemeinsam genutzten Zeichen als bösgläubig angesehen. Es bestehe kein Unterlassungsanspruch bzgl. der Nutzung der Zeichen. Die Anmeldung sei erfolgt, obwohl ihr die Zeichen aufgrund innervertraglicher Regelungen nicht allein zustanden. Nach Ansicht des Gerichts handele es sich bei der Markenanmeldung um eine gezielte Behinderung i.S.v. § 4 Nr. 4 UWG, da die Anmelderin die mit der Eintragung einer Marke entstehende Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes eingesetzt habe.

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17. Juni 2021

Anmeldung der im Ausland bekannten Marken „Butterfinger“ und „Baby Ruth“ als Marke für Schokoladenwaren in Deutschland nicht grundsätzlich rechtsmissbräuchlich

Schokoriegel auf blauem HIntergrund
Pressemitteilung Nr. 14/2021 des LG München I zum Urteil vom 01.06.2021, Az.: 33 O 12734/19

Die Anmeldung der im Ausland bekannten Marken für Schokoriegel „Butterfinger“ und „Baby Ruth“ als Marke für Schokoladenwaren ist nicht per se rechtsmissbräuchlich. Die Süßwarenherstellerin FERRERO hatte Rechte an diesen beiden Zeichen gegen die Inhaberin der deutschen Markenrechte an den Zeichen „Butterfinger“ und „Baby Ruth“ geltend gemacht. Der Vertrieb eines Schokoriegels in einer der in den USA bekannten Süßware „Butterfinger“ nahezu identischen Aufmachung durch die Beklagte stellt zwar eine unlautere Nachahmung dar und ist damit unzulässig. Es bestehen jedoch keine Löschungsansprüche der Klägerin hinsichtlich der Marken „Butterfinger“ oder „Baby Ruth“, da die Voraussetzungen einer bösgläubigen Markenanmeldung in Behinderungsabsicht nicht vorliegen.

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10. November 2014 Top-Urteil

Farbmarke „Gelb“ darf nur für Langenscheidt-Wörterbücher verwendet werden

Aufgeschlagenes Langenscheidt Wörterbuch auf dem ein Kugelschreiber liegt. Darüber liegt eine Brille und links daneben befinden sich weitere aufeinander gestapelte Langenscheidt Wörterbüchern, wobei das oberste ebenfalls aufgeschlagen ist.
Urteil des BGH vom 18.09.2014, Az.: I ZR 228/12

a) Eine Aussetzung des markenrechtlichen Verletzungsverfahrens im Hinblick auf ein gegen die Klagemarke gerichtetes Löschungsverfahren scheidet im Regelfall aus, wenn keine überwiegende Wahrscheinlichkeit für den Erfolg des Löschungsverfahrens besteht.

b) Eine gesteigerte Kennzeichnungskraft einer abstrakten Farbmarke ist nicht notwendige Voraussetzung für die Annahme einer markenmäßigen Verwendung des angegriffenen Farbtons.

c) Zwischen zweisprachigen Wörterbüchern und Sprachlernsoftware besteht hochgradige Warenähnlichkeit.

d) Nimmt der Verkehr auf den angegriffenen Produktverpackungen einen Farbton als eigenständiges (Zweit-)Kennzeichen und nicht als Teil eines zusammengesetzten Zeichens wahr, ist dieser Farbton isoliert der Prüfung der Zeichenähnlichkeit zugrunde zu legen.

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31. Oktober 2014

Die Anmeldung der Marke „EasyCompact“ für verschiedene elektrische Küchengeräte ist nicht möglich

Beschluss des BPatG vom 03.07.2014, Az.: 28 W (pat) 546/12

Die Anmeldung der Marke „EasyCompact“ für verschiedene elektrische Küchengeräte ist aufgrund der Freihaltebedürftigkeit nicht möglich. Grund dafür ist, dass die angemeldeten Zeichen aus zwei englischsprachigen Wörtern bestehen, die im Deutschen mit „leicht, einfach, mühelos“ und „kompakt, wenig Platz beanspruchend“ zu übersetzen sind. Der Verkehrskreis fasst das Zeichen folglich ohne weiteres Nachdenken und ohne analysierende Betrachtungsweise als Beschreibung der Beschaffenheit der Ware auf. Vor diesem Hintergrund fehlt der Marke aufgrund ihres Aussagegehalts zusätzlich die Unterscheidungskraft, da ein Herkunftshinweis somit nicht ersichtlich ist.

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29. Oktober 2014

Der Buchtitel „You&Me“ verstößt nicht gegen die Marke „You&Me“

Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 20.08.2014, Az.: 3 O 1565/14

Der Buchtitel „You&Me“ verstößt nicht gegen die eingetragene Marke „You&Me“, da der Titel keine markenmäßige Benutzung darstellt. Eine markenmäßige Benutzung liegt nur vor, wenn der Titel als Hinweis auf die betriebliche Herkunft verstanden wird. Dient er aber lediglich der inhaltlichen Beschreibung des Buches oder als Unterscheidungsmittel zu anderen Werken, wird eine Marke nicht verletzt. Anders ist dies bei periodisch erscheinenden Werken, da hier der Titel oftmals als Hinweis auf einen bestimmten Verlag verstanden wird.

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28. Oktober 2014

Farbe „Gelb“ für zweisprachige Wörterbücher ist geschützt

Urteil des LG Köln vom 19.01.2012, Az.: 31 O 352/11

Das Inverkehrbringen von Sprachlernsoftware mit einer gelben Verpackung verletzt bei geringer Unterscheidungskraft die eingetragene Farbmarke „Gelb“ für zweisprachige Wörterbücher in Printform. Der Schutz dieser Farbe ist dadurch begründet, dass sie aufgrund ihrer Verkehrsdurchsetzung als Kennzeichnungsmittel bekannt ist und als Mittel der Identifizierung des Unternehmens dient.

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17. Oktober 2014

Keine Unterscheidungskraft bei Wort-/Bildzeichen „der-Alltagshelfer“

Beschluss des BPatG vom 20.05.2014, Az.: 29 W (pat) 121/11

Das Wort-/Bildzeichen „der-Alltagshelfer“ kann nicht als Marke eingetragen werden, weil es dem Zeichen in seiner Gesamtheit an Unterscheidungskraft fehlt. Da die Wortelemente als rein beschreibend und die grafischen Elemente nicht charakteristisch hervortretend gestaltet sind, verstehen die angesprochenen Verkehrskreise das Zeichen nicht als betrieblichen Herkunftshinweis.

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13. Oktober 2014

Die App „wetter DE“ stellt keine Kennzeichenrechtsverletzung von wetter.de dar

Urteil des OLG Köln vom 05.09.2014, Az.: 6 U 205/13

Das Internetportal wetter.at darf die Smartphone App "wetter DE" weiter anbieten, da die Kennzeichenrechte von wetter.de durch die Bezeichnung der App nicht verletzt werden. Nur wenn einer App-Bezeichnung originäre Kennzeichnungskraft zukommt, ist Titelschutzrecht anwendbar. Hierfür ist ein Mindestmaß an Individualität erforderlich, was für den Begriff "Wetter" nicht gilt, da dieser nur rein beschreibende Wirkung entfaltet. Ebenso wenig individualisierend wirkt der Zusatz "de", da dieser vom Verkehrskreis als bloße Länderzuweisung wahrgenommen wird.

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