Werden darüber hinaus auch Urheberrechte, Geschmacksmuster und Patentrechte durch Produktpiraterie verletzt?

[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
2657 mal gelesen
0 Shares

In der Nachahmung eines Produkts kann auch eine Urheberrechtsverletzung gesehen werden, wenn es sich bei dem nachgeahmten Produkt um ein geschütztes Werk im Sinne des Urheberrechts handelt und der betroffene Rechteinhaber die alleinigen Nutzungsrechte daran hat. Dem Urheber steht das alleinige Recht zu, das Werk körperlich zu verwerten, also insbesondere es zu vervielfältigen und zu verbreiten. Dem Betroffenen stehen bei Urheberrechtsverletzungen damit regelmäßig Beseitigungs-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach den §§ 97ff. UrhG zu.

Darüber hinaus schützt das Geschmacksmustergesetz den Inhaber eines eingetragenen Geschmacksmusters hinsichtlich der ästhetischen Gestaltung einer Ware. Geschützt sind insbesondere zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsformen eines Erzeugnisses, das sich durch Linien, Konturen, Farben, der Gestalt und Oberflächenstruktur, den Werkstoffen und seiner Verzierungen ergibt. Wird ein Geschmacksmuster durch einen Fälscher für die eigenen Produkte verwendet, so kann der Rechteinhaber auf Beseitigung der Beeinträchtigung, auf Unterlassung sowie auf Schadensersatz nach § 42 GeschmMG in Anspruch genommen werden.

Schließlich kann in der Nachahmung von bestimmten Produkten auch eine Verletzung von Patentrechten gesehen werden. Unter einem Patent versteht man ein gewerbliches Schutzrecht, das für Erfindungen auf dem Gebiet der Technik erteilt wird, wenn diese neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist. Allein der Patentinhaber ist dabei befugt, die Erfindung zu benutzen. Fälschern ist es insbesondere verboten, ohne die Zustimmung des Patentinhabers ein Erzeugnis, das Gegenstand des Patents ist, herzustellen, anzubieten und in den Verkehr zu bringen. Geschieht dies trotzdem, so können dem Patentinhaber Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gem. §§ 139ff. PatentG zustehen. Sehen Sie sich in einem ihrer Patentrechte verletzt, so nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir kooperieren mit Patentanwälten und helfen Ihnen gerne bei der Durchsetzung ihrer Rechte!

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a