Markenschutz & Produktpiraterie

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…finden Sie Urteile zum Markenschutz & Produktpiraterie.

Beratungsfelder Markenrecht

Markenschutz

Beratungsfelder Produktpiraterie & Markenpiraterie

Produktpiraterie & Markenpiraterie

Produktpiraterie aus Billigländern stellt eine ernstzunehmende Gefahr für jedes Unternehmen dar. Produktpiraterie führt nicht nur zu Umsatzverlusten und Preiseinbrüchen. Produktpiraterie führt auch zu Imageverlusten für Unternehmen, wenn der Käufer gefälschte Produkte kauft, ohne dass er dies erkennt, und die Plagiatsware nicht seinen Qualitätserwartungen entspricht. Das Geld hingegen verpufft in millionenschweren Werbeetats.

 

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Haben Sie ein markenrechtliche Abmahnung erhalten?

Wir prüfen, ob die abgemahnten Ansprüche berechtigt sind, erläutern Ihnen die Risiken und zeigen Ihnen auf wie Sie effizient Ansprüche abwehren und teure Fehler vermeiden können.

Wir helfen sofort und unkompliziert!


Aktuelle Auszeichnungen

Industrial Property Protection Law Firm of the Year Germany
Intellectual Property within Germany
Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild - IP Lawyer of the Year in Germany
IT Law - Law Firm of the Year in Germany - 2020
IT Law - Law Firm of the Year in Germany - 2021
zu unseren Auszeichnungen

Markenschutz und effektive Rechtsdurchsetzung

Gerne unterstützen wir Sie bei der Anmeldung von Marken in Deutschland, in der EU, international oder als nationale Marke, ganz gleich ob es sich um eine Wortmarke, eine Bildmarke, eine Wort-/Bildmarke oder eine andere Markenform handelt. Vor Anmeldung analysieren wir hierzu inder Regel ihr Markenportfolio, überlegungen uns eine Markenstrategie und führen eine markenstrategische Beratung durch.

Auch nach einer Anmeldung werden wir für Sie im Rahmen einer Markenverwaltung oder Markenüberwachung tätig, um Kollisionsgefahren für Ihre Marken bei gleichlautenden oder auch ähnlichen Eintragungen rechtzeitig zu entdecken.

Daneben vertreten wir Sie im Widerspruchsverfahren oder werden für Sie im Rahmen von Markenlöschungen tätig, z.B. wenn es zum Verfall einer fremden Marke aufgrund nicht rechtserhaltender Benutzung gekommen ist, absolute Schutzhindernissen hinsichtlich einer solchen Marke bestehen oder eine eingetragene Marke durch eine andere Marke verletzt wird.

Im Rahmen unser Tätigkeit setzen wir Ihre Ansprüche sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich durch, im Regelfall im einstweiligen Verfügungsverfahren. Ebenso vertreten wir Sie, wenn Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten haben, eine einstweilige Verfügung wegen einer Markenverletzungen gegen Sie ergangen ist oder Sie wegen einer Markenverletzung verklagt wurden.

Wir werden für Sie im Bereich Produktpiraterie und Markenpiraterie tätig, damit Sie effektiv Ihre Rechte durchsetzen und Ihre Produkte und Ihr geistiges Know-How schützen können. Daneben stellen wir für Markeninhaber Grenzbeschlagnahmeverfahren-Anträge, so dass Marken verletzende Produkte und Plagiate bereits an den EU-Außengrenzen zurückgehalten werden. Wir vertreten Mandanten im Grenzbeschlagnahmeverfahren, wenn Waren vom Zoll festgehalten werden. Ebenso begleiten wir Mandanten auf Messen und beantragen Messeverfügungen gegen Plagiatsware.

Wie wir unsere Kosten berechnen

Kosten

Erstberatung

Für sämtliche Fragestellungen bieten wir Ihnen eine kostengünstige Erstberatung an. Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir die Rechtslage kompetent und umfassend.

Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Webseiten-Prüfung

Die Kosten für die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Webseiten-Prüfung  rechnen wir im Regelfall zu einem fixen Pauschalpreis ab, die Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Zeitaufwand zu einem fairen Stundensatz. Bei Rechtstexten für komplexere Projekten rechnen wir meist ebenfalls nach Zeitaufwand zu einem fairen Stundensatz  ab. Kostentransparenz und Kostensicherheit sind uns wichtig und bilden für uns die Grundlage einer vertrauensvollen und langjährigen Zusammenarbeit. Daher geben wir Ihnen vor Beauftragung auch eine realistische Einschätzung des Aufwands und locken Sie nicht mit einem unrealistisch niedrigem Aufwand.

AGB-Flatrate & Webcheck-Flatrate

Unsere individuelle AGB-Flatrate für Online-Shops, eBay-Verkäufe, Amazon, Yatego und viele andere Plattformen bieten wir Ihnen zu einem fairen Preis ab monatlich 35 € zzgl. MwSt an (berechnet bei jährlicher Zahlungsweise).

Ihr persönlicher Rechtsanwalt /Fachanwalt steht Ihnen ohne Zusatzkosten unbegrenzt zur Verfügung bis hundertprozentig rechtssicher alle Punkte umgesetzt sind. Voraussetzung dafür, dass wir Ihnen unsere AGB-Flatrate und Webcheck-Flatrate anbieten können, ist die vorherige Erstellung von AGBs und Rechtstexten durch unsere Kanzlei.


Abmahnungen

Bei Abmahnungen bieten wir Ihnen eine kostengünstige Erstberatung an. In diesem Rahmen prüfen wir nicht nur die Berechtigung der Abmahnung, sondern im Regelfall auch zusätzlich, ob und wie gegen den abmahnenden Mitbewerber vorgegangen werden kann. Die Kosten der Erstberatung rechnen wir in voller Höhe auf die weitere außergerichtliche Tätigkeit an.

außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen

Die außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen rechnen wir im Regelfall nach den gesetzlichen Gebühren aufgrund Streitwert ab. Dies hat den Vorteil, dass Sie bei Abmahnungen einen Erstattungsanspruch in voller Höhe gegen den Verletzer haben.   Vor der Abmahnung empfehlen wir meist eine kostengünstige Erstberatung in der wir die Chancen einer Abmahnung prüfen. Die Kosten der Erstberatung rechnen wir in voller Höhe auf eine folgende außergerichtliche Tätigkeit an.

Erstellung und Prüfung von IT-Verträgen

Die Kosten für die Erstellung oder Prüfung von IT-Verträgen rechnen wir nach Zeitaufwand zu einem fairen Stundensatz oder zu einem fixen Pauschalpreis ab. Kostentransparenz und Kostensicherheit sind uns wichtig und bilden für uns die Grundlage einer vertrauensvollen und langjährigen Zusammenarbeit. Daher geben wir Ihnen vor Beauftragung auch eine realistische Einschätzung des Aufwands und locken Sie nicht mit einem unrealistisch niedrigem Aufwand.

Erfahrene Fachanwälte gesucht?

  • 20 Jahre Erfahrung
  • Erfahrung mit über 10.000 Gegnern, Rechtsanwälten und Kanzleien
  • hochspezialisierte Rechts- und Fachanwälte Fachanwälte IT-Recht und Fachanwälte Gewerblicher Rechtsschutz
  • perfekte Ausrichtung durch ausschließliche Tätigkeit in zusammengehörigen und verzahnten Rechtsgebieten
  • zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig
  • hochkarätige in- und ausländische Mandanten

Gibt es einen Fachanwalt Markenrecht?

Einen Fachanwalt Markenrecht gibt es zwar nicht. Rechtsfragen, die sich im Bereich des Markenrechts stellen, gehören jedoch zu den Fachgebieten eines Fachanwalts für Gewerblichen Rechtsschutz.

Unsere Rechtsanwälte für Markenschutz & Produktpiraterie

Hild_225x250Hagen Hild, Rechtsanwalt Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwalt WagnerAlexander Wagner, Rechtsanwalt
Kempter_225x250Arthur Kempter, Rechtsanwalt Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwältin PillerKerstin Piller, Rechtsanwältin Fachanwältin IT-Recht Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz

Warum Sie uns beauftragen sollten

Erfahrung seit 2001
Aufgrund unserer hochspezialisierten und langjährigen Kanzlei-Tätigkeit können wir unsere Praxis-Erfahrung effektiv für Sie einbringen.
Erfahrung mit über 10.000 Gegnern und Rechtsanwälten
In der Zeit seit 2001 konnten wir Erfahrung mit über 10.000 Gegnern, Kanzleien und Rechtsanwälten sammeln. Diese Erfahrung setzen wir täglich zum Nutzen unserer Mandanten ein. Unsere Gegnerliste ist eine der umfangreichsten Gegnerlisten im Internet.
Fachanwälte IT-Recht / Fachanwälte Gewerblicher Rechtsschutz
In unserer Kanzlei finden Sie Fachanwälte für IT-Recht und Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz.
Rechteinhaber und Verletzte wissen bei Verletzungsfällen im Internet nicht, an welchem Gericht ein Anspruch geltend gemacht wird
Bei Verletzungen im Internet gilt in der Regel der fliegende Gerichtsstand. Deshalb werden Ansprüche meist vor einem spezialisierten Gericht geltend gemacht werden und gerade nicht am Gericht des Wohn- oder Geschäftssitzes des Abgemahnten. Rechteinhaber oder Mitbewerber suchen sich hier meist ein Gericht aus, mit dem diese bereits Erfahrung gemacht haben oder dessen Rechtsprechung diese als günstig für sich einschätzen. Manche Kanzleien wählen aus Bequemlichkeit auch oft das Gericht an deren Kanzleisitz. Wir berücksichtigen bei unserer Beratung sowohl die unterschiedliche Rechtsprechung der einschlägigen Landes- und Oberlandesgerichte, als auch unsere Erfahrung in anderen Gerichtsfällen mit denselben Gegnern oder Kanzleien. Aus diesem Grund wählen erfahrene Mandanten gleich einen spezialisierten Rechtsanwalt, anstatt eines Rechtsanwalts vor Ort.
Wir sind zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig
Egal ob bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Aufgrund unserer Spezialisierung sind wir zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig.
Kenntnis der divergierenden Rechtsprechung der Landes- und Oberlandesgerichte
Durch unsere über 10-jährige Tätigkeit auf Seiten von Rechteinhabern und Abgemahnten, können wir unsere ganze Erfahrung zugunsten unserer Mandanten einbringen. Hierbei kommt unseren Mandanten unsere bundesweite Tätigkeit an unterschiedlichen Gerichten und die Kenntnis von deren unterschiedlichen Entscheidungen zugute. Vielfach entscheiden sogar einzelne Richter der jeweiligen Gerichte unterschiedlich. Viele Anwälte haben hier nur theoretische, jedoch keine praktischen Erfahrungen. Um gerichtliche Verfahren zu vermeiden oder diese zu gewinnen, kommt es jedoch meist auch auf praktische Erfahrungen an, nicht ausschließlich auf theoretisches Wissen.
hoher interner Wissensaustausch durch spezialisiertes Kanzlei-Team im gleichen Tätigkeitsbereich
Sämtliche Anwälte unserer Kanzlei sind im gleichen Rechtsbereich tätig. Dadurch ist ein hoher interner Wissensaustausch gewährleistet. Dies gilt sowohl für Fachwissen, als auch Sonderwissen über Gerichte, Richter, Gegner, Rechtsanwälte oder Kanzleien.
perfekte Ausrichtung durch ausschließliche Tätigkeit in zusammengehörigen und verzahnten Rechtsgebieten
Dieses Spektrum wird nur von sehr wenigen Kanzleien bundesweit angeboten.
langjährige technische und wirtschaftliche Erfahrung im Bereich Internet und IT
Wir lassen bei der Beratung nicht nur unser rechtliches Fachwissen einfließen, sondern geben unsere ganze Praxiserfahrung an Sie weiter. Auch bei untypischen IT-Fällen profitieren Sie von unserer langjährigen technischen und wirtschaftlichen Erfahrung im Bereich Internet und IT.

08. Mai 2023 Top-Urteil

„Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ verletzt keine Markenrechte

Eierlikörflasche neben vollen Gläsern und Eierschalen
Urteil des OLG Düsseldorf vom 27.04.2023, Az.: 20 U 41/22

Eine Eierlikörherstellerin klagte gegen Konkurrentin auf dem Markt, da diese ihren Eierlikör mit „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ bewarb. Dies soll die Markenrecht der Klägerin an der Wortmarke „Eieiei“ verletzen. Das Gericht sah hierin keine Markenverletzung, da „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ vom Verbraucherkreis nicht als Herkunftshinweis verstanden werde. Es liegt vielmehr eine Beschreibung des beworbenen Eierlikörs vor, dessen Kernzutat Ei sei.

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