Welche Ansprüche stehen mir grundsätzlich gegen die Fälschung von Produkten zu?
Je nachdem, welche Rechte verletzt wurden, stehen dem Inhaber des Schutzrechts Ansprüche gegen den Produktfälscher zu. Bei Verletzung von gewerblichen Schutzrechten (z.B. Marken-, Patent-, Geschmacksmusterrechten etc.) stehen dem Inhaber neben zivilrechtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen auch Vernichtungsansprüche bzgl. der gefälschten Waren und Auskunftsansprüche hinsichtlich der Herkunft und der einzelnen Vertriebsstationen der Fälschungen zu. Darüber hinaus verfügen die jeweiligen Schutzrechtsgesetze oftmals auch über Straftatbestände mit strafrechtlichen Sanktionen von bis zu fünf Jahren als Rechtsfolge.
Auch bei Verletzung der Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb steht dem betroffenen Mitbewerber neben Beseitigungs- und Schadensersatzansprüchen insbesondere ein sog. Gewinnabschöpfungsanspruch hinsichtlich des Gewinns zu, welcher mit den gefälschten Produkten erzielt wurde.
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