Was kann ich als Marke anmelden?
Als Marke kann jedes Zeichen, insbesondere also Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, einzelne Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden.
In der Regel werden Wort- oder Bildmarken bzw. eine Kombination aus beiden als Marken angemeldet. Teilweise wird aber auch die Eintragung dreidimensionaler Marken, Farbmarken, Hörmarken, Geschmacksmarken, Geruchsmarken, Tastmarken und von Bewegungszeichen beantragt.
Kategorie(n): Markenanmeldung, Markenrecht