Urteile aus der Kategorie „Namensrecht“

14. Juli 2023 Top-Urteil

Journalisten nicht grundsätzlich zum Quellschutz verpflichtet

Würfel die Presse buchstabieren auf Zeitschrift
Beschluss des LG Berlin vom 06.06.2023, Az.: 67 O 36/23

Das LG Berlin entschied, dass die Preisgabe einer Quelle durch einen Journalisten, ohne eine ausdrückliche Genehmigung des Informanten, nicht zu einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts führt, soweit es sich um wahre Tatsachenbehauptungen handelt, die Dritten zur Meinungsbildung dienen können. Etwas gegenteiliges wäre nur gerechtfertigt, wenn eine Pflicht zur Geheimhaltung und eine damit verbundene Pflicht zur Zeugnisverweigerung besteht. Eine solche gesetzliche Pflicht existiert für Journalisten jedoch ausdrücklich nicht. Journalisten sind nur mit einer vorherigen Geheimhaltungsvereinbarung zum Quellenschutz verpflichtet, daraus folgend müssen Informanten eines Print- oder sonstigen Mediums mit der Veröffentlichung, der überlassenen Informationen und ihrer eigenen Enttarnung, rechnen.

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25. Juli 2023

Verwechslungsgefahr bei unzulässiger Angebotsbezeichnung im Internet

Weißer Einkaufswagen mit Währungssymbolen über einer Skyline einer Großstadt
Urteil des LG Hamburg vom 11.05.2023, Az.: 327 O 188/22

In dem Rechtsstreit zwischen der Klägerin, Inhaberin einer Marke, und der Beklagten, ein niederländisches Bekleidungsunternehmen, welches ohne die Zustimmung der Klägerin Schuhe unter dem Zeichen der Marke angeboten hat, entschied das LG Hamburg, es bestehe eine Verwechslungsgefahr für den allgemeinen Verkehr. Es könnte davon ausgegangen werden, es handle sich bei dem angebotenen Produkt auf der Website, um eine Kooperation zwischen den Beteiligten. Es muss geprüft und sicher gestellt werden, dass gerade auch die englischsprachige Version eines Angebots, die Bezeichnung einer fremden Marke nicht enthält. Ausgehend von einem Erstverstoß einer durchschnittlich kennzeichnungskräftigen Marke, die nicht ausgesprochen bekannt sein dürfte, empfand das Gericht die geforderte Strafe, trotz Zustimmung der Klägerin, zu hoch.

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07. Juli 2023

Entscheidung im Namensstreit um Düsseldorfer Festival

Menschen feiern bei Sonnenuntergang auf einem Festival
Pressemitteilung des OLG Düsseldorf vom 29.07.2019, Az.: I-20 U 34/19

Die ursprüngliche Veranstalterin des Festivals „Kiesgrube“ hat vor dem OLG Düsseldorf einen Streit um die Benutzung des Namens „Kiesgrube“ gegen die aktuellen Veranstalter, ein Eventunternehmen verloren. Das Eventunternehmen habe etwaige Rechte an dem Werktitel von der ursprünglichen Veranstalterin erworben und die Durchführung der Veranstaltung maßgeblich dem Eventunternehmen überlassen, daher habe dieses die „besseren“ Rechte an der Nutzung des Namens.

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27. Januar 2023

Kein Anspruch aus Kennzeichen gegen den Suchmaschinenbetreiber bei Verwendung durch einen Mitbewerber

Hände tippen auf Laptop, auf dessen Bildschirm Google geöffnet ist.
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 10.11.2022, Az.: 6 U 301/21

Der Kläger, ein Kieferorthopäde und im Internet unter seinem Namen Werbung treibend, legte Klage gegen die Betreiberin einer Suchmaschine ein. Grund hierbei war, dass nach einer Suchanfrage mit Benutzung des Namens des Klägers Werbeanzeigen von Mitbewerbern in den Suchergebnissen geschaltet waren. Der Kläger möchte ein "Inverbindungbringen" mit Mitbewerbern unterbinden. Das OLG wies die Berufung des Klägers mit der Begründung zurück, dass derjenige der im Internet mit seinem Namen wirbt, damit rechnen muss, dass dieser von Algorithmen mit Werbeanzeigen von Mitbewerbern in Verbindung gebracht wird.

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17. Januar 2023

Einwilligung in die Verbreitung von Bildern eines Profifußballers in Klubfarben umfasst auch Bilder in den Farben der Nationalmannschaft

Fußball auf einem Fußballfeld
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 29.11.2022, Az.: 16 W 52/22

Eine erteilte Einwilligung in die gewerbliche Verbreitung von Bildern eines Profifußballers greift nicht nur für Bildnisse seinerseits, auf denen er in den Farben und Trikots seines Klubs zu sehen ist, sondern erstreckt sich auch auf die Farben der deutschen Nationalmannschaft, soweit dies nicht ausdrücklich geregelt sein sollte. Dem steht auch nicht ein Vertrag über die gewerbliche Nutzung der Bildnisse des Spielers mit dem DFB entgegen, gerade wenn das Logo des DFB und dessen Ausrüster nicht abgebildet sind.

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11. November 2022

Keine Irreführung bei Hinweis auf fehlende Lizenz in Angebot

Beschluss des OLG Frankfurt vom 10.10.2022, Az.: 6 W 61/22

Bietet ein Online-Händler einen Artikel mit einer lizensierten Aufschrift an, so liegt keine markenrechtliche Irreführung vor, wenn der Händler angibt, dass jegliche Begrifflichkeiten in lediglich beschreibender Natur verwendet werden und keine Absprache mit der Markeninhaberin vorliegt. Der Verkehrskreis (die potentiellen Käufer) kann diese Ausführung nur so verstehen, dass keine Lizenz erworben wurde. Demnach liegt auch keine Irreführung vor. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

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25. Oktober 2022

Verzicht auf die Urheberbenennung in den AGB wirksam

Frau mit Kamera am fotografieren
Urteil des OLG Frankfurt vom 29.09.2022, Az.: 11 U 95/21

Ein Verzicht auf Urhebernennung in den AGB eines Microstock-Portals ist wirksam. Somit können lizensierte Lichtbilder von Fotografen bspw. auf Webseiten verwendet werden, ohne dass es einer Nennung des Fotografen benötigt. Der Verzicht stellt insbesondere keine unangemessene Benachteiligung für den Fotografen dar, weil ein entscheidender Marketingeffekt der Urhebernennung von Urhebern, die ihre Bilder ausschließlich über Microstock Agenturen lizensieren, nicht besteht.

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12. September 2022

Die Unternehmensbezeichnung „Yok Yok“ ist auch im Hinblick auf türkischsprachige Verbraucher hinreichend unterscheidungskräftig im Sinne von § 5 MarkenG

Ein grüner Kiosk
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 11.11.2021, Az.: 6 W 94/21

Bei der türkischen Bezeichnung „Yok Yok“ (sinngemäß „gibt nicht gibt`s nicht“) handelt sich um einen Slogan, der laut OLG Frankfurt am Main nicht glatt beschreibend ist und der im Hinblick auf seine Prägnanz geeignet ist, ein Unternehmen namensmäßig zu bezeichnen. Dadurch ergibt sich, dass ein Kiosk mit einer solchen Unternehmensbezeichnung auch unterscheidungskräftig nach § 5 Abs. 2 MarkenG, vor allem im Hinblick auf türkischsprachige Verbraucher, ist.

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21. Juli 2022

Pizzeria darf sich nicht „Falcone“ nennen

Mafia-Mann mit großem Hut und Mantel in schwarz-weiß
Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main zum Urteil vom 07.07.2022, Az.: 6 U 211/20

Die Schwester des verstorbenen italienischen Richters Giovanni Falcone, der dafür bekannt war mit Paolo Borsellino gegen organisierte Kriminalität in Italien vorgegangen zu sein, klagte gegen eine Pizzeria mit dem Namen „Falcone & Borsellino“. Die Pizzeria nutzte zur Dekoration und Werbung die Namen, sowie Bilder der Verstorbenen und auch solche aus dem Film „Der Pate“. Die Speisekarte war mit Einschusslöchern versehen. Im Wege eines Versäumnisurteils verpflichtete das OLG die Beklagte es zu unterlassen den Namen „Falcone“ mit Mafia-Bezug für ihr Geschäft zu nutzen. Gestützt wurde dies auf das von der Klägerin vorgebrachte Namensrecht und das postmortale Persönlichkeitsrecht.

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11. Juli 2022

Nutzung einer Internet-Domain unter fremdem Namen

Mann beschuldigt Frau, was diese zurückweist
Urteil des LG Coburg vom 29.09.2021, Az.: 12 O 68/21

Eine Frau klagte neben der Freigabe einer Internet-Domain und Unterlassung der Veröffentlichung eines privaten Fotos auf Geldentschädigung. Konkret hat der von der Klägerin geschiedene Ehemann eine Internetseite unter dem Vor- und Nachnamen der Klägerin betrieben und dort Inhalte über diese veröffentlicht. In diesen bezeichnete er die Klägerin unter anderem als „dumm“, „einfältig", und als „Dieb(in)“, „Lügner(in)“ und „Betrüger(in)“. Zudem veröffentlichte er ein Foto, auf dem das Gesäß der Klägerin nahezu unbekleidet zu sehen war. Das Gericht gab ihr nur teilweise Recht. Der Beklagte hat mit der Nutzung des Namens seiner geschiedenen Ehefrau den falschen Eindruck erweckt, die Klägerin selbst betreibe diese Seite und habe die Veröffentlichungen veranlasst. Damit hat er die Verwendung der Internet-Domain unter dem Namen der Klägerin zu unterlassen und gänzlich freizugeben. Eine Geldentschädigung kommt jedoch mangels eines schwerwiegenden Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht in Betracht.

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