Reputationsmanagement

In unserer Urteilsdatenbank…
…finden Sie 389 Urteile zum Thema Presserecht und 3 Urteile zum Reputationsmanagement.

Unter dem Begriff Reputationsmanagement versteht man das Pflegen, Schützen und Wiederherstellen des guten Rufs eines Unternehmens (Corporate Reputation Managment CRM) oder einer Privatperson (Personal Reputation Managment PRM). Zusammen mit uns beugen Sie einem möglichen Schaden an Ihrer Reputation vor oder mildern die Folgen eines negativen Vorfalls ab.

Anwaltliches Reputationsmanagment

Das Reputationsmanagement ist nicht auf die klassische Öffentlichkeitsarbeit von PR-Agenturen beschränkt. Es ergeben sich unzählige Konstellationen in denen anwaltliches Reputationsmanagement erforderlich ist. Gerade für die Abwehr von rufschädigenden Verhaltensweisen kommen umfangreiche rechtliche Ansprüche Betracht. Wir helfen Ihnen diese Beseitigungs-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu erkennen und Durchzusetzen. Dies gilt besonders für den Bereich des Medienrechts bzw. Presse- und Bildrechts. Bei der Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder Unternehmerpersönlichkeitsrechten kommt auch eine Gegendarstellung, Widerruf oder Richtigstellung durch den Verletzer in Betracht.

Online Reputation Management - ORM

Das Internet besitzt durch Blogs, Foren, Bewertungsplattformen und Kommentarfunktionen ein äußerst hohes Gefährdungspotential für Ihre Reputation. Persönlichkeitsverletzungen im Internet wiegen aufgrund der unbeschränkten Verbreitung besonders schwer. Unwahre negative Aussagen über ein Unternehmen im Internet können dieses in außergewöhnlicher Weise belasten, wodurch gewaltige wirtschaftliche Schäden drohen. Das grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gewährte Äußerungsrecht kann jedoch durch Ihre schützenswerten Unternehmens-/Persönlichkeitsrechte eingeschränkt sein. Es kann somit auch im Rahmen von Bewertungen im Internet gegen unwahre und diffamierende Kommentare vorgegangen werden. Ein solches Vorgehen ist auch nahezu verpflichtend, da Äußerungen im Internet meist unbeschränkt abrufbar bleiben. Wir geben Ihnen eine Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten und deren Erfolgsaussichten gegen im Internet über Sie oder Ihr Unternehmen geäußerter Kommentare.

Alternative Lösungswege für Ihre Bedürfnisse

Die Mühlen der Justiz können für das Tempo des digitalen Zeitalters zu langsam mahlen. Die Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche auf klassischem Wege kann deshalb im Einzelfall unzureichend sein. Als auf Internetrecht spezialisierte Kanzlei beschreiten wir auch alternative Wege. Wir kontaktieren für Sie auch den Verfasser eines rufschädigenden Beitrags, die Betreiber der jeweiligen Internetseite/-portal oder die Suchmaschine (z. B. Google), wenn dies zusätzlichen Erfolg verspricht. Dabei wird Ihr Verlangen mit juristischem Nachdruck ausgestattet und parallel schon die entsprechenden rechtlichen Schritte eingeleitet. In jedem Fall beraten wir Sie situationsangepasst und gehen gemeinsam im Ihnen verschiedene Lösungswege.

Kosten

Erstberatung

Für sämtliche Fragestellungen bieten wir Ihnen eine kostengünstige Erstberatung an. Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir die Rechtslage kompetent und umfassend.

KONTAKT

Unsere Kontaktdaten:

kanzlei.biz - Anwaltskanzlei Hild & Kollegen
Konrad-Adenauer-Allee 55
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Telefon: +49 (0)821 - 420 795 0
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Unsere Rechtsanwälte für Reputationsmanagement

Hild_225x250Hagen Hild, Rechtsanwalt Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwalt WagnerAlexander Wagner, Rechtsanwalt
Kempter_225x250Arthur Kempter, Rechtsanwalt Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwältin PillerKerstin Piller, Rechtsanwältin Fachanwältin IT-Recht Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz

Warum Sie uns beauftragen sollten

Erfahrung seit 2001
Aufgrund unserer hochspezialisierten und langjährigen Kanzlei-Tätigkeit können wir unsere Praxis-Erfahrung effektiv für Sie einbringen.
Erfahrung mit über 10.000 Gegnern und Rechtsanwälten
In der Zeit seit 2001 konnten wir Erfahrung mit über 10.000 Gegnern, Kanzleien und Rechtsanwälten sammeln. Diese Erfahrung setzen wir täglich zum Nutzen unserer Mandanten ein. Unsere Gegnerliste ist eine der umfangreichsten Gegnerlisten im Internet.
Fachanwälte IT-Recht / Fachanwälte Gewerblicher Rechtsschutz
In unserer Kanzlei finden Sie Fachanwälte für IT-Recht und Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz.
Rechteinhaber und Verletzte wissen bei Verletzungsfällen im Internet nicht, an welchem Gericht ein Anspruch geltend gemacht wird
Bei Verletzungen im Internet gilt in der Regel der fliegende Gerichtsstand. Deshalb werden Ansprüche meist vor einem spezialisierten Gericht geltend gemacht werden und gerade nicht am Gericht des Wohn- oder Geschäftssitzes des Abgemahnten. Rechteinhaber oder Mitbewerber suchen sich hier meist ein Gericht aus, mit dem diese bereits Erfahrung gemacht haben oder dessen Rechtsprechung diese als günstig für sich einschätzen. Manche Kanzleien wählen aus Bequemlichkeit auch oft das Gericht an deren Kanzleisitz. Wir berücksichtigen bei unserer Beratung sowohl die unterschiedliche Rechtsprechung der einschlägigen Landes- und Oberlandesgerichte, als auch unsere Erfahrung in anderen Gerichtsfällen mit denselben Gegnern oder Kanzleien. Aus diesem Grund wählen erfahrene Mandanten gleich einen spezialisierten Rechtsanwalt, anstatt eines Rechtsanwalts vor Ort.
Wir sind zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig
Egal ob bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Aufgrund unserer Spezialisierung sind wir zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig.
Kenntnis der divergierenden Rechtsprechung der Landes- und Oberlandesgerichte
Durch unsere über 10-jährige Tätigkeit auf Seiten von Rechteinhabern und Abgemahnten, können wir unsere ganze Erfahrung zugunsten unserer Mandanten einbringen. Hierbei kommt unseren Mandanten unsere bundesweite Tätigkeit an unterschiedlichen Gerichten und die Kenntnis von deren unterschiedlichen Entscheidungen zugute. Vielfach entscheiden sogar einzelne Richter der jeweiligen Gerichte unterschiedlich. Viele Anwälte haben hier nur theoretische, jedoch keine praktischen Erfahrungen. Um gerichtliche Verfahren zu vermeiden oder diese zu gewinnen, kommt es jedoch meist auch auf praktische Erfahrungen an, nicht ausschließlich auf theoretisches Wissen.
hoher interner Wissensaustausch durch spezialisiertes Kanzlei-Team im gleichen Tätigkeitsbereich
Sämtliche Anwälte unserer Kanzlei sind im gleichen Rechtsbereich tätig. Dadurch ist ein hoher interner Wissensaustausch gewährleistet. Dies gilt sowohl für Fachwissen, als auch Sonderwissen über Gerichte, Richter, Gegner, Rechtsanwälte oder Kanzleien.
perfekte Ausrichtung durch ausschließliche Tätigkeit in zusammengehörigen und verzahnten Rechtsgebieten
Dieses Spektrum wird nur von sehr wenigen Kanzleien bundesweit angeboten.
langjährige technische und wirtschaftliche Erfahrung im Bereich Internet und IT
Wir lassen bei der Beratung nicht nur unser rechtliches Fachwissen einfließen, sondern geben unsere ganze Praxiserfahrung an Sie weiter. Auch bei untypischen IT-Fällen profitieren Sie von unserer langjährigen technischen und wirtschaftlichen Erfahrung im Bereich Internet und IT.

Weitere ausgewählte Dienstleistungen

12. September 2023 Top-Urteil

Inhalte von Gruppenchats nur in Ausnahmefällen vertraulich

Chatverlauf auf schwarzem Smartphone
Pressemitteilung des BAG zum Urteil vom 24.08.2023, Az.: 2 AZR 17/23

Entgegen der vorinstanzlichen Gerichte entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass Inhalte privater Whatsapp-Gruppenchats außerordentliche Kündigungen durch den Arbeitgeber begründen können. Auf den Einwand des Arbeitnehmers, er habe erwartet die Chats seien in Vertrauen geschrieben worden, kann sich dieser nur in Ausnahmefällen berufen. Dazu sei eine besonders persönlichkeitsschützende Sphäre vonnöten. Dabei komme es auf die Inhalte der Nachrichten sowie die Größe und Zusammensetzungen der Gruppe an. Chatten mehrere Arbeitskollegen in einer Whatsapp-Gruppe in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte, so mangele es laut BAG an einer solchen berechtigten Vertraulichkeitserwartung.

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