Liegt in der Fälschung von Produkten eine Verletzung von Markenrechten?

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Entscheidend für eine Verletzung von Markenrechten ist zunächst, dass für das verwendete Zeichen überhaupt Schutz besteht, d.h. eine Marke eingetragen wurde oder im Fall eines Unternehmenskennzeichens dieses als Name oder Firma für ein Unternehmen im geschäftlichen Verkehr benutzt wird. Im Fall einer Marke ist es dabei irrelevant, ob es sich um eine nationale Marke, eine Gemeinschaftsmarke oder um eine Internationale Registrierung handelt, solange die Marke auch im Land Schutz genießt, in welchem die Fälschung hergestellt oder in den Rechtsverkehr gelangt.

Ist dies der Fall, ist eine Verletzung der umfassenden Rechte des Markeninhabers immer dann gegeben, wenn der Dritte ein identisches oder ähnliches Zeichen ohne Zustimmung des Markeninhabers im geschäftlichen Verkehr benutzt. Allerdings muss dabei für den Verbraucher die Gefahr von Verwechslungen bestehen und dieser muss die Fälschung gedanklich mit der Marke in Verbindung bringen. Eine Markenverletzung ist jedoch auch dann gegeben, wenn die Marke eine im Inland bekannte Marke darstellt und durch die Verwendung eines gleichen oder ähnlichen Zeichens die Gefahr besteht, dass die Wertschätzung oder Unterscheidungskraft der Marke ausgenutzt oder beeinträchtigt wird.

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