Urteile aus der Kategorie „Top-Urteile“

12. September 2023 Top-Urteil

Inhalte von Gruppenchats nur in Ausnahmefällen vertraulich

Chatverlauf auf schwarzem Smartphone
Pressemitteilung des BAG zum Urteil vom 24.08.2023, Az.: 2 AZR 17/23

Entgegen der vorinstanzlichen Gerichte entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass Inhalte privater Whatsapp-Gruppenchats außerordentliche Kündigungen durch den Arbeitgeber begründen können. Auf den Einwand des Arbeitnehmers, er habe erwartet die Chats seien in Vertrauen geschrieben worden, kann sich dieser nur in Ausnahmefällen berufen. Dazu sei eine besonders persönlichkeitsschützende Sphäre vonnöten. Dabei komme es auf die Inhalte der Nachrichten sowie die Größe und Zusammensetzungen der Gruppe an. Chatten mehrere Arbeitskollegen in einer Whatsapp-Gruppe in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte, so mangele es laut BAG an einer solchen berechtigten Vertraulichkeitserwartung.

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16. August 2023 Top-Urteil

Fotos eines Entführungsopfers dürfen nicht ohne Einwilligung gezeigt werden

Recht am eigenen Bild
Urteil des BGH vom 06.06.2023, Az.: VI ZR 309/22

Der BGH hob das Urteil des OLG Köln vom 17.03.2022 auf und stellte fest, dass das Interesse des Opferschutzes eines Entführungsopfers dem der Berichterstattung überwiege. Die beklagte Rundfunkanstalt hatte Fotos, Audiomitschnitte und Ausschnitte einer Illustrierten in einem Filmbeitrag über die Entführung eines Mädchens aus dem Jahre 1981 verwendet, ohne eine erneute Einwilligung des mittlerweile erwachsenen Opfers einzuholen. Der BGH erkannte nun, dass es sich nach einer so langen Zeit nicht mehr durch den Begriff des "Zeitgeschehens" rechtfertigen lasse, einen derartigen Eingriff hinnehmen zu müssen. Er erkannte zwar eine fachgerechte Verwendung sowie eine grundsätzliche Schutzbedürftigkeit der Interessen der Beklagten, es sei aber nicht hinzunehmen, dass die ursprüngliche Freigabe der Bilder durch die Eltern nicht auf diese Verwendung gerichtet war. Außerdem räumte der BGH ein, dass Opfer einer Straftat nach einem gewissen Zeitablauf selbst über die Verwendung ihrer Fotos entscheiden darf.

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31. Juli 2023 Top-Urteil

Wie dürfen personenbezogene Daten verarbeitet werden?

Außenfassade des Europäischen Gerichtshof mit Flaggen der Mitgliedsstaaten.
Urteil des EuGH vom 04.07.2023 (Az.: C‑252/21)

Bei einem Verfahren vor dem OLG Hamburg zwischen den "Meta Platforms" und dem Kartellamt über die erlassene Verfügung gegen Meta, die AGB und Nutzungsbedingungen abzuändern, legte das OLG dem EuGH mehrere Vorlagefragen für ein Vorabentscheidungsverfahren vor. Neben weiteren, die Zuständigkeit des Kartellamts betreffenden Fragen, wollte das OLG den Umgang mit personenbezogenen Daten geklärt wissen. Darunter fiel die Frage, ob eine wirksame und vor allem freiwillige Einwilligung in die Nutzung von personenbezogenen Daten bei marktübergreifenden Sozialen-Netzwerken überhaupt möglich ist. Der EuGH urteilte, dass es grundsätzlich möglich ist, eine wirksame, freiwillige Einwilligung abzugeben, dies wird aber an bestimmte Merkmale gebunden, da davon ausgegangen werden kann, dass zwischen den "Meta Platforms" und dem Nutzer ein Ungleichgewicht herrscht. Den Nutzern muss beispielsweise die Möglichkeit gegeben werden, bestimmte Datenverarbeitungsvorgange einzeln zu verbieten. Weiterhin wollte das OLG wissen, ob eine Speicherung der in Art. 9 Abs. 1 DSGVO genannten Daten bei Plattformen, die diese Daten betreffen, über sog. "Facebook-Business-Tools" oder die Einsichtnahme über Cookies oder ähnliche Speicherungsmöglichkeiten bereits als Verarbeitung im Sinne der Norm gesehen werden kann. Art. 9 Abs. 1 DSGVO verbietet grundsätzlich die Verarbeitung der dort genannten personenbezogenen Daten. Diese Frage bejahte der EuGH. Weiterhin bestimmt die DSGVO auch, dass personenbezogene Daten nur verwendet werden dürfen, wenn dies für die Vertragserfüllung notwendig oder zur Wahrung von berechtigtem Interesse ist. Hier fragt das OLG danach, ob sich Meta auf diese Regelung berufen kann, wenn in den AGB und Nutzungsbedingungen geregelt ist, dass für die Nutzung der Meta Plattformen die Verarbeitung dieser Daten notwendig ist. Bezüglich der Notwendigkeit antwortete der EuGH, dass die Verarbeitung der Daten objektiv unerlässlich für die Erfüllung sein muss und nicht lediglich im Vertrag erwähnt sein muss oder bloß nützlich ist. Bezüglich des berechtigten Interesses antwortete der EuGH, dass dies nur gegeben sein kann, wenn der Betreiber angibt, welches Interesse er schützen möchte, wenn die Verarbeitung der Daten nur innerhalb der nötigen Grenzen geschieht und wenn die Interessen des Nutzers am Schutz seiner Grundrechte und Grundfreiheiten das berechtigte Interesse des Betreibers nicht übersteigt.

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14. Juli 2023 Top-Urteil

Journalisten nicht grundsätzlich zum Quellschutz verpflichtet

Würfel die Presse buchstabieren auf Zeitschrift
Beschluss des LG Berlin vom 06.06.2023, Az.: 67 O 36/23

Das LG Berlin entschied, dass die Preisgabe einer Quelle durch einen Journalisten, ohne eine ausdrückliche Genehmigung des Informanten, nicht zu einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts führt, soweit es sich um wahre Tatsachenbehauptungen handelt, die Dritten zur Meinungsbildung dienen können. Etwas gegenteiliges wäre nur gerechtfertigt, wenn eine Pflicht zur Geheimhaltung und eine damit verbundene Pflicht zur Zeugnisverweigerung besteht. Eine solche gesetzliche Pflicht existiert für Journalisten jedoch ausdrücklich nicht. Journalisten sind nur mit einer vorherigen Geheimhaltungsvereinbarung zum Quellenschutz verpflichtet, daraus folgend müssen Informanten eines Print- oder sonstigen Mediums mit der Veröffentlichung, der überlassenen Informationen und ihrer eigenen Enttarnung, rechnen.

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22. Juni 2023 Top-Urteil

Die Vergütungregelungen der Arbeit von Strafgefangenen in Bayern und Nordrhein-Westfalen sind verfassungswidrig

Geld Münzen und Scheine
Urteil des BVerfG vom 20.06.2023, Az.: 2 BvR 166/16 und 2 BvR 1683/17

In einer Grundsatzentscheidung stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Regelungen über die Vergütung von Strafgefangenen in den Bundesländern Bayern und Nordrhein-Westfalen verfassungswidrig sind, da sie gegen das Resozialisierungsgebot (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) verstoßen. Damit bekamen zwei Häftlinge aus den jeweiligen Bundesländern, die Verfassungsbeschwerde gegen den geringen Lohn von ca. 2€ pro Stunde eingelegt hatten, Recht. Diese Entscheidung basiert auf der Feststellung, dass es dem Gebot der Resozialisierung entgegenwirke, wenn die Gefangenen keine bzw. eine zu geringe Wertschätzung für ihre verrichtete Arbeit bekommen. Das BVerfG weist in seinem Urteil darauf hin, dass der Gesetzgeber hier dringend nachbessern und ein "in seiner Gesamtheit schlüssiges Resozialisierungskonzept" entwerfen müsse, wofür eine Frist bis zum 30.06.2025 festgelegt wurde. Dabei sollen vor allem der Zweck der Gefangenenarbeit und damit der Vergütung geregelt sein, wobei diese auf die Erreichung des Zwecks abgestimmt sein muss.

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19. Juni 2023 Top-Urteil

Drohnenaufnahmen sind nicht von der Panoramafreiheit gedeckt

Mann mit Drohne im Sonnenuntergang
Urteil des OLG Hamm vom 27.04.2023, Az.: 4 U 247/21

Nach der Berufung der Beklagten stimmte auch das OLG Hamm der erstinstanzlichen Entscheidung des LG Bochum zu, dass es sich bei den veröffentlichen Bildern der Kunstwerke um Verstöße gegen das urheberrechtlich geschützte Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht handelt, wobei der Eingriff auch nicht durch die Einschränkung der "Panoramafreiheit" gedeckt ist. Hierfür fehlt das, durch den BGH in der "AIDA Kussmund"-Entscheidung herausgearbeiteten, Merkmal, dass die Perspektive der Drohnenaufnahmen nicht "von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen" einsehbar ist. Weiterhin bestätigte das OLG, dass grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch bestehe, dieser aber geringer ist, als vom LG Bochum angenommen.

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01. Juni 2023 Top-Urteil

Jetzt doch Ansprüche wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen?!

Auspuff eines Autos
Urteil des EuGH vom 21.03.2023, Az.: C-100/21

Nach langem hin- und her hat der EuGH nun überraschend entschieden: der Schadensersatz gegen Automobilhersteller wegen der Verwendung von Abschalteinrichtungen darf nicht auf null hinauslaufen. Es bleibt abzuwarten, wie die deutschen Gerichte auf diese Entscheidung reagieren; Betroffene dürfen also wieder hoffen.

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23. Mai 2023 Top-Urteil

Kostenloses Abrufen von Musik stellt Schadensersatzanspruch dar

Frau hört mit ihrem Handy Musik
Urteil des OLG Hamburg vom 23.03.2023, Az.: 5 U 128/17

Das OLG Hamburg lehnt die Berufung der Beklagten gegen das vorangegangene Urteil des LG Hamburg vom 27. Juni 2017 (Az.: 310 O 89/16) ab. Die Beklagte, Betreiberin eines Sharehosting-Dienstes, wurde gegenüber der Klägerin zu Schadensersatz verurteilt. Die Webseite der Beklagten beeinhaltete eine Funktion, mit welcher Musikdateien hochgeladen und mit einem entsprechenden, von der Seite generierten Link, kostenlos abgerufen werden konnten. Entsprechende Links wurden mit Hilfe von Linksammlungen im Internet verbreitet. Nach Auffassung der Gerichte stellt dies eine unzulässige öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes dar, weshalb ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden kann.

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08. Mai 2023 Top-Urteil

„Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ verletzt keine Markenrechte

Eierlikörflasche neben vollen Gläsern und Eierschalen
Urteil des OLG Düsseldorf vom 27.04.2023, Az.: 20 U 41/22

Eine Eierlikörherstellerin klagte gegen Konkurrentin auf dem Markt, da diese ihren Eierlikör mit „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ bewarb. Dies soll die Markenrecht der Klägerin an der Wortmarke „Eieiei“ verletzen. Das Gericht sah hierin keine Markenverletzung, da „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ vom Verbraucherkreis nicht als Herkunftshinweis verstanden werde. Es liegt vielmehr eine Beschreibung des beworbenen Eierlikörs vor, dessen Kernzutat Ei sei.

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11. April 2023 Top-Urteil

Fehlende Einwilligung von Lehrern in Livestreamunterricht

Schüler sitzen mit Laptops am Tisch und machen eine Gruppenarbeit
Urteil des EuGH vom 30.03.2023, Az.: C-34/21

Für Livestreamunterricht während der Corona-Pandemie wurden Lehrer, im Gegensatz zu den Schülern, aufgrund einer nationalen Vorschrift, nicht nach ihrer Einwilligung in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten gefragt. Der EuGH beantwortete in dem Kontext die Vorlagefragen zur Auslegung des Art. 88 DSGVO, dahingehend, dass speziellere Vorschriften i.S.d. Art. 88 Abs. 1 DSGVO auch die Vorgaben des Abs. 2 erfüllen müssen. Für eine spezifischere Norm ist es nicht ausreichend, wenn bloß die Bestimmungen der DSGVO wiederholt werden.

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