Welche Rechte hat der Inhaber einer geschützten Marke?
Mit der Eintragung des Zeichens erwirbt der Anmelder das alleinige Recht, das Zeichen in den eingetragenen Waren- oder Dienstleistungsklassen zu verwenden. Er kann damit Dritten untersagen, im geschäftlichen Verkehr identische oder ähnliche Zeichen zu benutzen. Sieht der Markeninhaber sich in diesem Recht verletzt, so kann er gegen den Rechtsverletzer unter anderem Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen. Welche Ansprüche der Zeicheninhaber noch geltend machen kann, erfahren Sie auf unserer Informationsseite zum Thema Markenverletzung.
Schließlich hat der Inhaber der Marke das Recht, anderen ein Nutzungsrecht an der Marke, eine sogenannte Markenlizenz einzuräumen. Schließlich kann er seine Marke auch gänzlich verkaufen.
Kategorie(n): Markenrecht, Markenschutz