Urteile aus der Kategorie „Top-Urteile“

08. Mai 2025 Top-Urteil

Unionsmarke „tagesschau“ bleibt bestehen

Richterhammer liegt neben blauen Markenrechtsbuch
Urteil des EuG vom 30.04.2025, Az.: T-83/20 RENV

Das Gericht der Europäischen Union hat einen Antrag der bonnanwalt Vermögens- und Beteiligungsgesellschaft mbH auf vollständige Aufhebung des markenrechtlichen Schutzes der „tagesschau“ abgewiesen. Die Unionsmarke bleibt daher für die Bereitstellung von Nachrichtensendungen bestehen. Das Gericht betonte, dass auch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten dem Wettbewerb gegenüber privatrechtlichen Rundfunkanstalten unterlägen und eine markenmäßige Benutzung in der Einblendung während der Sendung liegt.

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22. April 2025 Top-Urteil

App-Zentrum III

Facebook F auf einer blauen Taste einer Tastatur
Urteil des BGH vom 27.03.2025 , Az.: I ZR 186/17

Das App-Zentrum von Facebook, in dem Spiele (online) bereitgestellt werden und der Nutzer erst nach Einwilligung darin, dass die App "seine allgemeinen Informationen", die E-Mail-Adresse, und Statusmeldungen übermitteln, und darüber hinaus im Namen des Verbrauchers zu "posten", spielen kann, verstößt gegen Informationspflichten der DSGVO und damit zugleich gegen gesetzliche Bestimmungen des unlauteren Wettbewerbs. Es sei nämlich u.a. nicht erkennbar, welche Daten für den (weiteren) Transfer an vierte Unternehmen freigegeben würden, und welchem Zweck die Übertragung diene.

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07. April 2025 Top-Urteil

Unbegründete Schufa-Meldungen können zu immateriellem Schadensersatz führen

Schufa-Eintrag im Wörterbuch
Urteil des BGH vom 28.01.2025, Az.: VI ZR 183/22

Weil eine Kundin die Rechnungen ihres Mobilfunkanbieters nach einigen Monaten nicht zahlte, meldete dieser sie bei der Schufa, obwohl keine Entscheidung über die Forderungen vorlag. Die Stigmatisierung der Frau als zahlungsunfähig oder –unwillig sowie die Herabsetzung der Kreditwürdigkeit müsse nicht hingenommen werden. Daher sprach der BGH wie auch die Vorinstanz ihr einen immateriellen Schadensersatz in Höhe von 500 Euro nach der DSGVO zu.

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24. März 2025 Top-Urteil

Apples marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb

Pressemitteilung des BGH zum Beschluss vom 18.03.2025, Az.: KVB 61/23

Das Bundeskartellamt stellte gem. § 19a I GWB fest, dass Apple eine markübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb im Sinne des § 18 IIIa GWB inne hat. Dadurch hat das Bundeskartellamt die Befugnis, Apple bestimmte Verhaltensweisen zu untersagen, § 19a II GWB. Mit dieser Einstufung unzufrieden legte Apple Beschwerde gegen die Feststellung ein und der Kartellsenat des BGH gab nun bekannt, dass er der Beurteilung des Bundeskartellamtes folge.

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07. März 2025 Top-Urteil

Widerrufsbelehrung auch ohne Telefonnummer wirksam

Text einer Widerrufserklärung auf dem ein Kugelschreiber liegt
Beschluss des BGH vom 25.02.2025, Az.: VIII ZR 143/24

Die Frage, ob dem Verbraucher beim Abschluss eines Fernabsatzvertrags in einer von der Musterwiderrufsbelehrung in Teilen abweichenden Widerrufsbelehrung zusätzlich eine Telefonnummer des Unternehmers mitgeteilt werden muss, wenn in der Widerrufsbelehrung als Kommunikationsmittel bspw. dessen Postanschrift und E-Mail-Adresse genannt werden, hat der BGH verneinend beantwortet. Weder die Regelungssystematik noch der Zweck des Art. 6 Abs. 1 Buchst. h der Verbraucherrechterichtlinie sprechen für eine Verpflichtung zur Nennung einer Telefonnummer. Gemäß dem Regelungszweck soll sichergestellt werden, dass der Verbraucher eine schnelle Kontaktaufnahmemöglichkeit hat. Dies ist aber bereits bei Nennung der Post- und E-Mail-Anschrift (bei einer auf der Webseite leicht auffindbaren Telefonnummer) gegeben.

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24. Februar 2025 Top-Urteil

Weiterleitung von Positivdaten kein DSGVO Verstoß

DSGVO und Paragraphen zeichen auf Würfeln liegen auf Tastatur
Urteil des LG Augsburg vom 29.01.2025, Az.: 121 O 110/24

Wer mit einem Telefonanbieter bspw. einen Mobilfunkvertrag abschließt, kann keine Schadens- oder Unterlassungsansprüche geltend machen, wenn der Anbieter Positivdaten i.S.d DSGVO an Auskunfteien wie z.B. die Schufa Holding AG weiterleitet. Zum einen kommt die Weiterleitung der Daten dem Verbraucher selbst zugute (Schutz vor Identitätsdiebstahl), und zum anderen stellt eine solche Übermittlung (im Gegensatz zu Datenleck-Fällen) keinen Kontrollverlust des Verbrauchers über seine Daten dar, begründete das LG Augsburg seine Entscheidung.

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11. Februar 2025 Top-Urteil

Wie müssen Geschäftsmails verschlüsselt werden?

Würfel mit Paragraphenzeichen und DSGVO Gesetzesbezeichnung auf Tastatur
Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 18.12.2024 (Az.: 12 U 9/64)

Zur Frage, wie E-Mail-Verkehr zwischen einem Unternehmer und seinem Kunden geschützt werden müsse, urteilte das OLG Schleswig-Holstein. In dessen Fall ging es um einen Bauunternehmer und dessen Kundin. Der Unternehmer versendete eine Mail mit einer darin enthaltenen Rechnung für seine Leistung an seine Kundin. Die Mail wurde von Internet-Verbrechern abgefangen. Diese Veränderten die angegebene Rechnungssumme und Kontoverbindung. Die abgeänderte Mail wurde an die Kundin geschickt und diese zahlte an das angegebene Konto.

Das OLG Schleswig-Holstein urteilte nun, dass es nicht ausreiche, Mails, welche nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten darstellen, nur per sog. Transportverschlüsselung gesichert werden dürfen. Grund dafür ist, dass diese Verschlüsselung keinen "geeigneten" Schutz im Sinne der DSGVO darstellt, da eine Verfälschung ein finanzielles Risiko für Kunden darstellt.

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05. Dezember 2024 Kommentar Top-Urteil

Die Grenze des UDRP-Verfahrens zeigt sich bei einer Entscheidung um die Domain „teslaunch.net“

Domain Kürzel auf Tastatur
Kommentar zum UDRP-Verfahren vom 19.11.2024, Claim Number: FA2410002120768

Der Automobilhersteller Tesla sah seine Rechte als Inhaber der Marke „TESLA“ sowie der Domain „tesla.com“ durch die Domain „teslaunch.net“ verletzt. Laut dem Beschwerdeführer nutze die Gegenpartei die Domain für eine Webseite, die Waren von Tesla für Dritte zum Kauf anbietet. Daraus ergebe sich kein berechtigte Interesse an der strittigen Domain. Insbesondere seien die Voraussetzungen der sog. Oki Data Verteidigung nicht erfüllt. Der „Oki Data Test“ ist ein Prüfvorgang im Rahmen eines UDRP-Verfahrens, mit welchem eine berechtigte Nutzung der Domain durch den Verfahrensgegners begründet werden kann. Dabei steht als Voraussetzung im Vordergrund, dass die Beziehung zwischen dem Inhaber der Webseite einerseits und dem Inhaber der Marke andererseits eindeutig hervorgehen muss.

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29. November 2024 Top-Urteil

Desinfektionsmittel darf nicht als „hautfreundlich“ beworben werden

Ein Pfleger benutzt einen Hände Desinfektionsspender in einem Krankenhaus
Urteil des BGH vom 10.10.2024, Az.: I ZR 108/22

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte über die Zulässigkeit einer Werbeaussage hinsichtlich eines Desinfektionsmittels zu entscheiden. Konkret bezeichnete die Drogeriemarktkette "dm" ein solches Mittel während der Coronapandemie als "hautfreundlich". Dem ging eine Klage der "Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V." voraus, welcher das Unterlassen dieser Bezeichnung wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens begehrte. Der BGH urteilte unter Berücksichtigung einer EuGH-Entscheidung zu Ungunsten der Drogeriemarktkette. Aus Art. 72 Abs. 3 S. 2 Biozid-VO ergebe sich, dass jede Werbebezeichnung eines Biozidproduktes, das irreführend auf die Gesundheit von Mensch und Tier Bezug nimmt und dadurch die Risiken verharmlost, unzulässig ist. "Hautfreundlich" stehe als positive Eigenschaft derart im Vordergrund, dass die Risiken dadurch vereitelt werden.

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19. November 2024 Top-Urteil

Bayern kann sich nicht auf ältere Markenrechte am Schloss Neuschwanstein berufen

Urteil des EuG vom 16.10.2024, Az.: T-506/23

Zugunsten des Bundesverbands Souvenir Geschenke Ehrenpreise e.V. wurde 2019 die Unionsmarke „Neuschwanstein“ beim EUIPO eingetragen, wogegen sich der Freistaat Bayern mit einem Antrag auf Nichtigerklärung wehren wollte. Die Ablehnung dieses Antrags wurde nun durch das Gericht der Europäischen Union bestätigt. Es fehle an einem Nachweis des Freistaats, die älteren Wortzeichen „Neuschwanstein“ und „Schloss Neuschwanstein“ außerhalb des örtlichen Geschäftsverkehrs zu benutzen. Außerdem sei der Rechtserwerb dieser Zeichen nach deutschem Recht nicht nachgewiesen worden.

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