Welche Kosten erwarten mich mit der Anmeldung einer Marke?

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Je nachdem, ob es sich um eine deutsche Marke oder eine Gemeinschaftsmarke handelt, entstehen unterschiedliche Kosten für die Anmeldung der Marke.

 

Zu beachten ist, dass neben den folgend aufgeführten Kosten für die Markenanmeldung eventuelle Recherchekosten sowie ggf. Anwaltsgebühren hinzukommen.

  • Deutsche Marke:

Das Deutsche Patent- und Markenamt verlangt für eine deutsche Markenanmeldung und Eintragung derzeit Gebühren in Höhe von € 300.–.

Diese Gebühr gilt für die Eintragung einer Marke in bis zu drei Waren- und Dienstleistungsklassen. Möchte der Anmelder des Zeichens dieses auch noch in weitere Klassen eintragen, so fällt für jede weitere Klasse derzeit eine zusätzliche Gebühr in Höhe von € 100,– an. Es besteht weiter die Möglichkeit, die Eintragung einer Marke durch Zahlung einer sog. Beschleunigungsgebühr von derzeit € 200.— zu beschleunigen. Die Gebühr enthält bereits den Markenschutz für die ersten zehn Jahre.

  • Gemeinschaftsmarke:

Für die Anmeldung und Eintragung einer Gemeinschaftsmarke verlangt das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) nur noch eine Anmeldegebühr in Höhe von € 900.–. Die frühere Eintragungsgebühr wird nicht mehr erhoben.

Auch diese Gebühr beinhaltet die Eintragung der Marke in drei Klassen, wobei für jede weitere Klasse eine zusätzliche Gebühr in Höhe von € 150,– fällig wird.

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