Keine Verurteilung der Quellen-TKÜ

Das Bundesverfassungsgericht hat erneut eine Beschwerde als unzulässig erachtet, die sich gegen die Befugnis von Behörden zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und zur Online-Durchsuchung richtete.
Das Bundesverfassungsgericht hat erneut eine Beschwerde als unzulässig erachtet, die sich gegen die Befugnis von Behörden zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und zur Online-Durchsuchung richtete.
Die EU-Datenschutzbeauftragten haben für Verstöße gegen den Datenschutz Rekordstrafen in Höhe von fast 1 Milliarde Euro verhängt. Davon sind insbesondere Unternehmen aus der IT- und Kommunikationsbranche betroffen. Besonders hart trifft es die Unternehmensgiganten „Amazon“ und „WhatsApp“. Grund der hohen Strafen ist die striktere Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Das neue Telekommunikationsgesetz räumt Verbrauchern die Möglichkeit ein, ihren Vertrag fristlos zu kündigen oder das Entgelt zu mindern, falls es bei der Geschwindigkeit des Internets „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig widerkehrende Abweichungen zwischen der tatsächlichen Leistung und der vom Anbieter angegebenen Leistung“ gibt. Diese Abweichungen wurden nun von der Bundesnetzagentur weiter konkretisiert.
„Incognito-Modus“ und „Privat Browsing“ – diese Begriffe kommen Ihnen sicher bekannt vor. Surft man im privaten Modus, liegt natürlich der Schluss nahe, Daten und Privatsphäre seien besser geschützt. Der Internetgigant soll jedoch trotzdem weiter getrackt haben, daher sieht er sich jetzt einer weiteren Klage ausgesetzt.
Seit Juni 2020 kann man sich die Corona-Warn-App auf das Smartphone laden. 20 Millionen Menschen haben das schon getan, rund 16 Millionen nutzen die App aktiv. Die App sollte den Kampf gegen die Pandemie unterstützen und erleichtern, gerät aber zunehmend in Kritik, Forderungen nach weniger Datenschutz werden immer lauter. Doch so einfach funktioniert das nicht – das hat auch Angela Merkel klargestellt.
Bereits seit 2013 gibt es die Möglichkeit für Markeninhaber, ihr geschütztes Zeichen bei der ICANN Datenbank „Trademark Clearinghouse“ zu registrieren. Wird die Marke in einer Domain verwendet, wird der Markeninhaber informiert. Obwohl schon seit sieben Jahren in Betrieb, ist die Bedeutung der Clearingstelle begrenzt, weil nicht jede Domain überprüft werden konnte. Dies könnte sich nun grundlegend ändern. Das Trademark-Clearinghouse kann nun auch für .com-TLD genutzt werden.
Was auf freiwilliger Basis geplant war, soll nach Scheitern der Verhandlungen obligatorisch werden: Australien plant ein Mediengesetz, durch das große IT-Konzerne verpflichtet werden sollen, bei Nutzung der Inhalte von Medienhäusern Nutzungsgebühren zu zahlen. Dadurch sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden.
Der Streit zwischen Apple und dem Softwareunternehmen Epic Games um die App-Store-Regeln von Apple hat nun auch das Interesse des Präsidenten des deutschen Bundeskartellamts, Andreas Mundt, geweckt. Epic Games stellte in seinem Online-Spiel Fortnite eine von App-Stores nicht erlaubte Zahlungsmöglichkeit bereit - und flog daraufhin sowohl aus Apples App-Store als auch aus Googles Play Store. Nun möchte sich auch das deutsche Bundeskartellamt einschalten und eventuelle Untersuchungen einleiten.
Das geplante Patientendatenschutzgesetz (PDSG) in der Kritik der Datenschutzbeauftragten: Ulrich Kelber, der Bundesdatenschutzbeauftragte, hegt Zweifel an der Vereinbarkeit des PDSG mit der Datenschutzgrundverordnung und befürchtet Verstöße gegen EU-Recht, wenn das PDSG in seiner derzeitigen Form umgesetzt wird. Auch einige Landesdatenschutzbeauftragte schließen sich seiner Kritik an und fordern eine Überarbeitung des Gesetzes, um einen hinreichenden Schutz der Patientendaten zu gewährleisten.