Abmahnung der Pommat GmbH durch den Rechtsanwalt Steffen Koch wegen Markenrechtsverletzung

19. März 2024
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Uns liegt eine Abmahnung der Pommat GmbH, ausgesprochen durch den Rechtsanwalt Steffen Koch, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen eines Online-Shops eine Markenrechtsverletzung begangen zu haben.

Die Abmahnung der Pommat GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Steffen Koch wird näher aufgeführt, dass unser Mandant im Rahmen eines Online-Shops Waren unter der geschützten Bezeichnung „Pommat“ anbieten soll. Dies stelle eine Markenrechtsverletzung nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG dar.

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei dem Schreiben ein entsprechendes Exemplar beigefügt wurde. Daneben werden Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 2.002,41 geltend gemacht. Diese Summe errechne sich aus einem Gegenstandswert von EUR 50.000,00. Außerdem behält sich die Gegenseite einen Schadensersatz wegen entgangener Lizenzgebühren vor.

 

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Pommat GmbH

Bei einer vorformulierten Unterlassungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält oder zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang rechtlich an die Unterlassung gebunden sind. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.

 

Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, wenn keine oder eine unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben wird. Dieses ist mit erheblichen (vermeidbaren) Kosten verbunden. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

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