Abmahnung des Folkert Knieper durch die Pöpken Santjer Bischoff Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzungen

21. März 2024
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Uns liegt eine Abmahnung des Folkert Knieper, ausgesprochen durch die Pöpken Santjer Bischoff Rechtsanwälte, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Internet eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben.

Die Abmahnung des Folkert Knieper im Einzelnen

In der Abmahnung des Folkert Knieper, ausgesprochen durch die Pöpken Santjer Bischoff Rechtsanwälte, wird unserem Mandanten vorgeworfen, eine urheberrechtlich geschütztes Foto auf seiner Internetplattform frei zur Verfügung gestellt zu haben.  Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung gem. §§19a, 31 Abs. 3 UrhG, §§16, 31 Abs. 3 UhrG sowie §13 UrhG dar.

Folkert Knieper macht daher einen Unterlassungsanspruch aus § 97 Abs. 1 UrhG geltend, wozu unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert wird, ein entsprechendes vorgefertigtes Exemplar ist angehängt. Außerdem wird ein Schadensersatz in Höhe von 702,00 Euro gefordert. Zuletzt verlangt die Gegenseite auch die Übernahme der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 713,76 Euro durch unseren Mandanten, welche aus dem RVG abgeleitet werden.

 

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Folkert Knieper

Bei einer vorformulierten Unterlassungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält oder zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang rechtlich an die Unterlassung gebunden sind. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.

 

Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, wenn keine oder eine unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben wird. Dieses ist mit erheblichen (vermeidbaren) Kosten verbunden. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

 

 

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