Netzpolitische Entwicklungen: Freifunk in der Öffentlichkeit
Instabile WLAN-Verbindung
Folgendes Problem haben schon eine Vielzahl an Menschen persönlich erlebt: Man sitzt zuhause, möchte womöglich für die Schule, die Universität, die Arbeit oder privat vom eigenen Heim etwas im Internet recherchieren, aber die WLAN-Verbindung ist zu instabil oder die Geschwindigkeit reicht nicht aus, um effizient zu arbeiten. Dementsprechend wird auf die die mobile Verbindung des Smartphones zurückgegriffen. Insbesondere in der derzeitigen Covid19-Situation, sind noch viele Menschen auf die Arbeit im Homeoffice angewiesen: Dementsprechend müssen viele Schüler per Smartphone am Online-Unterricht teilnehmen und sogar auf ihr Mobilfunknetz zurückgreifen, da die Home-WLAN-Verbindung schlichtweg zu instabil ist.
Freie Netzwerke für die Öffentlichkeit
Betreiber- und Betreiberinnen öffentlicher WLAN-Verbindungen, stehen vor dem Problem, dass die deutschen Gerichte sie unter Generalverdacht stellen. Oftmals ist es so, dass das private WLAN-Netz mit den Haushalten geteilt wird und demnach frei zugänglich ist. Problematisch ist, dass auch wenn der private Anschluss versehentlich frei zugänglich gemacht wird und der/die Anschlussinhaber/in sich darauf beruft, das Netz aufgrund fehlender Kenntnisse nicht absichtlich frei zur Verfügung gestellt habe, dies keine Rechtfertigung für eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Vielmehr muss der vermeintliche Täter der Urheberrechtsverletzung plausibel darlegen, wer stattdessen die Verletzung begangen hat. Es ist also nicht ausreichend, sich einfach auf Unkenntnis zu berufen. Demnach sollte genauestens überprüft werden, dass ein WLAN-Netzwerk bestenfalls sogar passwortgeschützt ist.
Initiative: Freies WLAN ohne Störerhaftung
Ein Förderverein setzt sich dafür ein, dass alle in den Genuss von freien Netzwerken kommen können, um so zumindest Menschen, die eben über keine stabile WLAN-Verbindung verfügen, zu unterstützen. Zwar hatte die Reform der Störerhaftung 2017 zum Ziel, eben zu verhindern, dass Freifunker vor einer gesetzlichen Verfolgung geschützt werden, dennoch besteht aktuell kein hinreichender Schutz.