Inhalte mit dem Schlagwort „Verbraucherrecht“

09. Oktober 2014 Top-Urteil

Geld-Zurück-Garantie III

Ein Kugelschreiber liegt auf aufgefächerten 100 €- und 50 €-Geldscheinen.
Urteil des BGH vom 19.03.2014, Az.: I ZR 185/12

a) Der Tatbestand der Nummer 10 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG setzt keine hervorgehobene Darstellung der vermeintlichen Besonderheit des Angebots, sondern lediglich voraus, dass beim Verbraucher der unrichtige Eindruck erweckt wird, der Unternehmer hebe sich bei seinem Angebot dadurch von den Mitbewerbern ab, dass er dem Verbraucher freiwillig ein Recht einräume. Der Tatbestand ist jedoch nicht erfüllt, wenn dem angesprochenen Verbraucher gegenüber klargestellt wird, dass ihm keine Rechte eingeräumt werden, die ihm nicht schon kraft Gesetzes zustehen.

b) Eine gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 UWG irreführende Werbung mit bei Leistungsstörungen bestehenden Gewährleistungsansprüchen liegt nicht vor, wenn die im Gewährleistungsfall bestehenden Ansprüche nicht als etwas Ungewöhnliches herausgestellt, sondern als selbstverständlich bestehend bezeichnet werden.

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06. Mai 2020

Netflix in Zugzwang

Fernbedienung Netflix
Urteil des KG Berlin vom 20.12.2019, Az.: 5 U 24/19

Das Berufungsurteil des Kammergerichts Berlin bestätigt, was zuvor das Landgericht entschied. Die Beschriftung des Bestellbuttons des Streaming-Dienstleisters Netflix verstößt gegen geltendes Verbraucherschutzrecht. Die Formulierung „Mitgliedschaft beginnen kostenpflichtig nach Gratismonat“ sei im Geschäftskontakt mit Verbrauchern zu missverständlich. Ebenfalls bestätigt wurde die Unwirksamkeit einer Preiserhöhungsklausel in der AGB des Anbieters. Eine solche sei nur wirksam, wenn der Verbraucher nicht unangemessen benachteiligt würde und eine gewisse Transparenz gewahrt bleibe.

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02. September 2019

Matratzen sind keine Hygieneartikel

Mehrere Matratzen in einer Reihe in einem Ladengeschäft
Urteil des BGH vom 03.07.2019, Az.: VIII ZR 194/16

Schließt ein Verbraucher mit einem Online-Händler einen Kaufvertrag über eine neue Matratze, die ihm mit einer Schutzfolie versiegelt geliefert wird, handelt es sich hierbei nicht um einen Vertrag zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wird (§ 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB). Dem Verbraucher steht daher auch dann das Recht zu, seine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung gemäß § 312g Abs.1 BGB zu widerrufen, wenn er die Schutzfolie entfernt hat.

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15. Mai 2019

Das Vorenthalten von wesentlichen Informationen in Printmedien ist unlautere Werbung

Zeitung mit Urlaub als Überschift
Beschluss des OLG Brandenburg vom 03.01.2019, Az.: 6 U 162/18

Die Frage, ob im konkreten Fall das Vorenthalten von Angaben zur Identität und Anschrift des anbietenden Unternehmens in Werbung als wesentlich i.S.d § 5a Abs. 2 UWG zu werten ist, entschied das OLG Brandenburg zu Gunsten der Verbraucher. Dies führt dazu, dass die konkrete Handlung der Nichterteilung von wesentlichen Informationen als unlauter einzustufen ist, da die Mitteilung der Identität des Vertragspartners für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers als wesentlich zu beurteilen sei.

Der Verbraucher benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen, genannte Informationen, da es sich bei der Buchung eines Wellnessarrangement nicht mehr um ein Geschäft des täglichen Lebensbedarfs handle und der Durchschnittsverbraucher wissen will, wer sein Vertragspartner ist.

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27. Mai 2016

AGB-Klausel der Travel24.com AG stellt unzulässige Beweislaständerung dar

Zwei Flugtickets liegen auf der Tastatur eines Laptops
Urteil des LG Leipzig vom 18.09.2015, Az.: 08 O 1954/14

Eine Klausel, die einen Nutzer dazu verpflichtet, die aufgeführten Daten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und diese bei Abweichungen sofort bzw. innerhalb einer angegebenen Frist zu berichtigen, ist rechtlich grundsätzlich zulässig, da eine solche Zusammenfassung und Eingangsbestätigung der verbindlichen Buchungsanfrage im Interesse des Nutzers steht.

Ein Verstoß gegen § 309 Nr. 12b BGB ist allerdings dann zu sehen, wenn nach Ablauf der angegebenen Frist Änderungen nicht mehr berücksichtigt werden. Denn dies führt zu einer unzulässigen Beweislaständerung zum Nachteil des Verbrauchers, weil dadurch die Gefahr eines etwaigen Fehlers bei der Buchungsbestätigung auf den Kunden umgewälzt werde.

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28. November 2014

Facebooks App-Zentrum verstößt gegen Datenschutz

Facebook-Taste auf PC-Tastatur
Urteil des LG Berlin vom 28.10.2014, Az.: 16 O 60/13

Nutzer von Facebook werden in dessen App-Zentrum nicht ausreichend über die Datenweitergabe an den Spieleanbieter informiert. Die Einwilligung der Nutzer ist rechtswidrig, da bei einer Betätigung des Buttons „Spiel spielen“ oder „An Handy schicken“ nicht von einer bewussten und informierten Einwilligung seitens der Nutzer ausgegangen werden kann. Die Einwilligung ist insbesondere deswegen als unzulässig anzusehen, da dem Nutzer der Zweck der Verarbeitung und Nutzung seiner Daten durch Dritte nicht bekannt ist.

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05. November 2014

Vorleistungspflicht und Stornopauschalen bei Reisen

Urteil des OLG Düsseldorf vom 18.09.2014, Az.: I-6 U 161/13 Reiseveranstalter dürfen zwar grundsätzlich sofort mit Erhalt der Reisebestätigung eine angemessene Anzahlung vom Reisenden verlangen. Dabei stellt jedoch die sofortige Fälligkeit des Reisepreises in Höhe von 30 % ein "wesentlicher Teil des Gesamtpreises" dar und benachteiligt den Reisenden unangemessen. An die Zulässigkeit für eine in den AGB geregelte Staffelung für Rücktrittspauschalen, die sich anhand von Resttagen vor Reisebeginn orientiert, sind hohe Anforderungen gestellt. Insbesondere müssen Stornopauschalen die ersparten Aufwendungen des Reiseanbieters hinreichend berücksichtigen. Hierfür ist der Anbieter in der Beweispflicht.
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04. November 2014

Unzulässige Klauseln in Mobilfunk-AGB zu SIM-Kartenpfand und Papierrechnungen

Urteil des BGH vom 09.10.2014, Az.: III ZR 32/14

a) Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters, nach der für die Überlassung der SIM-Karte ein "Pfand" in Höhe von 29,65 € erhoben wird, das als pauschalierter Schadensersatz einbehalten wird, sofern der Kunde die Karte nicht innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und Beendigung des Kundenverhältnisses in einwandfreiem Zustand zurücksendet, ist unwirksam.

b) Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters, nach der für die Zusendung einer Rechnung in Papierform (zusätzlich zur Bereitstellung in einem Internetkundenportal) ein gesondertes Entgelt anfällt, ist jedenfalls dann unwirksam, wenn der Anbieter sein Produkt nicht allein über das Internet vertreibt.

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04. November 2014

Formular mit verschiedenen Widerrufsbelehrungen ist zulässig

Urteil des OLG Stuttgart vom 24.04.2014, Az.: 2 U 98/13

Das Gericht hatte über die Zulässigkeit einer Widerrufsbelehrung nach Art. 247 § 6 Abs. 2 EGBGB in Fassung vom 04. August 2011 zu entscheiden, das in Form eines Formulars gehalten war, das ein Ankreuzen verschiedener Belehrungstexte für verschiedene Vertragstypen vorgesehen hat. Es erachtete eine solche Belehrung für zulässig, wenn die grafische Gestaltung übersichtlich ist und die einzelnen Widerrufsbelehrungen deutlich voneinander getrennt sind. Für den Verbraucher muss leicht zu erkennen sein, welcher Belehrungstext sich auf den von ihm abgeschlossenen Vertrag bezieht.

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31. Oktober 2014

Zur Entbehrlichkeit der „textilen Zusammensetzung“

Urteil des LG Düsseldorf vom 02.04.2014, Az.: 12 O 33/13

Bei Textilwaren, die man nur direkt in einem Ladengeschäft erwerben kann, muss in einer Werbeanzeige nicht die textile Zusammensetzung des Produktes nach Art. 16 TextilKennzVO aufgezeigt werden, da der Verbraucher vor dem Kauf vor Ort die Möglichkeit hat sich darüber zu informieren.

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31. Oktober 2014

Zusenden von Werbemails ohne hinreichende Dokumentation der vorherigen Einwilligung ist unzulässig

Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 24.01.2014, Az.: 15 S 7385/13

Die Zulässigkeit des Zusendens von Werbemails wird grundsätzlich durch das sog. Double-Opt-in-Verfahren gewährleistet, bei dem der Verbraucher per E-Mail um Bestätigung seiner Einwilligung gebeten wird und diese Bestätigung dann beim Werbenden eingeht. Für die Zulässigkeit ist es aber zusätzlich erforderlich, dass der Werbetreibende die Einverständniserklärung der Einwilligenden vollständig dokumentiert. Die konkrete Dokumentation kann auch nicht durch einen Zeugen ersetzt werden, der lediglich die ordnungsgemäße Durchführung des Double-Opt-in-Verfahrens bestätigt.

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