Urheberschutz & Design

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Haben Sie eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten?

Wir prüfen, ob die abgemahnten Ansprüche berechtigt sind, erläutern Ihnen die Risiken und zeigen Ihnen auf wie Sie effizient Ansprüche abwehren können. Wir helfen sofort und unkompliziert!

Haben Sie eine Abmahnung wegen Bilderklau erhalten?

Wir prüfen, ob die abgemahnten Ansprüche berechtigt sind, erläutern Ihnen die Risiken und zeigen Ihnen auf wie Sie effizient Ansprüche abwehren können. Wir helfen sofort und unkompliziert!

Sie sind Fotograf oder Rechteinhaber an Fotografien?

Gegen Bilderklau können Sie sich zur Wehr setzen!

Wir setzen für Sie nicht nur effektiv Unterlassungsansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch, sondern auch Schadensersatz wegen Verwendung der Fotos.

Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten?

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Aktuelle Auszeichnungen

IT Law - Law Firm of the Year in Germany - 2020
Industrial Property Protection Law Firm of the Year Germany
IT Law - Law Firm of the Year in Germany - 2021
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Beratungsfelder Urheberrecht & Urheberschutz:

Urheberrecht & Urheberschutz:

Gerade in unserem Informationszeitalter werden oft geistige Leistungen des Urhebers verletzt. Die geistige Leistung eines Urhebers an urheberrechtlichen Werken wie Texten, Musik, Bildern, Filmen, Programmierung, Software, etc. stellt eine werthaltige Leistung dar. Mit Zunahme des Internets hat auch die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken exorbitant zugenommen. Gleichzeitig hat jedoch die technische Weiterentwicklung zur Folge, dass urheberrechtliche Verstöße für Urheber leichter aufzufinden sind. Genauso schnell wie daher urheberrechtliche Werke kopiert werden können, sind diese auch wieder aufzufinden. Bei Verletzungen von Privatpersonen ist hier der Streitwert für Unterlassungsansprüche auf 1.000 EUR gedeckelt. Bei Verletzungen im geschäftichen Bereich liegen hier Streitwerte bereits bei nur einem vervielfältigten Werk bei 5.000 - 20.000 €. Daneben drohen hohe Schadensersatzforderungen. Bei Software wie CAD-Programmen werden oft Schadensersatzansprüche im hohen 5-stelligen Bereich geltend gemacht.

Bei Fällen wie Abmahnungen von Filesharing in Tauschbörsen ist neben dem rechtlichen Spezialwissen auch ein hohes Maß an technischem Know-How erforderlich.

Erfahrene Fachanwälte gesucht?

  • 20 Jahre Erfahrung
  • Erfahrung mit über 10.000 Gegnern, Rechtsanwälten und Kanzleien
  • hochspezialisierte Rechts- und Fachanwälte Fachanwälte IT-Recht und Fachanwälte Gewerblicher Rechtsschutz
  • perfekte Ausrichtung durch ausschließliche Tätigkeit in zusammengehörigen und verzahnten Rechtsgebieten
  • zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig
  • hochkarätige in- und ausländische Mandanten


Beratungsfelder Geschmacksmuster & Designschutz:

Geschmacksmuster & Designschutz:

Designleistungen werden durch unterschiedliche gesetzliche Regelungen geschützt. So kann die äußere Gestaltung eines Produkts, aber auch beispielsweise sonstige grafische Gestaltungen, als Design oder Gemeinschaftsgeschmacksmuster geschützt werden. Design und Geschmacksmuster sind letztlich die gleichen Schutzrechte werden jedoch je nach Registrierungamt unterschiedlich benannt. Vom Geschmacksmuster als Schutz der äußeren Gestaltung ist das Gebrauchsmuster zu unterscheiden, das wie ein Patent eine technische Erfindung schützt. Gerade für Laien ist dies leicht zu verwechseln.

Ebenso ist es möglich die Form eines Produkts als 3D-Marke anzumelden. Auch ohne Anmeldung ist es möglich, dass ein Produkt oder eine Gestaltung Urheberschutz genießt oder diesem ein Schutz als nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster zukommt. Bei Verletzungsfällen kommen regelmäßg Ansprüche aus wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz dazu, der in bestimmten Konstellationen einen wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz bietet.

Wir beraten und vertreten sowohl Rechteinhaber als auch Unternehmen gegenüber denen Ansprüche geltend gemacht werden

Da sich Ansprüche wegen des "Designs" eines Produkts aus vielen unterschiedlichen Rechtsgebieten ergeben können, ist es entscheidend im Rahmen einer strategischen anwaltlichen Beratung für Rechteinhaber die unterschiedlichen Schutzvoraussetzungen zu kennen und sich dementsprechend zu entscheiden, welche Schutzrechte sinnvoller Weise angemeldet werden sollen. Die Anmeldung einer Sammelanmeldung eines Designs oder Gemeinschaftsgeschmacksmusters bietet hier oft eine kostengünstige Möglichkeit, die vielen Mandanten nicht bekannt ist. Ebenso zu berücksichtigen unter welchen Aspekten bei einer Verletzung aus den jeweiligen Schutzrechten vorgegangen werden kann.

In der Praxis zeigt sich beispielsweise auf Verletzerseite oft, dass Rechtsanwälte von Rechteinhabern  in der Abmahnung, aber auch gerichtlich, ein Konglomerat von Verletzungsaspekten geltend machen, aber nicht korrekt nach Ansprüchen trennen. Prüft man dann die Ansprüche sauber nach einzelnen Schutzrechten, stellt sich dann heraus, dass die keine Ansprüche gegeben sind.

Ebenso vertreten wir Mandanten auch bei Löschungsanträgen von Designs vor dem DPMA und Nichtigkeitsanträgen von Gemeinschaftsgeschmacksmustern bei der EUIPO. Gleiches gilt für Widerklagen im Verletzungsverfahren.

Schutz der äußeren Gestaltung eines Produkts:

  • Design
  • Geschmacksmuster
  • 3D-Formmarke
  • Urheberrecht
  • wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz


Wie wir unsere Kosten berechnen

Kosten

Erstberatung

Für sämtliche Fragestellungen bieten wir Ihnen eine kostengünstige Erstberatung an. Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir die Rechtslage kompetent und umfassend.

Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Webseiten-Prüfung

Die Kosten für die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Webseiten-Prüfung  rechnen wir im Regelfall zu einem fixen Pauschalpreis ab, die Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Zeitaufwand zu einem fairen Stundensatz. Bei Rechtstexten für komplexere Projekten rechnen wir meist ebenfalls nach Zeitaufwand zu einem fairen Stundensatz  ab. Kostentransparenz und Kostensicherheit sind uns wichtig und bilden für uns die Grundlage einer vertrauensvollen und langjährigen Zusammenarbeit. Daher geben wir Ihnen vor Beauftragung auch eine realistische Einschätzung des Aufwands und locken Sie nicht mit einem unrealistisch niedrigem Aufwand.

AGB-Flatrate & Webcheck-Flatrate

Unsere individuelle AGB-Flatrate für Online-Shops, eBay-Verkäufe, Amazon, Yatego und viele andere Plattformen bieten wir Ihnen zu einem fairen Preis ab monatlich 35 € zzgl. MwSt an (berechnet bei jährlicher Zahlungsweise).

Ihr persönlicher Rechtsanwalt /Fachanwalt steht Ihnen ohne Zusatzkosten unbegrenzt zur Verfügung bis hundertprozentig rechtssicher alle Punkte umgesetzt sind. Voraussetzung dafür, dass wir Ihnen unsere AGB-Flatrate und Webcheck-Flatrate anbieten können, ist die vorherige Erstellung von AGBs und Rechtstexten durch unsere Kanzlei.


Abmahnungen

Bei Abmahnungen bieten wir Ihnen eine kostengünstige Erstberatung an. In diesem Rahmen prüfen wir nicht nur die Berechtigung der Abmahnung, sondern im Regelfall auch zusätzlich, ob und wie gegen den abmahnenden Mitbewerber vorgegangen werden kann. Die Kosten der Erstberatung rechnen wir in voller Höhe auf die weitere außergerichtliche Tätigkeit an.

außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen

Die außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen rechnen wir im Regelfall nach den gesetzlichen Gebühren aufgrund Streitwert ab. Dies hat den Vorteil, dass Sie bei Abmahnungen einen Erstattungsanspruch in voller Höhe gegen den Verletzer haben.   Vor der Abmahnung empfehlen wir meist eine kostengünstige Erstberatung in der wir die Chancen einer Abmahnung prüfen. Die Kosten der Erstberatung rechnen wir in voller Höhe auf eine folgende außergerichtliche Tätigkeit an.

Erstellung und Prüfung von IT-Verträgen

Die Kosten für die Erstellung oder Prüfung von IT-Verträgen rechnen wir nach Zeitaufwand zu einem fairen Stundensatz oder zu einem fixen Pauschalpreis ab. Kostentransparenz und Kostensicherheit sind uns wichtig und bilden für uns die Grundlage einer vertrauensvollen und langjährigen Zusammenarbeit. Daher geben wir Ihnen vor Beauftragung auch eine realistische Einschätzung des Aufwands und locken Sie nicht mit einem unrealistisch niedrigem Aufwand.

Unsere Rechtsanwälte für Urheberschutz & Design

Hild_225x250Hagen Hild, Rechtsanwalt Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwalt WagnerAlexander Wagner, Rechtsanwalt
Kempter_225x250Arthur Kempter, Rechtsanwalt Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwältin PillerKerstin Piller, Rechtsanwältin Fachanwältin IT-Recht Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz

Warum Sie uns beauftragen sollten

Erfahrung seit 2001
Aufgrund unserer hochspezialisierten und langjährigen Kanzlei-Tätigkeit können wir unsere Praxis-Erfahrung effektiv für Sie einbringen.
Erfahrung mit über 10.000 Gegnern und Rechtsanwälten
In der Zeit seit 2001 konnten wir Erfahrung mit über 10.000 Gegnern, Kanzleien und Rechtsanwälten sammeln. Diese Erfahrung setzen wir täglich zum Nutzen unserer Mandanten ein. Unsere Gegnerliste ist eine der umfangreichsten Gegnerlisten im Internet.
Fachanwälte IT-Recht / Fachanwälte Gewerblicher Rechtsschutz
In unserer Kanzlei finden Sie Fachanwälte für IT-Recht und Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz.
Rechteinhaber und Verletzte wissen bei Verletzungsfällen im Internet nicht, an welchem Gericht ein Anspruch geltend gemacht wird
Bei Verletzungen im Internet gilt in der Regel der fliegende Gerichtsstand. Deshalb werden Ansprüche meist vor einem spezialisierten Gericht geltend gemacht werden und gerade nicht am Gericht des Wohn- oder Geschäftssitzes des Abgemahnten. Rechteinhaber oder Mitbewerber suchen sich hier meist ein Gericht aus, mit dem diese bereits Erfahrung gemacht haben oder dessen Rechtsprechung diese als günstig für sich einschätzen. Manche Kanzleien wählen aus Bequemlichkeit auch oft das Gericht an deren Kanzleisitz. Wir berücksichtigen bei unserer Beratung sowohl die unterschiedliche Rechtsprechung der einschlägigen Landes- und Oberlandesgerichte, als auch unsere Erfahrung in anderen Gerichtsfällen mit denselben Gegnern oder Kanzleien. Aus diesem Grund wählen erfahrene Mandanten gleich einen spezialisierten Rechtsanwalt, anstatt eines Rechtsanwalts vor Ort.
Wir sind zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig
Egal ob bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Aufgrund unserer Spezialisierung sind wir zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig.
Kenntnis der divergierenden Rechtsprechung der Landes- und Oberlandesgerichte
Durch unsere über 10-jährige Tätigkeit auf Seiten von Rechteinhabern und Abgemahnten, können wir unsere ganze Erfahrung zugunsten unserer Mandanten einbringen. Hierbei kommt unseren Mandanten unsere bundesweite Tätigkeit an unterschiedlichen Gerichten und die Kenntnis von deren unterschiedlichen Entscheidungen zugute. Vielfach entscheiden sogar einzelne Richter der jeweiligen Gerichte unterschiedlich. Viele Anwälte haben hier nur theoretische, jedoch keine praktischen Erfahrungen. Um gerichtliche Verfahren zu vermeiden oder diese zu gewinnen, kommt es jedoch meist auch auf praktische Erfahrungen an, nicht ausschließlich auf theoretisches Wissen.
hoher interner Wissensaustausch durch spezialisiertes Kanzlei-Team im gleichen Tätigkeitsbereich
Sämtliche Anwälte unserer Kanzlei sind im gleichen Rechtsbereich tätig. Dadurch ist ein hoher interner Wissensaustausch gewährleistet. Dies gilt sowohl für Fachwissen, als auch Sonderwissen über Gerichte, Richter, Gegner, Rechtsanwälte oder Kanzleien.
perfekte Ausrichtung durch ausschließliche Tätigkeit in zusammengehörigen und verzahnten Rechtsgebieten
Dieses Spektrum wird nur von sehr wenigen Kanzleien bundesweit angeboten.
langjährige technische und wirtschaftliche Erfahrung im Bereich Internet und IT
Wir lassen bei der Beratung nicht nur unser rechtliches Fachwissen einfließen, sondern geben unsere ganze Praxiserfahrung an Sie weiter. Auch bei untypischen IT-Fällen profitieren Sie von unserer langjährigen technischen und wirtschaftlichen Erfahrung im Bereich Internet und IT.

31. Oktober 2024 Top-Urteil

Drohnenaufnahmen nicht von der Panoramafreiheit gedeckt

Drohne mit einer Kamera fliegt bei gutem Wetter über ein Feld entang eines Flusses.
Urteil des BGH vom 23.10.2024, Az.: I ZR 67/23

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte über die Reichweite der sog. Panoramafreiheit nach § 59 Abs. 1 S. 1 UrhG zu entscheiden. Dadurch werden die Rechte des Urhebers dahingehend eingeschränkt, dass die Vervielfältigung eines Werkes mittels einer Grafik (z.B. Lichtbild oder Film) zulässig ist, wenn es sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befindet. Somit soll die Möglichkeit geschaffen werden, ohnehin öffentlich einsehbare Werke, auch als Lichtbild oder ähnliches betrachten zu können. Konkret veröffentlichte die Beklagte ein Buch, welches Aufnahmen von einem derartig frei einsehbaren Kunstwerk zeigt. Hierbei problematisch war, dass es sich dabei um eine Luftbildaufnahme mittels Drohne handelte. Laut BGH soll die sog. Panoramafreiheit aber nur für Perspektiven gelten, die mit dem eigenen Auge sichtbar sind. Ein für das Publikum unzugänglicher Ort wie die Aufnahme mittels Drohne rechtfertige hingegen keine urheberrechtliche Freistellung nach § 59 Abs. 1 S. 1 UrhG.

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