Inhalte mit dem Schlagwort „Amazon“

16. Februar 2023 Top-Urteil

Wettbewerbsrechtliche Zurechnung von „Affiliate“-Betreibern

Laptopbildschirm, auf dem die Internetseite Amazon geöffnet ist
Urteil des BGH vom 26.01.2023, Az.: I ZR 27/22

Wettbewerbswidrige Webseiten mit „Affiliates-Links“ sind dem Betreiber nicht zuzurechnen. Sog. „Affiliates“ steht es im Rahmen eines Amazon-Partnerprogramms zu, Links auf der eigenen Webseite zu veröffentlichen, die auf Angebote der Handelsplattform Amazon verweisen. Bei Kaufabwicklung über einen solchen Link erhält der „Affiliate“ eine anteilige Provision. Mangels einer Beherrschung des Risikobereichs sowie einer Einflussmöglichkeit Amazons auf die Webseite des „Affiliate“, sei laut BGH kein zurechnungsbegründendes Beauftragtenverhältnis im Sinne des § 8 Abs. 2 UWG gegeben. Dafür spreche außerdem das Eigeninteresse, das der „Affiliate“ durch das Generieren von Provision verfolgt.

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22. August 2023

Amazon muss Kunden nicht unbedingt eine Telefonnummer zur Verfügung stellen

Zeichnung von drei Menschen, die vor einem Laptop stehen, auf dem ein Support-Mitarbeiter mit Headset abgebildet ist
PM Nr. 89/19 zum Urteil des EuGH vom 10.07.2019, Az.: C-649/17

Online-Händler wie Amazon sind nicht verpflichtet, ihren Kunden vor Vertragsabschluss eine Telefonnummer zur Kontaktaufnahme zur Verfügung zu stellen oder gar neu einzurichten. Trotzdem muss der Unternehmer eine direkte und effiziente Kommunikation gewährleisten. Dazu können auch andere Kommunikationsmittel bereitgestellt werden, wie beispielsweise ein elektronisches Kontaktformular, einen Internet-Chat oder ein Rückrufsystem.

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10. Februar 2023

Die wettbewerbsrechtliche Haftung von Affiliate-Partnern

offener laptop, auf dem ein Fester geöffnet ist mit der Aufrschrift "Affiliate Program"
Pressemitteilung des I. Zivilsenates des BGH zum Urteil vom 26.01.2023 (Az.: I ZR 27/22)

Die Klägerin hatte die Beklagten auf Unterlassung in Anspruch genommen. Grund hierfür ist, dass Dritte im Rahmen des Affiliate-Programms von Amazon auf der eigenen Webseite Links zu Angeboten auf der Plattform setzen können. Wird darüber ein Verkauf vermittelt, erhalten sie einen Anteil des Verkaufspreises. Es wurde festgestellt, dass die bemängelte Werbung wettbewerbswidrig ist, allerdings die Voraussetzungen für die Haftung der Betreiber gem. § 8 II UWG fehlen. Diese würde dann angenommen werden, wenn der Geschäftsbetrieb des Betreibers erweitert worden wäre. Dies liegt vor, wenn diesem etwas zugutekommen würde und er ein gewisses Risiko tragen würde. Zudem wird die Werbung im eigenen Interesse der Dritten getragen. Somit stellt sie keine Erweiterung des Geschäftsbetriebs dar.

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12. Januar 2023 Top-Urteil

Markenrechtsverletzung durch Amazon

Warenkorb Online-Shopping
Urteil des EuGH vom 22.12.2022, Az.: C-148/21 und C-184/21

Der Betreiber einer Online-Verkaufsplattform, welche neben den eigenen Verkaufsangeboten einen Online-Marktplatz umfasst, benutzt das mit einer fremden Unionsmarke identische Zeichen jedenfalls dann selbst, wenn Drittanbieter ohne die Zustimmung des Inhabers dieser Marke solche mit diesem Zeichen versehenen Waren auf dem betreffenden Marktplatz zum Verkauf anbieten und der Betreiber u.a. sein eigenes Logo erscheinen lässt oder sonst den Eindruck erweckt, dass er die mit diesem Zeichen versehenen Waren im eigenen Namen und für eigene Rechnung selbst vertreibt.

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02. Dezember 2022

Anhängen an fremde Angebote bei Amazon

Laptopbildschirm auf dem die Webseite Amazon geöffnet ist
Urteil des LG Hamburg vom 14.07.2022, Az.: 327 O 32/19

Das Anhängen an ein fremdes Angebot bei Amazon stellt eine Markenverletzung dar, wenn die Marke genannt wird und die Ware nicht von dem Markeninhaber stammt oder mit seiner Zustimmung in den Verkehr gebracht wurde.

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06. Mai 2022 Top-Urteil

Garantieangaben für Online-Händler in relevanten Fällen verpflichtend

Das Wort Garantie wird durch eine Lupe vergrößert.
Urteil des EuGH vom 05.05.2022, Az.: C‑179/21

Der EuGH klärte die Frage, inwieweit eine Pflicht für Online-Händler besteht über die Herstellergarantie von Produkten zu informieren. Hintergrund war ein Fall, in dem eine Gesellschaft auf Amazon ein Produkt anbot. Auf der Seite des Angebots war unter „weitere technische Informationen“ ein Link aufzufinden, der zu einem Produktinformationsblatt des Herstellers führte, auf welchem sich auch Angaben zur Garantie befanden. Ein Mitbewerber der Gesellschaft war der Meinung, dass keine ausreichenden Angaben zur Garantie gemacht wurden, weshalb dieser Klage erhob. Der EuGH stellte klar, dass keine grundsätzliche Pflicht für Händler besteht, Angaben über die Herstellergarantie zu machen. Sollte der Verbraucher jedoch ein berechtigtes Interesse haben, besteh diese Pflicht schon. Ein solches berechtigtes Interesse liege dann vor, wenn die Informationen über die Garantie für den Verbraucher relevant sind, um zu entscheiden, ob er eine vertragliche Bindung mit dem Unternehmen eingehen möchte.

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18. März 2022

Keine Haftung für wettbewerbswidriges Verhalten von Affiliates

Laptopbildschirm, auf dem die Internetseite Amazon geöffnet ist
Urteil des OLG Köln vom 11.02.2022, Az.: 6 U 84/21

Auf der Internetseite „www.schlafbook.de“, welche den Eindruck eines redaktionellen Online Magazins vermittelt, wurde ein Ranking zu den „besten Matratzen 2019“ veröffentlicht. Zu jeder Matratze wurden sog. Affiliate-Links eingefügt, die alle zu Angeboten der jeweiligen Matratze auf der Internetseite der Beklagten, Amazon, führten. Dies war aus Sicht der Klägerin, einer Matratzenherstellerin und -vertreiberin, irreführend gem. § 5a Abs. 2 UWG, sowie ein Fall der verschleierten Werbung gem. § 5a Abs. 6 UWG. Die Klägerin ging deshalb gegen Amazon selbst vor. Das Gericht stellte jedoch klar, dass der Beklagten das Handeln der Betreiber von schlafbook.de nicht zugerechnet werden kann, da letzterer kein Mitarbeiter oder Beauftragter i.S.d. § 8 Abs. 2 UWG ist. Dafür fehle es an der notwendigen Eingliederung in die Organisation der Beklagten, sowie an einem bestimmenden Einfluss auf die Werbung.

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28. Mai 2021

Amazon-Händler haben regelmäßige Prüfpflicht ihrer Produktbilder

Lupe und Einkaufswagen mit Buchstaben auf einem Laptop
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 18.03.2021, Az.: 6 W 8/18

Händler, die ihre Waren bei Amazon anbieten, müssen regelmäßig überprüfen, ob die Bilder, die dem Angebot zugeordnet sind, auch dem tatsächlich verkauften Produkt entsprechen. Grund für den Rechtsstreit ist der Amazon-Algorithmus, der Produkten automatisch Bilder aus der entsprechenden Produktkategorie zuordnet, sodass es im Einzelfall möglich ist, dass das abgebildete Produkt und das tatsächlich verkaufte Produkt nicht übereinstimmen.

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16. April 2021 Top-Urteil

Davidoff Hot Water IV: Keine generelle Pflicht zur Prüfung von eingelagerten Waren

Regale in einem Warenlager
Urteil des BGH vom 21.01.2021, Az.: I ZR 20/17

a) Eine Person, die für einen Dritten markenrechtsverletzende Waren lagert, ohne Kenntnis von der Markenrechtsverletzung zu haben, besitzt diese Waren nicht zum Zweck des Anbietens oder Inverkehrbringens im Sinne der Art. 9 Abs. 2 Buchst. b GMV und Art. 9 Abs. 3 Buchst. b UMV, wenn sie selbst nicht diese Zwecke verfolgt (im Anschluss an EuGH, GRUR 2020, 637 - Coty Germany/Amazon Services Europe u. a.).

b) Der Anspruch auf Besichtigung gemäß § 19a Abs. 1 MarkenG umfasst als Minus die Pflicht zur Mitteilung von Eigenschaften (etwa Herstellungsnummern) der Ware, deren Besichtigung zu gestatten ist.

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21. Dezember 2020

BGH: Kein Markenrechtsverstoß bei Täuschung über den Anbieter

Gesetzbuch mit Richterhammer - Markenrecht
Urteil des BGH vom 15.10.2020, Az.: I ZR 210/18

1. Die Täuschung über die Identität eines Anbieters, die keine unzutreffende Vorstellung über die Herkunft eines mit der Marke beworbenen Produkts aus dem Betrieb des Markeninhabers verursacht, liegt außerhalb des Schutzbereichs der markenrechtlichen Herkunftshinweisfunktion.

2. Der Umstand, dass ein bestimmter Markenhersteller zum Kreis der auf einem Online-Marktplatz vertretenen Anbieter gehört, kann ein wesentliches Merkmal dieses Dienstleistungsangebots im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 Nr. 1 UWG darstellen.

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