Was ist bei Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten im Hinblick auf Produktpiraterie zu beachten?

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Grundsätzlich entfalten gewerbliche Schutzrechte wie Markenrechte nur in dem Land Schutz, in welchem sie beantragt wurden (Territorialitätsprinzip). Zwar gewähren etliche internationale Abkommen den grenzüberschreitenden Schutz von Schutzrechten, allerdings sollte bereits bei der strategischen Ausrichtung einer Marke oder einem ähnlichen Schutzrecht im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse nicht nur darauf geachtet werden, in welchen Märkten der Vertrieb erfolgen soll, sondern auch, in welchen Ländern die wichtigsten Wettbewerber positioniert sind und wo Piraterieware besonders umfangreich gehandelt wird.

Zudem muss bereits vorab beachtet werden, dass Schutzrechte wie Marken- und
Kennzeichenrechte zunächst nur für eine bestimmte Dauer erteilt werden, diese
Schutzfristen jedoch in der Regel beliebig verlängert werden können. Für Patente,
Gebrauchs- und Geschmacksmuster sowie Urheberrechte bestehen hingegen jedoch
gesetzliche Höchstfristen.

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