Um dem fortschreitenden digitalen Wandel gerecht werden zu können, setzt sich die Bundesregierung bereits seit längerem dafür ein, den Ausbau offener WLAN-Netze in Deutschland voranzutreiben. Das Bereitstellen solcher Hotspots birgt aber für die Betreiber insbesondere im Hinblick auf die Haftung für über ihren Anschluss begangene Rechtsverletzungen nach wie vor erhebliche Risiken. Auch wenn mit der erneuten Nachbesserung des Telemediengesetzes (TMG) im Juli 2016 auf den ersten Blick der richtige Weg eingeschlagen wurde, so hat sie ihr eigentliches Ziel, die Rechtsunsicherheit hinsichtlich der sog. Störerhaftung zu beseitigen, offensichtlich verfehlt, denn diese bleibt weiterhin bestehen. Als Reaktion soll nun jedoch für die Betreiber eines öffentlichen WLAN-Netzes das Abmahnrisiko minimiert und die Haftung bei Rechtsverletzungen weiter beschränkt werden.