Zahnärzte dürfen sich ohne Facharzt trotzdem Kieferorthopäde nennen

Das Werben mit den Angaben „Kieferorthopädie“ und „(Zahnarzt-)Praxis für Kieferorthopädie“ ist für Zahnärzte, die nicht über die Qualifikation Fachzahnärzte für Kieferorthopädie verfügen, grundsätzlich erlaubt, so der BGH. Ein generelles Verbot stelle einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG dar. Die Werbung ist aber dann untersagt, wenn der Zahnarzt nicht über seine fehlende Qualifikation aufklärt. Die kurze Bezeichnung seiner Person mit einer alternativen Qualifikation genügt nicht, erklärte das Gericht.