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Inhalte mit dem Schlagwort „M-Commerce“
07. März 2014 Urteil des OLG München vom 24.10.2013, Az.: 29 U 885/13Ein Online-Buchhändler haftet für urheberrechtsverletzende Inhalte in von ihm vertriebenen E-Books erst ab dem Zeitpunkt, zu dem er von der Rechtsverletzung Kenntnis erlangt hat und gleichwohl nicht reagiert. Eine anlasslose Pflicht zur Überprüfung auf Rechtsverletzungen trifft den Buchhändler gerade nicht.
Weiterlesen 06. November 2013 Beschluss des LG Gießen vom 25.07.2013, Az.: 1 S 128/13 Der Abbruch eines Verkaufsangebots auf eBay ist nach den AGB der Verkaufsplattform im Falle eines Irrtums nur dann möglich, wenn nach §§ 119 ff. BGB der Nachweis seitens des Verkäufers geführt wird, dass tatsächlich ein Irrtum vorliegt und unmittelbar nach Erlangen der Kenntnis von dem Irrtum eine Anfechtung erklärt wird. Eine Nichtigkeit des Kaufvertrags wegen Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB ist auch dann nicht anzunehmen, wenn durch die fehlende Angabe eines Mindestverkaufspreises ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung droht.
Weiterlesen 07. August 2012 Urteil des BGH vom 19.07.2012, Az.: III ZR 71/12 Der Anschlussinhaber muss alle ihm zumutbaren geeigneten Vorkehrungen treffen, um eine von ihm nicht gebilligte Nutzung seines Anschlusses zu unterbinden. Unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen technischen Mittel im maßgeblichen Zeitraum zur Verfügung stehen, ist der Telekommunikationsanbieter bei ungewöhnlichem Nutzungsverhalten, das zu einer Kostenexplosion führt, zur Schadensbegrenzung verpflichtet, dem Kunden einen entsprechenden Hinweis zu geben. Dies schließt die Nutzung entsprechender Computerprogramme ein, die ein solches abweichendes Verhalten erkennen.
Weiterlesen 31. August 2009 Urteil des OLG Hamm vom 16.06.2009, Az.: 4 U 51/09
Bei Fernabsatzverträgen, die über sog. Mobile-Webseiten abgewickelt werden können, dürfen wichtige Verbraucherinformationen wie Widerrufsbelehrung, Versandkostendarstellung und enthaltene Mehrwertsteuer im Kaufpreis nicht fehlen. Es ist nicht zulässig, aufgrund technischer Einschränkungen im Platzangebot darauf zu verzichten und auf eine externe Webseite mit allen Informationen zu verweisen. Alle gesetzlich zwingenden Verbraucherinformationnen müssen über das Fernkommunikationsmittel klar und verständlich dargestellt werden.
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