Wie kann der Inhaber einer Marke gegen Rechtsverletzungen am besten vorgehen?
Der Inhaber einer Marke ist zunächst berechtigt, Abmahnungen wegen einer Markenverletzung auszusprechen. Mit der abgeschlossenen Eintragung des Zeichens erhält nämlich allein der Markeninhaber das Recht, die Marke für die eingetragenen Waren- und Dienstleistungsklassen zu nutzen. Für weitere Informationen zum Thema Abmahnungen im Markenrecht möchten wir Sie auf unsere Spezialseite zum Thema hinweisen.
Oftmals ist es für den Rechteinhaber jedoch besonders wichtig, sofortige Maßnahmen gegen eine Markenverletzung vorzunehmen, insbesondere dann, wenn diese sehr schwerwiegend ist und größtmögliche Schäden vermieden werden sollen. Neben der Möglichkeit, auch hier eine sofortige Abmahnung verbunden mit der Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, können Rechteinhaber ihre Rechte im Wege einer einstweiligen Verfügung geltend machen. Allerdings wird wegen der Eilbedürftigkeit hier oftmals gefordert, dass innerhalb von vier Wochen nach Kenntniserlangung gegen die Verletzungshandlung vorgegangen wird.